Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Vaterschaftanerkennung ohne Aufenthaltserlaubnis? (Gelesen: 9.021 mal)
skittel
Junior Member
**
Offline


Verein für bilaterale
Ehen - www.bilateral.info


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaftanerkennung ohne Aufenthaltserlaubn
Antwort #15 - 18.12.2005 um 02:05:50
 
alina2005 schrieb am 24.10.2005 um 22:55:55:
Hallo,
brauche dringend ein paar gute Ratschläge.
...
Der Vater hält sich seit der Geburt seines Kindes ohne Papiere im Bundesgebiet auf.

und in einer weiteren Mail
Zitat:
Reicht da vielleicht der übrigens erst seit 3 Monaten abgelaufene Pass ???

Ein abgelaufener Paß ist identisch mit "nicht vorhanden" einzustufen. Und außerdem noch eine ganz andere Sache: Was ist, wenn sie ihn nichtmal in das eigene Land zurück lassen, weil er nicht nachweisen kann (da ungültiger Paß), daß er deren Staatsbürger ist?
Solange er in der Geburtsurkunde nicht sein Name steht, wird er auch keine darauf begründete Aufenthaltsgenehmigung erhalten.

Der Standesbeamte Eures Wohnortes wird sich vor der Beurkundung der Vaterschaft nicht nur den Paß, sondern auch den Aufenthaltsstatus überprüfen (wie z.B. auch bei Eheschließung). Da kann es durchaus sein, daß dieser die Polizei informiert. Schließlich ist jede Stadt-/Gemeindeverwaltung dazu verpflichtet, den Aufenthalt illegaler Ausländer zu unterbinden.

Ich meine, was erwartest Du von unseren Behörden? Da spaziert einer munter nach Ablauf des Visums in Deutschland herum und dann sollen die Ämter noch alle Augen schließen, die nicht geschlossen werden dürfen.

Ich sag´s Dir jetzt ganz deutlich: Genau jene Fälle sind es, die unseren Verlobten und Ehefrauen die Hölle auf Erden bescheren, weil jedes noch so simple Dokument geprüft, geprüft und nochmal geprüft wird. Würden sich alle Ausländer ans Gesetz halten, hätten alle bilaterale Ehegemeinschaften und welche die es noch werden wollen ein einfacheres Leben. Ich habe absolut nichts gegen Ausländer gleich welcher Nationalität, aber Illegale haben hier nichts zu suchen. Sorry.

Ich hab daher genausowenig wie unser Vater Staat recht wenig Verständnis für Dein Anliegen. Kinder sollten im Übrigen nicht der Anker für einen Aufenthalt in der BRD sein - aber das ist meine persönliche Meinung, die hier vielleicht nichts zur Sache tut.

Stephan
Verein für bilaterale Ehen
visit: www.bilateral.info

Zum Seitenanfang
  

m.f.G.&&&&Verein für bilaterale Ehen&&www.bilateral.info
 
IP gespeichert
 
Bruno
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaftanerkennung ohne Aufenthaltserlaubn
Antwort #16 - 19.12.2005 um 13:05:04
 
skittel schrieb am 18.12.2005 um 02:05:50:
Ich meine, was erwartest Du von unseren Behörden? Da spaziert einer munter nach Ablauf des Visums in Deutschland herum und dann sollen die Ämter noch alle Augen schließen, die nicht geschlossen werden dürfen.

Ich sag´s Dir jetzt ganz deutlich: Genau jene Fälle sind es, die unseren Verlobten und Ehefrauen die Hölle auf Erden bescheren, weil jedes noch so simple Dokument geprüft, geprüft und nochmal geprüft wird. Würden sich alle Ausländer ans Gesetz halten, hätten alle bilaterale Ehegemeinschaften und welche die es noch werden wollen ein einfacheres Leben. Ich habe absolut nichts gegen Ausländer gleich welcher Nationalität, aber Illegale haben hier nichts zu suchen. Sorry.

Ich hab daher genausowenig wie unser Vater Staat recht wenig Verständnis für Dein Anliegen. Kinder sollten im Übrigen nicht der Anker für einen Aufenthalt in der BRD sein -




Daumen hoch sensationell

endlich mal einer der alles ausspricht !
Ich habe exakt die gleiche Meinung und die hätte ich auch, ohne SB in einer ABH  zu sein !

Die Gesetze sind nun einmal nicht dafür da ständig für die eigenen Zwecke vergewaltigt zu werden.
Was ist bloß so schlimm an einer Ausreise und Wiedereinreise im Visumverfahren ? Was denkst Du
eigentlich, wer das Visumverfahren eigentlich betreiben soll, wenn nicht Dein Freund ?
Ich finde manche Threads hier, die in diese Richtung gehen, einfach wiederlich und abstoßend.

So, jetzt könnt ihr wieder alle loswettern !  Laut lachend


Bruno
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muyiwa
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 217

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaftanerkennung ohne Aufenthaltserlaubn
Antwort #17 - 19.12.2005 um 18:12:21
 
Zitat:
Was ist bloß so schlimm an einer Ausreise und Wiedereinreise im Visumverfahren ?


Ganz einfach: Wenn ein Visumverfahren mindestens ein halbes Jahr dauert und es in der Regel 12 Monate werden (wie z.B. in westafrikanischen Staaten), dann kann zumindest ich nachvollziehen, warum eine junge Mutter nach anderen Wegen sucht, um legal mit dem Vater ihres Kindes zusammenleben zu können.

Wäre die Laufzeit für ein solches Visum im Rahmen von bis zu 3 Monaten (auch in der Zeit kann man eine Identitätsüberprüfung durchführen), würde es viel weniger Threads zu diesem Thema geben, weil dann viel mehr bereit wären, diesen Weg zu gehen. Die meisten haben Angst vor der langen Trennung.

Man darf auch nicht vergessen, dass viele schlicht und ergreifend nicht die finanziellen Mittel für eine solche Reise und den entsprechend langen Aufenthalt im Heimatland haben.

Ich will damit um Gottes Willen nicht entschuldigen, dass sich jemand illegal hier aufhält. Aber das erklärt vielleicht ein wenig, warum unbescholtene Menschen (damit meine ich die jeweils deutschen Partner) zu solchen Mitteln bereit sind, ohne dabei ein Unrechtsgefühl zu entwickeln.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bruno
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaftanerkennung ohne Aufenthaltserlaubn
Antwort #18 - 19.12.2005 um 19:22:19
 
Hi,

das Visumverfahren einen derartigen Zeitansatz beanspruchen ist doch eher
die Ausnahme. Alle Visumverfahren als sehr langatmig zu beschreiben ist
völlig falsch. Dennoch ist es bei den wenigen Ausnahmen begründet. Schließlich
wollen wir doch alle wissen, wer einreisen möchte , oder nicht ?

Gut, die finanzielle Seite ist zwar verständlich. Trotzdem ist diese nicht
relevant. Andere Staaten in der Welt verlangen horrende Summen für
Passausstellungen oder Visa. Dieses wird hingenommen und Deutschland
hat dieses teilweise entgegen der Gesetze zu berücksichtigen. Dieses ist
nicht hinnehmbar.
Ich finde, dass wenn ein Ausländer in D leben möchte , er von der ersten Minute an
die bestehenden Gesetze beachten muss. Wenn er schon zur notwendigen Ein-und Ausreise
kein Geld hat, dann wird der Lebensunterhalt während des Aufenthaltes auch nicht
sichergestellt sein oder zumindest zweifelhaft sein. Genau das sind die Umstände
die dann die Allgemeinheit auch noch zu verkraften hat, bekannterweise aber nicht
mehr verkraften kann.

Aus meiner Erfahrung gibt es immer wieder viele die sich für die Ausländer einsetzen
und das Aufenthaltsgesetz verteufeln. Beim Wort genommen (bezüglich der Abgabe einer
VE) flüchten sie wieder in die Anonymität. Das ist zu einfach.

Ein System ist immer nur so gut, wie die Menschen , die darin leben !
So, das solls jetzt aber sein , und nun zurück zum Thema !

Bruno
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema