alina2005 schrieb am 24.10.2005 um 22:55:55:Hallo,
brauche dringend ein paar gute Ratschläge.
...
Der Vater hält sich seit der Geburt seines Kindes ohne Papiere im Bundesgebiet auf.
und in einer weiteren Mail
Zitat:Reicht da vielleicht der übrigens erst seit 3 Monaten abgelaufene Pass ???
Ein abgelaufener Paß ist identisch mit "nicht vorhanden" einzustufen. Und außerdem noch eine ganz andere Sache: Was ist, wenn sie ihn nichtmal in das eigene Land zurück lassen, weil er nicht nachweisen kann (da ungültiger Paß), daß er deren Staatsbürger ist?
Solange er in der Geburtsurkunde nicht sein Name steht, wird er auch keine darauf begründete Aufenthaltsgenehmigung erhalten.
Der Standesbeamte Eures Wohnortes wird sich vor der Beurkundung der Vaterschaft nicht nur den Paß, sondern auch den Aufenthaltsstatus überprüfen (wie z.B. auch bei Eheschließung). Da kann es durchaus sein, daß dieser die Polizei informiert. Schließlich ist jede Stadt-/Gemeindeverwaltung dazu verpflichtet, den Aufenthalt illegaler Ausländer zu unterbinden.
Ich meine, was erwartest Du von unseren Behörden? Da spaziert einer munter nach Ablauf des Visums in Deutschland herum und dann sollen die Ämter noch alle Augen schließen, die nicht geschlossen werden dürfen.
Ich sag´s Dir jetzt ganz deutlich: Genau jene Fälle sind es, die unseren Verlobten und Ehefrauen die Hölle auf Erden bescheren, weil jedes noch so simple Dokument geprüft, geprüft und nochmal geprüft wird. Würden sich alle Ausländer ans Gesetz halten, hätten alle bilaterale Ehegemeinschaften und welche die es noch werden wollen ein einfacheres Leben. Ich habe absolut nichts gegen Ausländer gleich welcher Nationalität, aber Illegale haben hier nichts zu suchen. Sorry.
Ich hab daher genausowenig wie unser Vater Staat recht wenig Verständnis für Dein Anliegen. Kinder sollten im Übrigen nicht der Anker für einen Aufenthalt in der BRD sein - aber das ist meine persönliche Meinung, die hier vielleicht nichts zur Sache tut.
Stephan
Verein für bilaterale Ehen
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