Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Duldung m. Beschränkung auf Stadtgebiet (Gelesen: 1.655 mal)
Widow
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Duldung m. Beschränkung auf Stadtgebiet
16.12.2005 um 12:14:19
 
Huhu!

Mein Freund hat eine Duldung mit der Beschränkung auf alleinigen Aufenthalt im Stadtgebiet Würzburg.
Er hat in der Vergangenheit dennoch bereits mehrmals Freunde und Verwandte in anderen Städten besucht, wurde nachtürlich erwischt, muss nun Strafe zahlen bzw. darf diese Strafe in Form von gemeinnütziger Arbeit abarbeiten...

Nun meine Frage:
Ist es möglich einen Antrag in irgendeiner Form und Weise zu stellen, sodass er bspw. für ein Wochenende oder auch nur einen Tag offiziell Verwandte in einer anderen Stadt besuchen darf?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
wichtel
Experte
****
Offline


ABH' ler sind auch nur
Menschen


Beiträge: 181

32825 Blomberg, Germany
32825 Blomberg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Duldung m. Beschränkung auf Stadtgebiet
Antwort #1 - 16.12.2005 um 12:43:55
 
Kann er!

Gesetzlich ist die Gültigkiet der Duldung auf das Bundesland beschränkt, in dem sie erteilt wird. Jede weitere Beschränkung ( wie im Fall Deines Freundes ) ist eine von der ABH getroffen Entscheidung. Diese kann Ausnhamen zulassen. Inwieweit sie das bei der Vorgeschichte ( sorry, aber Dein Freund scheint sich bisher relativ wenig um die behördlichen Anordnungen gekümmert zu haben ) ist mit der ABH zu klären. Einen Anspruch hat er sicher nicht. Aber, freundlich Fragen kosten bekannterweise auch nix. Und .. nur Versuch macht kluch ...

Zum Seitenanfang
  

Meine Postings sind persönliche Stellungnahmen. Sie sind keine Rechtsberatung und sollen & können diese nicht ersetzen.&&&&
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema