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Vaterschaftsanerkennung ohne Pass? (Gelesen: 13.792 mal)
Nicole1982
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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02.10.2005 um 16:14:29
 
Ich erwarte bald ein Kind von einem Westafrikaner. Im Moment hat er eine Duldung, allerdings mit falscher ID. Wir haben uns jetzt die korrekte Geburtsurkunde und die Erklärung unter Eid von seiner Familie schicken lassen. Wie läuft das jetzt, reicht es, wenn wir mit der Gebursturkunde zum Jugendamt gehen oder ist unbedingt ein Pass notwenig? Diesen zu bekommen ist z.Zt. nämlich unmöglich! ich glaube es ist einfacher, wenn die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt gemacht wird, aber ist das in unserem Fall ratsam? Nicht, das da jemand Wind von bekommt, das er hier unter falscher ID ist! Er muss ja aber unbednigt mit in die Gebursturkunde vom Kind, das geht ja nur, wenn wir die Vaterschaftsanerlennung haben!
Wie läuft das nach der Geburt? Gehen wir dann einfach zur ABH und klären den Schwindel auf? Wie lange dauert das, bis er neue Papiere mit der richtigen ID bekommt? (Aufenthaltserlaubniss,Arbeitserlaubniss etc).
Über Tips wäre ich sehr dankbar! Unser Anwalt meinte nämlich nur "Regeln sie das alles erst nach der Geburt!", aber ohne Vaterschaftanerkennung keine Geburtsurkunde und somit kein Kindergeld, Erziehungsgeld etc etc. 
Danke!
Nicole
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albosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 02.10.2005 um 16:59:24
 
Hallo, Nicole1982,
beherzige den Rat deines Anwalts.

Dein Kind bekommt eine Geburtsurkunde. Der Vater muss da nicht unbedingt mit drin stehen. Du bekommst dann Kindergeld etc.
Wenn anschließend  die "wahre" Identität offenbart wird, besteht vielleicht eine kleine Chance,
dass der unter falscher Identität hier geduldete Mann zunächst bleiben kann.
Das aber ist wiederum an einige Bedingungen gebunden.
Die Schwierigkeiten wären mit einer vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung - falls sie denn ohne Pass überhaupt möglich wäre (glaube ich eher nicht) - noch nicht überwunden.
In solchen Fällen wird ein Vaterschaftsnachweis verlangt etc. etc. Dabei wird immer die Identität nachgefragt, die auch mit einer eidesstattlichen Erklärung der Familie zum jetzigen Zeitpunkt nicht als nachgewiesen gelten kann.
FG Albosa
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Nicole1982
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Antwort #2 - 02.10.2005 um 17:06:15
 
vielen Dank für die schnelle Antwort! Also lasse ich die Geburtsurkunde erstmal ohne die Angaben zum Vater ausstellen?! Kann diese denn im nachhinein noch geändert werden? Ich habe gehört, dass das schwierig wird! Was gebe ich denn dann an? Vater unbekannt,oder wie?
Wie sollen wir denn dann nach der geburt vorgehen? Als erstes zur ABH und den Schwindel auffliegen lassen? Alles den RA regeln lassen? Oder doch als erstes die Vaterschaftsanerkennung?
ich habe total Angst, das die ABH von der gefälschten ID wind bekommt und er abgeschoben wird, weil er nirgens als Vater vermerkt ist!
Ich hoffe ihr versteht das Problem, ist nen bischen umständlich geschildert, ich weiss!
Nicole
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ronny
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Antwort #3 - 02.10.2005 um 18:34:47
 
Zitat:
reicht es, wenn wir mit der Gebursturkunde zum Jugendamt gehen


Hallo Nicole,

eine Vaterschaftsanerkennung beginnt mit den Worten:

Vor dem unterzeichnenden Urkundsbeamten erscheint.....ausgewiesen durch.....

Ein Lichtbildausweis mit Angabe der Staatsangehörigkeit kann durch eine Geburtsurkunde des Anerkennenden nicht ersetzt werden.

Ohne Pass wird es allenfalls zu einer Falschbeurkundung führen, ich kann mir mittlerweile nicht mehr vorstellen, dass es noch Jugendämter gibt, die dabei mitmachen .

Und selbst wenn, gäbe es keine Geburtsurkunde für das Kind weil der Standesbeamte die Vaterschaft zwar beischreiben müßte, aber dazu die Worte einträgt: "die Angaben zum Vater sind urkundlich nicht nachgewiesen". Das heißt Dein Kind läuft bis zum Beweis des Gegenteils mit einem Vater durch die Welt, dessen Identität ungeklärt ist.

Ausländerrechtlich wird es auch nichts werden weil die Angaben nicht mit denen übereinstimmen, die dort hinterlegt sind.


Das ist alles Sch...., sorry für die offenen Worte.

Mein Rat ist:

Er soll zur ABH, seine Identität offenbaren, seinen Pass von der Heimatbehörde holen und erstmal freiwillig ausreisen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Nicole1982
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 02.10.2005 um 19:01:55
 
hallo Ronny, danke für die ehrlichen Worte!
Unser Anwalt meinte aber eine Ausreise tut nicht Not und es wäre sauschwer, dann wieder einzureisen! Er rät dazu nach der Geburt ein schreiben aufzusetzen und den Schwindel auffliegen zu lassen und dann den richtigen Pass von der Botschaft zu holen. Das es so einfach ist kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber eine Ausreise kommt echt nicht in Fragem ich stehe kurz vor der Geburt und brauche meinen Partner!! Sowohl jetzt als auch danach! Da muss es doch einen anderen Weg geben... Traurig
Nicole
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Antwort #5 - 02.10.2005 um 20:53:21
 
hallo
auch wenn die vaterschaft anerkannt werden würde,
führt das doch nicht gleich zu einer Aufenthaltserlaubnis. Es müsste ja noch sowas wie eine Beistandsgemeinschaft vorliegen twischen dem Kindesvater und dem Kind und dir.
Euer Anwalt wird euch sicherlich dan raten, das du das Sorgerecht mit ihm teilst.
Eine reine Begegnungsgemeinschaft, d.h. er sieht das >Kind nur 1 mal die woche für ne stunde oder 2 würde dann sicherlich nicht ausreichen.
Vaterschaftsanerkennung war hier bei uns auch noch möglich nur mit einer Duldung.
Da stand dann drinne Ausgewiesen durch duldung mit der duldungsnummer.
Mit der Begründung , das diese Person hier in Deutschland unter diesem Namen (was in der Dulding drinne steht, bekannt ist )
gruss jobek
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Antwort #6 - 02.10.2005 um 21:05:40
 
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akkaly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 02.10.2005 um 21:44:21
 
Zitat:
Ich erwarte bald ein Kind von einem Westafrikaner. Im Moment hat er eine Duldung, allerdings mit falscher ID. Wir haben uns jetzt die korrekte Geburtsurkunde und die Erklärung unter Eid von seiner Familie schicken lassen. Wie läuft das jetzt, reicht es, wenn wir mit der Gebursturkunde zum Jugendamt gehen oder ist unbedingt ein Pass notwenig? Diesen zu bekommen ist z.Zt. nämlich unmöglich! ich glaube es ist einfacher, wenn die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt gemacht wird, aber ist das in unserem Fall ratsam? Nicht, das da jemand Wind von bekommt, das er hier unter falscher ID ist! Er muss ja aber unbednigt mit in die Gebursturkunde vom Kind, das geht ja nur, wenn wir die Vaterschaftsanerlennung haben!
Wie läuft das nach der Geburt? Gehen wir dann einfach zur ABH und klären den Schwindel auf? Wie lange dauert das, bis er neue Papiere mit der richtigen ID bekommt? (Aufenthaltserlaubniss,Arbeitserlaubniss etc).
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Danke!
Nicole

Mach keine Panik.... Du bekommst die Geburtsurkunde! Du bekommst das Kindergeld! Du bekommst weiter die Sozialhilfe. Dein Kind und du werden vom Hunger nicht sterben! Du wirst nächste 19 Jahren nicht abgeschoben! Somit dein Status wird nur mehr besser!

Wenn der Vater den falschen Namen trägt, dann zeige ihn jetzt niergendwo an, als ob du das Baby vom heiligen Geist bekommen hättest.... In der Geburtsurkunge wird der Name des Vaters in solchen Fällen einfach gestrichen. Auf die Frage, wem der Sperma gehöre, muss du beantworten, bin ich aber nicht sicher...., deshalb lassen wir diese Frage noch offen....

Wenn und wann der Spermaträgermann seine richtige Papiren kriegt, wann du 100% sicher bist, dass dieser Spermaträger nicht abgeschoben wird, nur danach beginnst Du das Vaterschaftsanerkennungsprozess! Dieser Spermaträgermann und das Kind müssen das Speichelprobe zur Untersuchung abgeben. Es gescheht aber alles nur durch das Amtsgericht, nur durch das richterlichen Gutachtungsbeschluss. Und wenn die Ergebnisse positiv sind, fällt weiter das Urteil über die Vaterschaftanerkennung!!!!

Danach nimmst du dieses Urteil und gehst mit ihm und mit dem Spärmaträgervater zum Standesamt, wo sie Vaterschaftsannerkennugsurkunde bekommen, wo sie auch ihre Ehe abschliessen dürfen....

Das Gerichsprozess dauert mindestens 6 Monate lang, kostet viel viel Geld.... Den Anwalt brauchst du nicht!!!! Ich rate dir alles selbst ohne den Anwalt zu machen. Beim Amtsgericht gibt es kostenlose Rechtsberatung und der Richter sagt dir weiter, was du machen sollst.....

Wenn du jetzt das Baby auf den "falschen" Spermamann einschreiben lässt, muss du jetzt alles trotzdem durch das Gericht machen! Und wann danach dein Spermamann seinen Namen auf die richtige ähndert, muss du wieder durch das Amtsgericht das Baby auf den "neuen" "richtigen" Vater erneut verurteilen lassen......

Außerdem, wenn es festgestellt wird, dass dein Spermamann falsch ist....., wird er in ein Paar Monat abgeschoben, ohne Gnade! Er muss diese Sch.... von den Behörden verstecken!!!!!!!!!!!!!!!

Übrigens ist für das Baby persönlich ganz egal, welchen Namen sein Asylbewerbervater trägt, Osomoa oder Becker.... Für es ist wichtig, dass deine Brust genug Muttermilch produziert!!!!!!!!

Deshalb mach jetzt gar nichts! Halte dich fern vom Spermamann! Bekomm das Baby und bleib nächste 2-3 Jahren einfach glücklich. Die richtige Entscheidung kommt selbt von alleine. Alles Gute für die schnelle gesunde Entbindung!


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akkaly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 02.10.2005 um 22:19:28
 
Zitat:
Unser Anwalt .... rät dazu nach der Geburt ein schreiben aufzusetzen und den Schwindel auffliegen zu lassen und dann den richtigen Pass von der Botschaft zu holen. [Nicole

Schmeiss deinen Anwalt sofort weg! Er spinnt! Er ist Ausländerhass! Er macht so, als ob er dir hilft, aber in Wirklichleit schiebt er dich unter Wasser!!!!!!!

Sag ab diesem Zeitpunkt niemandem, dass dein Spermamann Verbrecher ist! Verbrecher, verstehst du! Du hängst selbst auf die Glocke, dass dein Spermamann Verbrecher ist! Was er angestellt hat, nennt man nur als Verbrechen! Dafür muss er zuerst ins Gefängnis und danach Abschiebung für das ganze Leben!

Wenn er das alles so gemacht hat, muss er mit diesem Namen deutsche Papiere kriegen und mit diesem neuen Namen bis zum Tod 92 Lebensjahren leben! Er muss seinen alten Namen vergessen......

Auf diesen Namen sollst du jetzt normalerweise das Baby anerkennen lassen und danach kriegt dieser Spärmavater dank dem Baby Duldung, Befugnis, Erlaubnis, Personalausweis. Ihr Baby ist ihre Rettung! Wenn das Baby stirb, flieg ihr beide raus aus Deutschland. Solange das Baby lebt, bleibt ihr 19 Jahre lang, bis zum 02.10.2024 auf dem deutschen Boden sicher. Und zwischen durch müssen sie die Behörden überlisten und die richtigen Papieren kriegen.

Und jetzt muss nicht über deinem Spermamann kümmern, sondern über die Tamponen, Pampers, Kinderwagen, Kinderwäsche.... Alles Gute zur gesunden unkomplizierten Entbindung!

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Ralf
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Antwort #9 - 02.10.2005 um 23:28:44
 
Sorry, akkaly, habe selten solch einen Schwachfug gelesen.
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jerrylee
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Antwort #10 - 02.10.2005 um 23:48:05
 
Hallo akkalay,

dass es mit Afrikanern und Vaterschaftsanerkennung Riesenprobleme gibt, wird wohl keiner keiner bestreiten, aber ich finde, dass wir auch bei solchen Themen einen sachlichen Ton finden sollten!

Gruß J.
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Nicole1982
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Antwort #11 - 03.10.2005 um 09:50:15
 
Also Akkaly, ich verstehe deine Beiträge überhaupt nicht, warum sollte ich denn bitteschön aus "Deutschland rausfliegen", wenn ich den "Spermavater" bekannt gebe??? Ich bin Deutsche, also werde ich bestimmt nicht abgeschoben! Ich glaube du hast die ganze Frage nicht verstanden!! Und unser Anwalt ist super und sicher kein Nazi!

Wie wäre es denn, wenn wir die Vaterschaft erstmal nur mit der Duldung anerkennen lassen, so das wenigstens ein Vater in der Geburturkunde steht und nach der geburt des Kindes diese dann mit richtigem Pass berichtigen lassen???? Ich glaube so hätte ich weitaus weniger Probleme mit Kindergeld und co.! Oder was spricht dagegen?
habe in dem Link von jakobek gelesen, das man die Vaterschaft nur mit der Duldung anerkennen lassen kann und das die spätere Änderung nichts kostet. Und dann könnten sie ihn ja auch nicht einfach Abschieben, weil dann das Kind ja schon da wäre!
Nicole
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Antwort #12 - 03.10.2005 um 11:16:42
 
hi

du und der kindesvater solltet zusammen zum jugendamt gehen, und sagen ihr wollt die vorgeburtliche vaterschaftsanerkennung machen.

für die vaterschaftsanerkennung, müsst ihr beide beim jugendamt erscheinen und vergess deinen ausweiss nicht . er sollte seine duldung mitnehmen und erstmal diesen namen einbtragen lassen.
meiner meinung nach, wollen die jugendämter eh nur nen vater haben, für die papiere.....


aber jetzt mal ne frage aus neugier .
warum hat er denn bei der einreise ne falsche id angegeben ? ist sein name falsch oder sein richtiger geburtsort , oder was ist denn falsch ?
also, wenn du dir den beitrag von dem obigen angegebenen link mal durchgelesen hast, da hatte der vater dem jugendamt gesagt, das die sich auf dem ausländeramt vertan hätten , sein name würde richtig gesprochen so und so , da haben die vom jugendamt seinen richtigen namen eingetragen auf der anerkennung , und nicht den der auf der duldung steht...


gruss jobek
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Antwort #13 - 03.10.2005 um 11:53:22
 
Dass sich der eine oder andere schwer tut mit seinem namen koennte ich mir ja durchaus
vorstellen, aber die grosse Mehrheit gibt eine falsche ID an um nach abgeschlossenem
negativen Asylverfahren eine Abschiebung zu verzoegern bzw. ganz zu verhindern.

Und (nur) fuer ein Bleiberecht ein Kind in die Welt zu setzen finde ich zum Kotzen
und absolut verantwortungslos explo explo explo explo

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Nicole1982
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Antwort #14 - 03.10.2005 um 13:08:04
 
halt, stop!!! Wir haben ganz sicher nicht für das Bleiberecht ein Kind in die Welt gesetzt!!! Da wäre es ja schlauer gewesen "einfach" zu Heiraten! Dann hätte er einen gesicherten Aufenthalt. Mit Kind ist das ganze weitaus schwieriger!
Wir wollen aber noch nicht heiraten und dieses Kind ist aus Liebe entstanden, hat mein Freund kein Recht auf ein Kind, nur weil er keinen deutschen Pass hat??? Oh mann!  Smiley

Zu der anderen Frage, ich schreibe dir eine PN!

Nicole
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Antwort #15 - 03.10.2005 um 13:15:15
 
hi
wieso wäre heiraten denn einfacher gewesen  Fragezeichen
soviel ich weiss , wenn er keinen pass hat, macht das hier in deutschland kein standesbeamter mit. auch ne heirat zum beispiel in Dänemark wäre sicherlich schwierig, da er aus deutschland ja irgendwie ausreisen müsste. und da sicherlich auch nen pass bräuchte.

frag mal ronny ( ist moderator im Personenstansrecht)danach über die heirat der kennt sich da gut aus.

gruss jobek
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Hartmut_Krentz
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Antwort #16 - 03.10.2005 um 13:16:33
 
Zitat:
halt, stop!!! Wir haben ganz sicher nicht für das Bleiberecht ein Kind in die Welt gesetzt!!! Da wäre es ja schlauer gewesen "einfach" zu Heiraten! Dann hätte er einen gesicherten Aufenthalt. Mit Kind ist das ganze weitaus schwieriger!
Wir wollen aber noch nicht heiraten und dieses Kind ist aus Liebe entstanden, hat mein Freund kein Recht auf ein Kind, nur weil er keinen deutschen Pass hat??? Oh mann!  Smiley

Zu der anderen Frage, ich schreibe dir eine PN!

Moechte ich Dir gerne glauben und vielleicht ist es in Eurem Fall ja auch so, aber in vielen
anderen eben nicht.  Einfach heiraten ohne gueltige Papiere Nicole wie stellts Du Dir das denn vor???????

Un die "richtige" Liebe hat sich in vielen Faellen nachdem das Bleiberecht erreicht war
als nicht mehr so konsistent herausgestellt , und es gab ein paar Alleinerziehende
mehr und der Vater hat sich nur noch sporadisch wenn ueberhaupt um das Kind gekuemmert. Leider ist dies auch realitaet.

Nicole

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Antwort #17 - 03.10.2005 um 13:19:44
 
wir hätten uns ja den Pass besorgen können (ist nur eine Frage der Zeit und des Geldes) und dann ab nach Dänemark. Ich habe genug Bekannte, die das so gemacht haben, das wäre das kleinere Problem gewesen!
Ist hier denn irgendwo nen Experte, der mir auch raten würde die vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung mit der Duldung zu machen?
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Antwort #18 - 03.10.2005 um 13:24:17
 
@ Hartmut, wir sind bereits seit über 6 Jahren zusammen! Er hat mir dieses Kind auch nicht angedreht oder untergejubelt, wie gesagt wir lieben uns. Klar, kann die Beziehung noch in die Brüche gehen, aber wäre er Deutscher, müsste ich mir solche Kommentare wahrscheinlich nicht anhören. Ich glaube nur ich und mein Freund sind in der Lage unsere Liebe zu beurteilen und zu entscheiden ob wir Nachwuchs möchten! ich bin schliesslich keine 15 mehr und lasse mir "ein süßes Schokobaby" machen um meine Urlaubsliebe zu halten sondern stehe fest mit beiden Beinen im Leben!
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Antwort #19 - 03.10.2005 um 13:30:46
 
hi
was wollt ihr beiden denn erreichen ?
willst du, das er hier in deutschland bleibt ?

da führt auch ein deutsches kind nicht automatisch zur einer aufenthaltserlaubnis.
er müsste sicherlich schon halbiges sorgerecht haben.
er müsste sich um sein kind kümmern und nicht nur einmal in der woche sehen für ne stunde.
vielleicht können ja mal ABhler mal was dazu sagen inwieweit ein deutsches kind zu einer aufenthaltserlaubnis führt
ich persönlich würde die vaterschaft vor der geburt anerkennen lassen. aber erst bei der geburt des kindes, wird diese anerkennung rechtmässig.

ich hoffe ich sage nix falsches......
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Antwort #20 - 03.10.2005 um 13:40:05
 
ich glaube du hast nur ne menge halb wahre infos! Ob er nun halbes Sorgerecht hat oder nicht, es kann weiterhelfen, muss aber nicht!
Was wir erreichen wollen? Wir wollen als Familie zusammen leben, nicht mehr und nicht weniger! Wir erwarten ein Baby (ein absolutes Wunschkind!) und selbstverständlich wird er sich um das Kind kümmern!
Ich weiss gar nicht, was so schwer daran ist zu verstehen. Wir sind 2 Menschen, die sich lieben, seit mehreren Jahren glücklich zusammen und wir erwarten ein Baby! Wie gesagt wir freuen uns riesig und selbstverständlich wird sich mein Freund um das Baby kümmern!
Ich weiss, das ein Kind nicht automatisch zu ner Aufenthaltserlaubniss führt und die Vaterschaftsanerkennung erst mit der Geburt rechtkräftig, meine Frage ist ganz einfach: Anerkennung vor der Geburt mit Duldung und später ändern lassen, Anerkennung erst nach der Geburt mit Geburtsurkunde? Vor und Nachteile???
Nicole
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Antwort #21 - 03.10.2005 um 13:54:44
 
Zitat:
Anerkennung erst nach der Geburt mit Geburtsurkunde?


den vater in eine geburtsurkunde eintragen zu lassen, müsste er doch auch nen pass haben .. oder ?

und das macht sicherlich kein beamter mit aufm standesamt mit.



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Antwort #22 - 03.10.2005 um 14:03:55
 
mit Duldung ist das aber leider auch nicht überall möglich...
Ich werde einfach mal beim Jugendamt anrufen und auf Infos und Entgegenkommen hoffen, ansonnsten werde ich mich wohl an meinen Anwalt wenden müssen und ihm Vetrauen.
Nicole
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Antwort #23 - 03.10.2005 um 15:03:51
 
Hallo, Nicole1982,
du sagst, du stehst "mit beiden Beinen im Leben". Dann lass dir sagen, du solltest nicht in Foren nachfragen, um dich später darüber zu beklagen, was du dir "da anhören musst."

Eure Liebe hätte dazu beitragen müssen, sich vor Kreation des Wunschkindes darum zu kümmern, wie der Vater in der Geburtsurkunde des Kindes zu benamen wäre.

Heute machst du dich strafbar, wenn du eine falsche Identität deines Freundes in die Geburtsurkunde eintragen lässt. Diese später einfach in die "wahre" auszuwechseln,
wird mehr Komplikationen mit sich bringen, wie heute schon bestehen. Und - wie gesagt, du  wirst wegen Mitwirkung bei Urkundenfälschung etc. strafrechtlich belangt werden, wenn du heute die Falschidentität eintragen lässt.
Frag mal deinen Anwalt diesbezüglich.
FG Albosa
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Antwort #24 - 03.10.2005 um 16:19:02
 
ohne pass geht auf den standesämtern heute sicherlicht nicht mehr viel.
wenn eh kein pass vorhanden ist, wie sollte denn da eine falschaussage zustande kommen,

und wenn der vater nicht bei der geburt angegeben wird schaltet sich das jugendamt doch bei unverheirateten automatisch ein .
sind die vom standesamt denn nicht verpflichtet, dem jugendamt mitzuteilen wenn kein vater bei der geburt angegeben wird ?

und , der Vater kann sich doch auch ohne wissen der mutter nachträglich ins geburtenbuch eintragen lassen ?!

aber es witrd sicherlich verdammt schwierig die falsche identität auf der geburtsurkunde ändern zu lassen. das geht dann sicherlich übers zustädige gericht (berichtigung im geburteneintrag ) ?!
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Antwort #25 - 03.10.2005 um 20:50:15
 
Zitat:
und , der Vater kann sich doch auch ohne wissen der mutter nachträglich ins geburtenbuch eintragen lassen ?!


Das geht definitiv nicht, die Zustimmung der Mutter zu einer Vaterschaftsanerkennung ist immer noch Wirksamkeitsvoraussetzung.

Wenn die falsche Identität als Grundlage der Anerkennung dienen soll, liegt eine Straftat im Sinne des § 95 AufenthG vor, da die AE aufgrund der Anerkennungerteilt werden wird. Desweiteren kommen Straftaten im Sinne des StGB in Betracht, wie mittelbare Falschbeurkundung etc.

Grüße
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Antwort #26 - 03.10.2005 um 23:21:52
 
Zitat:
Idas er hier unter falscher ID ist! Er muss ja aber unbednigt mit in die Gebursturkunde vom Kind, das geht ja nur, wenn wir die Vaterschaftsanerlennung haben!

Ich verstehe dich überhaupt nicht wofür brauchst du Vaterschaftsanerkennung. Weigert der Vater auf das Kind. Sagt er, dass es nicht dein Kind, dass du nicht von ihm schwanger sei? Vater sagt doch, es sei mein Kind!

Diese Bamten missbrauchen ihre Dientsplätze! Sie dürfen von dir keine Vaterschaftanerkennung zu verlangen, damit den Namen des Vaters ins Gubertsurkunde nur eintragen, wer der Vater des Kindes ist. Dafür ist vollkommen genug deine mündliche, handschriftliche Erklärung!!! Und die Beamten dürfen dich nicht so offenbar verdächtigen, dass du vielleicht das Baby von anderem bekommen hättest, aber jetzt willst du einen anderen Mann eintragen......! Das ist Würdeverletzung. Oder sie spinnen einfach! Oder sie sind Ausländerhasse und verhindern dir, dass du eine deutsche Frau einen "minderwertigen" Ausländer heiraten willst....!!!!!!

Und wie funktioniert es überhaupt in Deutschland, wenn eine irgendwelche Frau Müller von seinem Freund Herr Becker ein Baby bekommt und Herr Becker feut sich über das gemeinsame Kind..... verlangen die Standesamtbeamten auch die Vaterschaftanerkennung für den Herr Becker. Dann solche VA gescheht in Deutschland jahrlich 770 Tausend mal! Und was ist mit dem Ehegatten! Der Ehemann sagt einfach es ist unser Baby und die Standesamtbeamte verlangen dafür keine VA. Und wenn danach gestgestellt wird, dass es nicht sein Baby?????????

Jemand von uns allen hier spinnt...... Aber du muss auf jeden Fall gegen diese Beamten Dienstaufsichtbeschwerde einlegen! Und deinen Anwalt weg schmeißen!

Vaterschaftanerkennung wird nur dann durchgeführt, wenn der vermutliche Vater sagt, nein es ist nicht mein Kind! Haut alle ab von mir!

Dein Mann muss jetzt irgendwelche Personenidentifikationspapiren verschaffen, danach muss du ihn heiraten und das warst.

In deinem Fall gibt es überhaupt keine irgendwelche Problemen!
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« Zuletzt geändert: 03.10.2005 um 23:33:09 von N/V »  
 
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Antwort #27 - 03.10.2005 um 23:38:22
 
Zitat:
Diese Bamten missbrauchen ihre Dientsplätze!


Und Du Speicherplatz Zwinkernd

Zitat:
Sie dürfen von dir keine Vaterschaftanerkennung zu verlangen


Wenn Du Dir die Mühe machtest zu lesen, verlangt das keiner von ihr  explo

Zitat:
Dafür ist vollkommen genug deine mündliche, handschriftliche Erklärung!!!


Und was soll diese bewirken ?  lachen Eine Vaterschaft kann nur vom Vater anerkannt oder vom Gericht festgestellt werden  explo

Zitat:
Vaterschaftanerkennung wird nur dann durchgeführt, wenn der vermutliche Vater sagt, nein es ist nicht mein Kind! Haut alle ab von mir! 


In diesem Falle wäre eine gerichtliche Vaterschafsfeststellung erforderlich, einen vermuteten Vater gibt es nur wenn die Mutter verheiratet ist.

Mein Tip an Dich :

Verschone die User mit Deinen "Ergüssen" und füll Deine Homepage mit solchem Schwachsinn  explo

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #28 - 04.10.2005 um 01:17:03
 
Zitat:
Und Du Speicherplatz ;-)


Wenn Du Dir die Mühe machtest zu lesen, verlangt das keiner von ihr  :explo


Und was soll diese bewirken ?  [lachen=lachen.gif] Eine Vaterschaft kann nur vom Vater anerkannt oder vom Gericht festgestellt werden  :explo


In diesem Falle wäre eine gerichtliche Vaterschafsfeststellung erforderlich, einen vermuteten Vater gibt es nur wenn die Mutter verheiratet ist.

Mein Tip an Dich :

Verschone die User mit Deinen "Ergüssen" und füll Deine Homepage mit solchem Schwachsinn  :explo


blöde menschenwürdeverachtende Gesetze haben sie dann hier! In meinem Land, wenn ein irgendwelcher Freund einer irgendwelcher unverheirateten Frau bei dem Standesamt sagt, ja, es ist mein Kind, wird er sofort als Vater eingetragen und das warst! Wird er das ganze Leben damit leben.

Ich bin überzeugt, das gleiche gilt auch in Deutschland. Sie irren sich alle einfach. Weil unser Recht stammt auch aus europäischem, aus franzosischem Recht.

Der Vater sagt, es ist mein Kind, aber die blöden Beamten verlangen dafür die Gutachtung, die Beweise....

Ich kenne in BRD viele unverhairateten Männer, die keine VA gemacht haben. Das gemeinsame Kind von diesen nicht Ehegatten wird überall als Vater des Kindes regiestriert.

Dieses "Sachenrechtprinzip" ist algemeines weltweites Prinzip.... Wem gehört die Jacke? Das ist meine Jacke und man braucht hier keine Anerkennung machen..... Das funktioniert auch bei Kinder....
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Antwort #29 - 04.10.2005 um 01:26:10
 
Zur Vaterschaft im deutschen Recht guck
hier


Zum Rest:

[b]Vellem (Mallem) tacuisses[/b] explo
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Antwort #30 - 04.10.2005 um 01:08:36
 
Zitat:
Und Du Speicherplatz ;-)
Wenn Du Dir die Mühe machtest zu lesen, verlangt das keiner von ihr  :explo
Und was soll diese bewirken ?  [lachen=lachen.gif] Eine Vaterschaft kann nur vom Vater anerkannt oder vom Gericht festgestellt werden  :explo
In diesem Falle wäre eine gerichtliche Vaterschafsfeststellung erforderlich, einen vermuteten Vater gibt es nur wenn die Mutter verheiratet ist.
Mein Tip an Dich :
Verschone die User mit Deinen "Ergüssen" und füll Deine Homepage mit solchem Schwachsinn  :explo

Diesen Beispiel habe ich in meinem Buch "Deutschen geboren aus!" aufgenommen,


[inv]als Beispiel über die ausländerhassende deutsche Gesellschaft, über die geltende Deutscherassebewahrungspolitik! http://www.akkaly.de/31101.html

34. Die deutsche Regierung muss momentan „Gesetz zur Mischung (nicht zum Schutz) des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“, (Blutschutzgesetz) erneut erlassen. Der Rechtsstaat muss die Deutschen, welche die Ausländer geheiratet sind, besonders befördern, muss für die familienunfreundlichen ausländerfeindlichen deutschrassigen Frauen die Familienwerbung machen und ihr Heirat mit den Ausländern auszuzeichnen.

Der deutsche Rechtsstaat muss die Gesetze, die die Heirat eines Deutschen mit einem Ausländer bestimmen, wie in Las Vegas vereinfachen! Es ist heute praktisch unmöglich, nach geltenden deutschen Heiratsgesetzen einen Ausländer zu heiraten. Man bekommt sofort einen mindestens einjähriglangen Papierenkrieg. Auch wegen diesen solchen blöden Papierenkomplikationen heiraten die Deutschen die Ausländer nicht an.

Der deutsche Rechtsstaat hat diese Heiratskomplikationen nur mit einer bösen Absicht der Deutscherrassebewahrungspolitik eingeführt! Besuchen Sie die verschiedenen Internetforums z.B. www.info4alien.de/ ; Sie werden selbst feststellen, es herrscht in Deutschland mit der Heirat der Deutschen mit den Ausländern totaler Faschismus!

Nicole, du bist in meinem Buch! Du bekommst von mir ein Honorar....[/inv]


[edited]Dein so genanntes "Buch" interessiert hier niemanden, ebensowenig wie die Ergüsse auf deiner Homepage. [/edited]
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« Zuletzt geändert: 04.10.2005 um 09:15:29 von Ralf »  
 
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Antwort #31 - 04.10.2005 um 09:01:01
 
Zitat:
...
Jemand von uns allen hier spinnt......



Das glaube ich allerdings auch..... kopfhau
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« Zuletzt geändert: 04.10.2005 um 09:14:33 von Ralf »  

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Antwort #32 - 04.10.2005 um 09:03:22
 
Akkaly;  Wisch Dir bitte mal den Schaum vom Mund, der tropft sonst auf die tastatur


Selten so einen Duennschiss gelesen!!!!!!!!!!!!!!!
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Antwort #33 - 04.10.2005 um 09:20:25
 
@ akkaly:

Da du offensichtlich auch nach mehrfacher Ermahnung, in diesem Forum sachlich zu bleiben, nicht bereit bist, deinen "Stil" zu ändern, ergeht folgende Entscheidung:

[warnyel=akkaly,7]7 Tage Schreibsperre![/warnyel]

In dieser Zeit hast du Gelegenheit, deine Haltung zu überdenken. Tritt danach keine Änderung ein, erfolgt der Ausschluss aus dieser Gemeinschaft.
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Antwort #34 - 04.10.2005 um 15:42:51
 
Eine Vaterschaftsanerkennung kann auch vor einem Notar abgegeben werden. Im Gegensatz zum Jugendamt unterliegt ein Notar gegenüber der ABH einer Schweigepflicht. Auch wenn diese Anerkennung mit falscher Identität getätigt wird, bleibt die sachliche Aussage, die mit dieser Anerkennung getroffen wird, korrekt. Die Geburtsurkunde muß ggf. nach Klarstellung der Identität geändert werden (evtl. durch Gerichtsbeschluss). Wegen der falschen Identität muß ggf. mit strafrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden. Eine frühzeitige Vaterschaftsanerkennung hilft ggf. bei ausländerrechtlichen Problemen. Für ein Aufenthaltsrecht ist allerdings eine Beistandsgemeinschaft notwendig. Hierfür ist ein wichtiges Indiz ein geteiltes Sorgerecht.
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Antwort #35 - 04.10.2005 um 16:44:15
 
Eine Anerkennung vor dem Notar (ebenso vor dem Jugendamt) macht doch nur dann Sinn, wenn dort der richtige Name angegeben wird, unter dem später auch der Aufenthaltstitel beantragt wird. Dann ist es auch keine Falschbeurkundung. Straftaten sind doch bereits jetzt genug begangen, wenn er im Moment unter falschem Namen lebt und sich Papiere ausstellen lässt etc. Da muss man ja keine weiteren hinzufügen.

Aber wie soll der Notar sich von der Identität überzeugen, wenn man ihm nur eine Geburtsurkunde zeigt? Denn auch eine notarielle Urkunde beginnt mit den Worten "Vor dem beurkundenden Notar erscheint.... ausgewiesen durch". Und Schweigepflicht hin oder her, an einer Falschbeurkundung wird kein Notar freiwillig mitwirken.

Solange Dein Freund jetzt keine Papiere hat, würde ich dringend abraten, weitere Straftaten zu begehen. Und eine Anerkennung mit der Duldung (also falschem Namen) ist eine mittelbare Falschbeurkundung, das wurde ja oft genug gesagt. Und es hilft ihm auch nicht wirklich dabei, später unter seinem richtigen Namen einen Aufenthaltstitel zu bekommen. Also macht wirklich Sinn nur eine Anerkennung unter richtigem Namen, aber dafür braucht er seinen richtigen Pass. Und sobald er den irgendwo vorlegt, wo er unter altem Namen bekannt ist, kommt natürlich auch raus, dass die Papiere in der Vergangenheit nicht richtig waren. Aber es ist nie zu spät, ehrlich zu werden. Und es macht das Leben - zumindest in diesem Fall - erheblich einfacher.

Deshalb halte ich den Rat Deines Anwalts, bis zur Geburt zu warten und dann die Karten auf den Tisch zu legen, für richtig. Dann besteht ja immerhin wegen des Kindes ein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis. Auch den kann er natürlich nur durchsetzen, wenn er die Anerkennung unter seinem richtigen Namen macht. Denn was sollte ihm da eine Anerkennung nützen, in der der falsche Name aus seiner Duldung steht? Damit könnte er ja höchstens einen Aufenthaltstitel auf den falschen Namen bekommen und der illegale Zustand wäre weiter festgeschrieben.
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Antwort #36 - 04.10.2005 um 16:56:04
 
Wenn ich Deine Frage nochmal lese, scheint Deine Sorge zu sein, ob Du eine Geburtsurkunde bekommst, ohne dass die Vaterschaftsanerkennung durch ist? Hab' zwar persönlich keine Erfahrung damit, aber da lange nicht alle Väter ihre Kinder anerkennen und einige dafür sogar verklagt werden müssen, gehe ich davon aus, dass man auch ohne den Vater anzugeben, eine Geburtsurkunde und damit Kinder- und Erziehungsgeld bekommen kann.
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Antwort #37 - 04.10.2005 um 17:42:49
 
und was ist mit der möglichkeit , der abh sich zu offenbaren, dann freiwillige ausreise , im heimatland richtige papiere zu bekommen , die vaterschaft dann anzuerkenn und ne aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

auf kurz oder lang, wenn ihr schon so lange zusammen seid, kann er seine wahre id sicherlich nicht mehr verschweigen.

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