Zitat:Idas er hier unter falscher ID ist! Er muss ja aber unbednigt mit in die Gebursturkunde vom Kind, das geht ja nur, wenn wir die Vaterschaftsanerlennung haben!
Ich verstehe dich überhaupt nicht wofür brauchst du Vaterschaftsanerkennung. Weigert der Vater auf das Kind. Sagt er, dass es nicht dein Kind, dass du nicht von ihm schwanger sei? Vater sagt doch, es sei mein Kind!
Diese Bamten missbrauchen ihre Dientsplätze! Sie dürfen von dir keine Vaterschaftanerkennung zu verlangen, damit den Namen des Vaters ins Gubertsurkunde nur eintragen, wer der Vater des Kindes ist. Dafür ist vollkommen genug deine mündliche, handschriftliche Erklärung!!! Und die Beamten dürfen dich nicht so offenbar verdächtigen, dass du vielleicht das Baby von anderem bekommen hättest, aber jetzt willst du einen anderen Mann eintragen......! Das ist Würdeverletzung. Oder sie spinnen einfach! Oder sie sind Ausländerhasse und verhindern dir, dass du eine deutsche Frau einen "minderwertigen" Ausländer heiraten willst....!!!!!!
Und wie funktioniert es überhaupt in Deutschland, wenn eine irgendwelche Frau Müller von seinem Freund Herr Becker ein Baby bekommt und Herr Becker feut sich über das gemeinsame Kind..... verlangen die Standesamtbeamten auch die Vaterschaftanerkennung für den Herr Becker. Dann solche VA gescheht in Deutschland jahrlich 770 Tausend mal! Und was ist mit dem Ehegatten! Der Ehemann sagt einfach es ist unser Baby und die Standesamtbeamte verlangen dafür keine VA. Und wenn danach gestgestellt wird, dass es nicht sein Baby?????????
Jemand von uns allen hier spinnt...... Aber du muss auf jeden Fall gegen diese Beamten Dienstaufsichtbeschwerde einlegen! Und deinen Anwalt weg schmeißen!
Vaterschaftanerkennung wird nur dann durchgeführt, wenn der vermutliche Vater sagt, nein es ist nicht mein Kind! Haut alle ab von mir!
Dein Mann muss jetzt irgendwelche Personenidentifikationspapiren verschaffen, danach muss du ihn heiraten und das warst.
In deinem Fall gibt es überhaupt keine irgendwelche Problemen!