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Vaterschaftsanerkennung ohne Pass? (Gelesen: 13.788 mal)
jobek01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 03.10.2005 um 13:15:15
 
hi
wieso wäre heiraten denn einfacher gewesen  Fragezeichen
soviel ich weiss , wenn er keinen pass hat, macht das hier in deutschland kein standesbeamter mit. auch ne heirat zum beispiel in Dänemark wäre sicherlich schwierig, da er aus deutschland ja irgendwie ausreisen müsste. und da sicherlich auch nen pass bräuchte.

frag mal ronny ( ist moderator im Personenstansrecht)danach über die heirat der kennt sich da gut aus.

gruss jobek
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #16 - 03.10.2005 um 13:16:33
 
Zitat:
halt, stop!!! Wir haben ganz sicher nicht für das Bleiberecht ein Kind in die Welt gesetzt!!! Da wäre es ja schlauer gewesen "einfach" zu Heiraten! Dann hätte er einen gesicherten Aufenthalt. Mit Kind ist das ganze weitaus schwieriger!
Wir wollen aber noch nicht heiraten und dieses Kind ist aus Liebe entstanden, hat mein Freund kein Recht auf ein Kind, nur weil er keinen deutschen Pass hat??? Oh mann!  Smiley

Zu der anderen Frage, ich schreibe dir eine PN!

Moechte ich Dir gerne glauben und vielleicht ist es in Eurem Fall ja auch so, aber in vielen
anderen eben nicht.  Einfach heiraten ohne gueltige Papiere Nicole wie stellts Du Dir das denn vor???????

Un die "richtige" Liebe hat sich in vielen Faellen nachdem das Bleiberecht erreicht war
als nicht mehr so konsistent herausgestellt , und es gab ein paar Alleinerziehende
mehr und der Vater hat sich nur noch sporadisch wenn ueberhaupt um das Kind gekuemmert. Leider ist dies auch realitaet.

Nicole

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Nicole1982
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #17 - 03.10.2005 um 13:19:44
 
wir hätten uns ja den Pass besorgen können (ist nur eine Frage der Zeit und des Geldes) und dann ab nach Dänemark. Ich habe genug Bekannte, die das so gemacht haben, das wäre das kleinere Problem gewesen!
Ist hier denn irgendwo nen Experte, der mir auch raten würde die vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung mit der Duldung zu machen?
Nicole
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Nicole1982
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #18 - 03.10.2005 um 13:24:17
 
@ Hartmut, wir sind bereits seit über 6 Jahren zusammen! Er hat mir dieses Kind auch nicht angedreht oder untergejubelt, wie gesagt wir lieben uns. Klar, kann die Beziehung noch in die Brüche gehen, aber wäre er Deutscher, müsste ich mir solche Kommentare wahrscheinlich nicht anhören. Ich glaube nur ich und mein Freund sind in der Lage unsere Liebe zu beurteilen und zu entscheiden ob wir Nachwuchs möchten! ich bin schliesslich keine 15 mehr und lasse mir "ein süßes Schokobaby" machen um meine Urlaubsliebe zu halten sondern stehe fest mit beiden Beinen im Leben!
Nicole
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jobek01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 03.10.2005 um 13:30:46
 
hi
was wollt ihr beiden denn erreichen ?
willst du, das er hier in deutschland bleibt ?

da führt auch ein deutsches kind nicht automatisch zur einer aufenthaltserlaubnis.
er müsste sicherlich schon halbiges sorgerecht haben.
er müsste sich um sein kind kümmern und nicht nur einmal in der woche sehen für ne stunde.
vielleicht können ja mal ABhler mal was dazu sagen inwieweit ein deutsches kind zu einer aufenthaltserlaubnis führt
ich persönlich würde die vaterschaft vor der geburt anerkennen lassen. aber erst bei der geburt des kindes, wird diese anerkennung rechtmässig.

ich hoffe ich sage nix falsches......
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Nicole1982
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #20 - 03.10.2005 um 13:40:05
 
ich glaube du hast nur ne menge halb wahre infos! Ob er nun halbes Sorgerecht hat oder nicht, es kann weiterhelfen, muss aber nicht!
Was wir erreichen wollen? Wir wollen als Familie zusammen leben, nicht mehr und nicht weniger! Wir erwarten ein Baby (ein absolutes Wunschkind!) und selbstverständlich wird er sich um das Kind kümmern!
Ich weiss gar nicht, was so schwer daran ist zu verstehen. Wir sind 2 Menschen, die sich lieben, seit mehreren Jahren glücklich zusammen und wir erwarten ein Baby! Wie gesagt wir freuen uns riesig und selbstverständlich wird sich mein Freund um das Baby kümmern!
Ich weiss, das ein Kind nicht automatisch zu ner Aufenthaltserlaubniss führt und die Vaterschaftsanerkennung erst mit der Geburt rechtkräftig, meine Frage ist ganz einfach: Anerkennung vor der Geburt mit Duldung und später ändern lassen, Anerkennung erst nach der Geburt mit Geburtsurkunde? Vor und Nachteile???
Nicole
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jobek01
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Antwort #21 - 03.10.2005 um 13:54:44
 
Zitat:
Anerkennung erst nach der Geburt mit Geburtsurkunde?


den vater in eine geburtsurkunde eintragen zu lassen, müsste er doch auch nen pass haben .. oder ?

und das macht sicherlich kein beamter mit aufm standesamt mit.



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Nicole1982
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #22 - 03.10.2005 um 14:03:55
 
mit Duldung ist das aber leider auch nicht überall möglich...
Ich werde einfach mal beim Jugendamt anrufen und auf Infos und Entgegenkommen hoffen, ansonnsten werde ich mich wohl an meinen Anwalt wenden müssen und ihm Vetrauen.
Nicole
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albosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 03.10.2005 um 15:03:51
 
Hallo, Nicole1982,
du sagst, du stehst "mit beiden Beinen im Leben". Dann lass dir sagen, du solltest nicht in Foren nachfragen, um dich später darüber zu beklagen, was du dir "da anhören musst."

Eure Liebe hätte dazu beitragen müssen, sich vor Kreation des Wunschkindes darum zu kümmern, wie der Vater in der Geburtsurkunde des Kindes zu benamen wäre.

Heute machst du dich strafbar, wenn du eine falsche Identität deines Freundes in die Geburtsurkunde eintragen lässt. Diese später einfach in die "wahre" auszuwechseln,
wird mehr Komplikationen mit sich bringen, wie heute schon bestehen. Und - wie gesagt, du  wirst wegen Mitwirkung bei Urkundenfälschung etc. strafrechtlich belangt werden, wenn du heute die Falschidentität eintragen lässt.
Frag mal deinen Anwalt diesbezüglich.
FG Albosa
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jobek01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #24 - 03.10.2005 um 16:19:02
 
ohne pass geht auf den standesämtern heute sicherlicht nicht mehr viel.
wenn eh kein pass vorhanden ist, wie sollte denn da eine falschaussage zustande kommen,

und wenn der vater nicht bei der geburt angegeben wird schaltet sich das jugendamt doch bei unverheirateten automatisch ein .
sind die vom standesamt denn nicht verpflichtet, dem jugendamt mitzuteilen wenn kein vater bei der geburt angegeben wird ?

und , der Vater kann sich doch auch ohne wissen der mutter nachträglich ins geburtenbuch eintragen lassen ?!

aber es witrd sicherlich verdammt schwierig die falsche identität auf der geburtsurkunde ändern zu lassen. das geht dann sicherlich übers zustädige gericht (berichtigung im geburteneintrag ) ?!
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ronny
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Antwort #25 - 03.10.2005 um 20:50:15
 
Zitat:
und , der Vater kann sich doch auch ohne wissen der mutter nachträglich ins geburtenbuch eintragen lassen ?!


Das geht definitiv nicht, die Zustimmung der Mutter zu einer Vaterschaftsanerkennung ist immer noch Wirksamkeitsvoraussetzung.

Wenn die falsche Identität als Grundlage der Anerkennung dienen soll, liegt eine Straftat im Sinne des § 95 AufenthG vor, da die AE aufgrund der Anerkennungerteilt werden wird. Desweiteren kommen Straftaten im Sinne des StGB in Betracht, wie mittelbare Falschbeurkundung etc.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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akkaly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #26 - 03.10.2005 um 23:21:52
 
Zitat:
Idas er hier unter falscher ID ist! Er muss ja aber unbednigt mit in die Gebursturkunde vom Kind, das geht ja nur, wenn wir die Vaterschaftsanerlennung haben!

Ich verstehe dich überhaupt nicht wofür brauchst du Vaterschaftsanerkennung. Weigert der Vater auf das Kind. Sagt er, dass es nicht dein Kind, dass du nicht von ihm schwanger sei? Vater sagt doch, es sei mein Kind!

Diese Bamten missbrauchen ihre Dientsplätze! Sie dürfen von dir keine Vaterschaftanerkennung zu verlangen, damit den Namen des Vaters ins Gubertsurkunde nur eintragen, wer der Vater des Kindes ist. Dafür ist vollkommen genug deine mündliche, handschriftliche Erklärung!!! Und die Beamten dürfen dich nicht so offenbar verdächtigen, dass du vielleicht das Baby von anderem bekommen hättest, aber jetzt willst du einen anderen Mann eintragen......! Das ist Würdeverletzung. Oder sie spinnen einfach! Oder sie sind Ausländerhasse und verhindern dir, dass du eine deutsche Frau einen "minderwertigen" Ausländer heiraten willst....!!!!!!

Und wie funktioniert es überhaupt in Deutschland, wenn eine irgendwelche Frau Müller von seinem Freund Herr Becker ein Baby bekommt und Herr Becker feut sich über das gemeinsame Kind..... verlangen die Standesamtbeamten auch die Vaterschaftanerkennung für den Herr Becker. Dann solche VA gescheht in Deutschland jahrlich 770 Tausend mal! Und was ist mit dem Ehegatten! Der Ehemann sagt einfach es ist unser Baby und die Standesamtbeamte verlangen dafür keine VA. Und wenn danach gestgestellt wird, dass es nicht sein Baby?????????

Jemand von uns allen hier spinnt...... Aber du muss auf jeden Fall gegen diese Beamten Dienstaufsichtbeschwerde einlegen! Und deinen Anwalt weg schmeißen!

Vaterschaftanerkennung wird nur dann durchgeführt, wenn der vermutliche Vater sagt, nein es ist nicht mein Kind! Haut alle ab von mir!

Dein Mann muss jetzt irgendwelche Personenidentifikationspapiren verschaffen, danach muss du ihn heiraten und das warst.

In deinem Fall gibt es überhaupt keine irgendwelche Problemen!
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« Zuletzt geändert: 03.10.2005 um 23:33:09 von N/V »  
 
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ronny
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Antwort #27 - 03.10.2005 um 23:38:22
 
Zitat:
Diese Bamten missbrauchen ihre Dientsplätze!


Und Du Speicherplatz Zwinkernd

Zitat:
Sie dürfen von dir keine Vaterschaftanerkennung zu verlangen


Wenn Du Dir die Mühe machtest zu lesen, verlangt das keiner von ihr  explo

Zitat:
Dafür ist vollkommen genug deine mündliche, handschriftliche Erklärung!!!


Und was soll diese bewirken ?  lachen Eine Vaterschaft kann nur vom Vater anerkannt oder vom Gericht festgestellt werden  explo

Zitat:
Vaterschaftanerkennung wird nur dann durchgeführt, wenn der vermutliche Vater sagt, nein es ist nicht mein Kind! Haut alle ab von mir! 


In diesem Falle wäre eine gerichtliche Vaterschafsfeststellung erforderlich, einen vermuteten Vater gibt es nur wenn die Mutter verheiratet ist.

Mein Tip an Dich :

Verschone die User mit Deinen "Ergüssen" und füll Deine Homepage mit solchem Schwachsinn  explo

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Antwort #28 - 04.10.2005 um 01:17:03
 
Zitat:
Und Du Speicherplatz ;-)


Wenn Du Dir die Mühe machtest zu lesen, verlangt das keiner von ihr  :explo


Und was soll diese bewirken ?  [lachen=lachen.gif] Eine Vaterschaft kann nur vom Vater anerkannt oder vom Gericht festgestellt werden  :explo


In diesem Falle wäre eine gerichtliche Vaterschafsfeststellung erforderlich, einen vermuteten Vater gibt es nur wenn die Mutter verheiratet ist.

Mein Tip an Dich :

Verschone die User mit Deinen "Ergüssen" und füll Deine Homepage mit solchem Schwachsinn  :explo


blöde menschenwürdeverachtende Gesetze haben sie dann hier! In meinem Land, wenn ein irgendwelcher Freund einer irgendwelcher unverheirateten Frau bei dem Standesamt sagt, ja, es ist mein Kind, wird er sofort als Vater eingetragen und das warst! Wird er das ganze Leben damit leben.

Ich bin überzeugt, das gleiche gilt auch in Deutschland. Sie irren sich alle einfach. Weil unser Recht stammt auch aus europäischem, aus franzosischem Recht.

Der Vater sagt, es ist mein Kind, aber die blöden Beamten verlangen dafür die Gutachtung, die Beweise....

Ich kenne in BRD viele unverhairateten Männer, die keine VA gemacht haben. Das gemeinsame Kind von diesen nicht Ehegatten wird überall als Vater des Kindes regiestriert.

Dieses "Sachenrechtprinzip" ist algemeines weltweites Prinzip.... Wem gehört die Jacke? Das ist meine Jacke und man braucht hier keine Anerkennung machen..... Das funktioniert auch bei Kinder....
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ronny
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Antwort #29 - 04.10.2005 um 01:26:10
 
Zur Vaterschaft im deutschen Recht guck
hier


Zum Rest:

[b]Vellem (Mallem) tacuisses[/b] explo
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