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Vaterschaftsanerkennung ohne Pass? (Gelesen: 13.791 mal)
akkaly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 04.10.2005 um 01:08:36
 
Zitat:
Und Du Speicherplatz ;-)
Wenn Du Dir die Mühe machtest zu lesen, verlangt das keiner von ihr  :explo
Und was soll diese bewirken ?  [lachen=lachen.gif] Eine Vaterschaft kann nur vom Vater anerkannt oder vom Gericht festgestellt werden  :explo
In diesem Falle wäre eine gerichtliche Vaterschafsfeststellung erforderlich, einen vermuteten Vater gibt es nur wenn die Mutter verheiratet ist.
Mein Tip an Dich :
Verschone die User mit Deinen "Ergüssen" und füll Deine Homepage mit solchem Schwachsinn  :explo

Diesen Beispiel habe ich in meinem Buch "Deutschen geboren aus!" aufgenommen,


[inv]als Beispiel über die ausländerhassende deutsche Gesellschaft, über die geltende Deutscherassebewahrungspolitik! http://www.akkaly.de/31101.html

34. Die deutsche Regierung muss momentan „Gesetz zur Mischung (nicht zum Schutz) des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“, (Blutschutzgesetz) erneut erlassen. Der Rechtsstaat muss die Deutschen, welche die Ausländer geheiratet sind, besonders befördern, muss für die familienunfreundlichen ausländerfeindlichen deutschrassigen Frauen die Familienwerbung machen und ihr Heirat mit den Ausländern auszuzeichnen.

Der deutsche Rechtsstaat muss die Gesetze, die die Heirat eines Deutschen mit einem Ausländer bestimmen, wie in Las Vegas vereinfachen! Es ist heute praktisch unmöglich, nach geltenden deutschen Heiratsgesetzen einen Ausländer zu heiraten. Man bekommt sofort einen mindestens einjähriglangen Papierenkrieg. Auch wegen diesen solchen blöden Papierenkomplikationen heiraten die Deutschen die Ausländer nicht an.

Der deutsche Rechtsstaat hat diese Heiratskomplikationen nur mit einer bösen Absicht der Deutscherrassebewahrungspolitik eingeführt! Besuchen Sie die verschiedenen Internetforums z.B. www.info4alien.de/ ; Sie werden selbst feststellen, es herrscht in Deutschland mit der Heirat der Deutschen mit den Ausländern totaler Faschismus!

Nicole, du bist in meinem Buch! Du bekommst von mir ein Honorar....[/inv]


[edited]Dein so genanntes "Buch" interessiert hier niemanden, ebensowenig wie die Ergüsse auf deiner Homepage. [/edited]
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« Zuletzt geändert: 04.10.2005 um 09:15:29 von Ralf »  
 
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #31 - 04.10.2005 um 09:01:01
 
Zitat:
...
Jemand von uns allen hier spinnt......



Das glaube ich allerdings auch..... kopfhau
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« Zuletzt geändert: 04.10.2005 um 09:14:33 von Ralf »  

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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #32 - 04.10.2005 um 09:03:22
 
Akkaly;  Wisch Dir bitte mal den Schaum vom Mund, der tropft sonst auf die tastatur


Selten so einen Duennschiss gelesen!!!!!!!!!!!!!!!
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #33 - 04.10.2005 um 09:20:25
 
@ akkaly:

Da du offensichtlich auch nach mehrfacher Ermahnung, in diesem Forum sachlich zu bleiben, nicht bereit bist, deinen "Stil" zu ändern, ergeht folgende Entscheidung:

[warnyel=akkaly,7]7 Tage Schreibsperre![/warnyel]

In dieser Zeit hast du Gelegenheit, deine Haltung zu überdenken. Tritt danach keine Änderung ein, erfolgt der Ausschluss aus dieser Gemeinschaft.
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Guenter
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Antwort #34 - 04.10.2005 um 15:42:51
 
Eine Vaterschaftsanerkennung kann auch vor einem Notar abgegeben werden. Im Gegensatz zum Jugendamt unterliegt ein Notar gegenüber der ABH einer Schweigepflicht. Auch wenn diese Anerkennung mit falscher Identität getätigt wird, bleibt die sachliche Aussage, die mit dieser Anerkennung getroffen wird, korrekt. Die Geburtsurkunde muß ggf. nach Klarstellung der Identität geändert werden (evtl. durch Gerichtsbeschluss). Wegen der falschen Identität muß ggf. mit strafrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden. Eine frühzeitige Vaterschaftsanerkennung hilft ggf. bei ausländerrechtlichen Problemen. Für ein Aufenthaltsrecht ist allerdings eine Beistandsgemeinschaft notwendig. Hierfür ist ein wichtiges Indiz ein geteiltes Sorgerecht.
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RainMan
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Antwort #35 - 04.10.2005 um 16:44:15
 
Eine Anerkennung vor dem Notar (ebenso vor dem Jugendamt) macht doch nur dann Sinn, wenn dort der richtige Name angegeben wird, unter dem später auch der Aufenthaltstitel beantragt wird. Dann ist es auch keine Falschbeurkundung. Straftaten sind doch bereits jetzt genug begangen, wenn er im Moment unter falschem Namen lebt und sich Papiere ausstellen lässt etc. Da muss man ja keine weiteren hinzufügen.

Aber wie soll der Notar sich von der Identität überzeugen, wenn man ihm nur eine Geburtsurkunde zeigt? Denn auch eine notarielle Urkunde beginnt mit den Worten "Vor dem beurkundenden Notar erscheint.... ausgewiesen durch". Und Schweigepflicht hin oder her, an einer Falschbeurkundung wird kein Notar freiwillig mitwirken.

Solange Dein Freund jetzt keine Papiere hat, würde ich dringend abraten, weitere Straftaten zu begehen. Und eine Anerkennung mit der Duldung (also falschem Namen) ist eine mittelbare Falschbeurkundung, das wurde ja oft genug gesagt. Und es hilft ihm auch nicht wirklich dabei, später unter seinem richtigen Namen einen Aufenthaltstitel zu bekommen. Also macht wirklich Sinn nur eine Anerkennung unter richtigem Namen, aber dafür braucht er seinen richtigen Pass. Und sobald er den irgendwo vorlegt, wo er unter altem Namen bekannt ist, kommt natürlich auch raus, dass die Papiere in der Vergangenheit nicht richtig waren. Aber es ist nie zu spät, ehrlich zu werden. Und es macht das Leben - zumindest in diesem Fall - erheblich einfacher.

Deshalb halte ich den Rat Deines Anwalts, bis zur Geburt zu warten und dann die Karten auf den Tisch zu legen, für richtig. Dann besteht ja immerhin wegen des Kindes ein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis. Auch den kann er natürlich nur durchsetzen, wenn er die Anerkennung unter seinem richtigen Namen macht. Denn was sollte ihm da eine Anerkennung nützen, in der der falsche Name aus seiner Duldung steht? Damit könnte er ja höchstens einen Aufenthaltstitel auf den falschen Namen bekommen und der illegale Zustand wäre weiter festgeschrieben.
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RainMan
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Antwort #36 - 04.10.2005 um 16:56:04
 
Wenn ich Deine Frage nochmal lese, scheint Deine Sorge zu sein, ob Du eine Geburtsurkunde bekommst, ohne dass die Vaterschaftsanerkennung durch ist? Hab' zwar persönlich keine Erfahrung damit, aber da lange nicht alle Väter ihre Kinder anerkennen und einige dafür sogar verklagt werden müssen, gehe ich davon aus, dass man auch ohne den Vater anzugeben, eine Geburtsurkunde und damit Kinder- und Erziehungsgeld bekommen kann.
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jobek01
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Antwort #37 - 04.10.2005 um 17:42:49
 
und was ist mit der möglichkeit , der abh sich zu offenbaren, dann freiwillige ausreise , im heimatland richtige papiere zu bekommen , die vaterschaft dann anzuerkenn und ne aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

auf kurz oder lang, wenn ihr schon so lange zusammen seid, kann er seine wahre id sicherlich nicht mehr verschweigen.

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