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Vaterschaftsanerkennung ohne Pass? (Gelesen: 13.787 mal)
Nicole1982
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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02.10.2005 um 16:14:29
 
Ich erwarte bald ein Kind von einem Westafrikaner. Im Moment hat er eine Duldung, allerdings mit falscher ID. Wir haben uns jetzt die korrekte Geburtsurkunde und die Erklärung unter Eid von seiner Familie schicken lassen. Wie läuft das jetzt, reicht es, wenn wir mit der Gebursturkunde zum Jugendamt gehen oder ist unbedingt ein Pass notwenig? Diesen zu bekommen ist z.Zt. nämlich unmöglich! ich glaube es ist einfacher, wenn die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt gemacht wird, aber ist das in unserem Fall ratsam? Nicht, das da jemand Wind von bekommt, das er hier unter falscher ID ist! Er muss ja aber unbednigt mit in die Gebursturkunde vom Kind, das geht ja nur, wenn wir die Vaterschaftsanerlennung haben!
Wie läuft das nach der Geburt? Gehen wir dann einfach zur ABH und klären den Schwindel auf? Wie lange dauert das, bis er neue Papiere mit der richtigen ID bekommt? (Aufenthaltserlaubniss,Arbeitserlaubniss etc).
Über Tips wäre ich sehr dankbar! Unser Anwalt meinte nämlich nur "Regeln sie das alles erst nach der Geburt!", aber ohne Vaterschaftanerkennung keine Geburtsurkunde und somit kein Kindergeld, Erziehungsgeld etc etc. 
Danke!
Nicole
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albosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 02.10.2005 um 16:59:24
 
Hallo, Nicole1982,
beherzige den Rat deines Anwalts.

Dein Kind bekommt eine Geburtsurkunde. Der Vater muss da nicht unbedingt mit drin stehen. Du bekommst dann Kindergeld etc.
Wenn anschließend  die "wahre" Identität offenbart wird, besteht vielleicht eine kleine Chance,
dass der unter falscher Identität hier geduldete Mann zunächst bleiben kann.
Das aber ist wiederum an einige Bedingungen gebunden.
Die Schwierigkeiten wären mit einer vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung - falls sie denn ohne Pass überhaupt möglich wäre (glaube ich eher nicht) - noch nicht überwunden.
In solchen Fällen wird ein Vaterschaftsnachweis verlangt etc. etc. Dabei wird immer die Identität nachgefragt, die auch mit einer eidesstattlichen Erklärung der Familie zum jetzigen Zeitpunkt nicht als nachgewiesen gelten kann.
FG Albosa
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Nicole1982
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 02.10.2005 um 17:06:15
 
vielen Dank für die schnelle Antwort! Also lasse ich die Geburtsurkunde erstmal ohne die Angaben zum Vater ausstellen?! Kann diese denn im nachhinein noch geändert werden? Ich habe gehört, dass das schwierig wird! Was gebe ich denn dann an? Vater unbekannt,oder wie?
Wie sollen wir denn dann nach der geburt vorgehen? Als erstes zur ABH und den Schwindel auffliegen lassen? Alles den RA regeln lassen? Oder doch als erstes die Vaterschaftsanerkennung?
ich habe total Angst, das die ABH von der gefälschten ID wind bekommt und er abgeschoben wird, weil er nirgens als Vater vermerkt ist!
Ich hoffe ihr versteht das Problem, ist nen bischen umständlich geschildert, ich weiss!
Nicole
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #3 - 02.10.2005 um 18:34:47
 
Zitat:
reicht es, wenn wir mit der Gebursturkunde zum Jugendamt gehen


Hallo Nicole,

eine Vaterschaftsanerkennung beginnt mit den Worten:

Vor dem unterzeichnenden Urkundsbeamten erscheint.....ausgewiesen durch.....

Ein Lichtbildausweis mit Angabe der Staatsangehörigkeit kann durch eine Geburtsurkunde des Anerkennenden nicht ersetzt werden.

Ohne Pass wird es allenfalls zu einer Falschbeurkundung führen, ich kann mir mittlerweile nicht mehr vorstellen, dass es noch Jugendämter gibt, die dabei mitmachen .

Und selbst wenn, gäbe es keine Geburtsurkunde für das Kind weil der Standesbeamte die Vaterschaft zwar beischreiben müßte, aber dazu die Worte einträgt: "die Angaben zum Vater sind urkundlich nicht nachgewiesen". Das heißt Dein Kind läuft bis zum Beweis des Gegenteils mit einem Vater durch die Welt, dessen Identität ungeklärt ist.

Ausländerrechtlich wird es auch nichts werden weil die Angaben nicht mit denen übereinstimmen, die dort hinterlegt sind.


Das ist alles Sch...., sorry für die offenen Worte.

Mein Rat ist:

Er soll zur ABH, seine Identität offenbaren, seinen Pass von der Heimatbehörde holen und erstmal freiwillig ausreisen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Nicole1982
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 02.10.2005 um 19:01:55
 
hallo Ronny, danke für die ehrlichen Worte!
Unser Anwalt meinte aber eine Ausreise tut nicht Not und es wäre sauschwer, dann wieder einzureisen! Er rät dazu nach der Geburt ein schreiben aufzusetzen und den Schwindel auffliegen zu lassen und dann den richtigen Pass von der Botschaft zu holen. Das es so einfach ist kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber eine Ausreise kommt echt nicht in Fragem ich stehe kurz vor der Geburt und brauche meinen Partner!! Sowohl jetzt als auch danach! Da muss es doch einen anderen Weg geben... Traurig
Nicole
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jobek01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 02.10.2005 um 20:53:21
 
hallo
auch wenn die vaterschaft anerkannt werden würde,
führt das doch nicht gleich zu einer Aufenthaltserlaubnis. Es müsste ja noch sowas wie eine Beistandsgemeinschaft vorliegen twischen dem Kindesvater und dem Kind und dir.
Euer Anwalt wird euch sicherlich dan raten, das du das Sorgerecht mit ihm teilst.
Eine reine Begegnungsgemeinschaft, d.h. er sieht das >Kind nur 1 mal die woche für ne stunde oder 2 würde dann sicherlich nicht ausreichen.
Vaterschaftsanerkennung war hier bei uns auch noch möglich nur mit einer Duldung.
Da stand dann drinne Ausgewiesen durch duldung mit der duldungsnummer.
Mit der Begründung , das diese Person hier in Deutschland unter diesem Namen (was in der Dulding drinne steht, bekannt ist )
gruss jobek
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jobek01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 02.10.2005 um 21:05:40
 
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akkaly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 02.10.2005 um 21:44:21
 
Zitat:
Ich erwarte bald ein Kind von einem Westafrikaner. Im Moment hat er eine Duldung, allerdings mit falscher ID. Wir haben uns jetzt die korrekte Geburtsurkunde und die Erklärung unter Eid von seiner Familie schicken lassen. Wie läuft das jetzt, reicht es, wenn wir mit der Gebursturkunde zum Jugendamt gehen oder ist unbedingt ein Pass notwenig? Diesen zu bekommen ist z.Zt. nämlich unmöglich! ich glaube es ist einfacher, wenn die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt gemacht wird, aber ist das in unserem Fall ratsam? Nicht, das da jemand Wind von bekommt, das er hier unter falscher ID ist! Er muss ja aber unbednigt mit in die Gebursturkunde vom Kind, das geht ja nur, wenn wir die Vaterschaftsanerlennung haben!
Wie läuft das nach der Geburt? Gehen wir dann einfach zur ABH und klären den Schwindel auf? Wie lange dauert das, bis er neue Papiere mit der richtigen ID bekommt? (Aufenthaltserlaubniss,Arbeitserlaubniss etc).
Über Tips wäre ich sehr dankbar! Unser Anwalt meinte nämlich nur "Regeln sie das alles erst nach der Geburt!", aber ohne Vaterschaftanerkennung keine Geburtsurkunde und somit kein Kindergeld, Erziehungsgeld etc etc.  
Danke!
Nicole

Mach keine Panik.... Du bekommst die Geburtsurkunde! Du bekommst das Kindergeld! Du bekommst weiter die Sozialhilfe. Dein Kind und du werden vom Hunger nicht sterben! Du wirst nächste 19 Jahren nicht abgeschoben! Somit dein Status wird nur mehr besser!

Wenn der Vater den falschen Namen trägt, dann zeige ihn jetzt niergendwo an, als ob du das Baby vom heiligen Geist bekommen hättest.... In der Geburtsurkunge wird der Name des Vaters in solchen Fällen einfach gestrichen. Auf die Frage, wem der Sperma gehöre, muss du beantworten, bin ich aber nicht sicher...., deshalb lassen wir diese Frage noch offen....

Wenn und wann der Spermaträgermann seine richtige Papiren kriegt, wann du 100% sicher bist, dass dieser Spermaträger nicht abgeschoben wird, nur danach beginnst Du das Vaterschaftsanerkennungsprozess! Dieser Spermaträgermann und das Kind müssen das Speichelprobe zur Untersuchung abgeben. Es gescheht aber alles nur durch das Amtsgericht, nur durch das richterlichen Gutachtungsbeschluss. Und wenn die Ergebnisse positiv sind, fällt weiter das Urteil über die Vaterschaftanerkennung!!!!

Danach nimmst du dieses Urteil und gehst mit ihm und mit dem Spärmaträgervater zum Standesamt, wo sie Vaterschaftsannerkennugsurkunde bekommen, wo sie auch ihre Ehe abschliessen dürfen....

Das Gerichsprozess dauert mindestens 6 Monate lang, kostet viel viel Geld.... Den Anwalt brauchst du nicht!!!! Ich rate dir alles selbst ohne den Anwalt zu machen. Beim Amtsgericht gibt es kostenlose Rechtsberatung und der Richter sagt dir weiter, was du machen sollst.....

Wenn du jetzt das Baby auf den "falschen" Spermamann einschreiben lässt, muss du jetzt alles trotzdem durch das Gericht machen! Und wann danach dein Spermamann seinen Namen auf die richtige ähndert, muss du wieder durch das Amtsgericht das Baby auf den "neuen" "richtigen" Vater erneut verurteilen lassen......

Außerdem, wenn es festgestellt wird, dass dein Spermamann falsch ist....., wird er in ein Paar Monat abgeschoben, ohne Gnade! Er muss diese Sch.... von den Behörden verstecken!!!!!!!!!!!!!!!

Übrigens ist für das Baby persönlich ganz egal, welchen Namen sein Asylbewerbervater trägt, Osomoa oder Becker.... Für es ist wichtig, dass deine Brust genug Muttermilch produziert!!!!!!!!

Deshalb mach jetzt gar nichts! Halte dich fern vom Spermamann! Bekomm das Baby und bleib nächste 2-3 Jahren einfach glücklich. Die richtige Entscheidung kommt selbt von alleine. Alles Gute für die schnelle gesunde Entbindung!


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akkaly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 02.10.2005 um 22:19:28
 
Zitat:
Unser Anwalt .... rät dazu nach der Geburt ein schreiben aufzusetzen und den Schwindel auffliegen zu lassen und dann den richtigen Pass von der Botschaft zu holen. [Nicole

Schmeiss deinen Anwalt sofort weg! Er spinnt! Er ist Ausländerhass! Er macht so, als ob er dir hilft, aber in Wirklichleit schiebt er dich unter Wasser!!!!!!!

Sag ab diesem Zeitpunkt niemandem, dass dein Spermamann Verbrecher ist! Verbrecher, verstehst du! Du hängst selbst auf die Glocke, dass dein Spermamann Verbrecher ist! Was er angestellt hat, nennt man nur als Verbrechen! Dafür muss er zuerst ins Gefängnis und danach Abschiebung für das ganze Leben!

Wenn er das alles so gemacht hat, muss er mit diesem Namen deutsche Papiere kriegen und mit diesem neuen Namen bis zum Tod 92 Lebensjahren leben! Er muss seinen alten Namen vergessen......

Auf diesen Namen sollst du jetzt normalerweise das Baby anerkennen lassen und danach kriegt dieser Spärmavater dank dem Baby Duldung, Befugnis, Erlaubnis, Personalausweis. Ihr Baby ist ihre Rettung! Wenn das Baby stirb, flieg ihr beide raus aus Deutschland. Solange das Baby lebt, bleibt ihr 19 Jahre lang, bis zum 02.10.2024 auf dem deutschen Boden sicher. Und zwischen durch müssen sie die Behörden überlisten und die richtigen Papieren kriegen.

Und jetzt muss nicht über deinem Spermamann kümmern, sondern über die Tamponen, Pampers, Kinderwagen, Kinderwäsche.... Alles Gute zur gesunden unkomplizierten Entbindung!

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Ralf
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Antwort #9 - 02.10.2005 um 23:28:44
 
Sorry, akkaly, habe selten solch einen Schwachfug gelesen.
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jerrylee
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Antwort #10 - 02.10.2005 um 23:48:05
 
Hallo akkalay,

dass es mit Afrikanern und Vaterschaftsanerkennung Riesenprobleme gibt, wird wohl keiner keiner bestreiten, aber ich finde, dass wir auch bei solchen Themen einen sachlichen Ton finden sollten!

Gruß J.
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Nicole1982
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #11 - 03.10.2005 um 09:50:15
 
Also Akkaly, ich verstehe deine Beiträge überhaupt nicht, warum sollte ich denn bitteschön aus "Deutschland rausfliegen", wenn ich den "Spermavater" bekannt gebe??? Ich bin Deutsche, also werde ich bestimmt nicht abgeschoben! Ich glaube du hast die ganze Frage nicht verstanden!! Und unser Anwalt ist super und sicher kein Nazi!

Wie wäre es denn, wenn wir die Vaterschaft erstmal nur mit der Duldung anerkennen lassen, so das wenigstens ein Vater in der Geburturkunde steht und nach der geburt des Kindes diese dann mit richtigem Pass berichtigen lassen???? Ich glaube so hätte ich weitaus weniger Probleme mit Kindergeld und co.! Oder was spricht dagegen?
habe in dem Link von jakobek gelesen, das man die Vaterschaft nur mit der Duldung anerkennen lassen kann und das die spätere Änderung nichts kostet. Und dann könnten sie ihn ja auch nicht einfach Abschieben, weil dann das Kind ja schon da wäre!
Nicole
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jobek01
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Antwort #12 - 03.10.2005 um 11:16:42
 
hi

du und der kindesvater solltet zusammen zum jugendamt gehen, und sagen ihr wollt die vorgeburtliche vaterschaftsanerkennung machen.

für die vaterschaftsanerkennung, müsst ihr beide beim jugendamt erscheinen und vergess deinen ausweiss nicht . er sollte seine duldung mitnehmen und erstmal diesen namen einbtragen lassen.
meiner meinung nach, wollen die jugendämter eh nur nen vater haben, für die papiere.....


aber jetzt mal ne frage aus neugier .
warum hat er denn bei der einreise ne falsche id angegeben ? ist sein name falsch oder sein richtiger geburtsort , oder was ist denn falsch ?
also, wenn du dir den beitrag von dem obigen angegebenen link mal durchgelesen hast, da hatte der vater dem jugendamt gesagt, das die sich auf dem ausländeramt vertan hätten , sein name würde richtig gesprochen so und so , da haben die vom jugendamt seinen richtigen namen eingetragen auf der anerkennung , und nicht den der auf der duldung steht...


gruss jobek
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #13 - 03.10.2005 um 11:53:22
 
Dass sich der eine oder andere schwer tut mit seinem namen koennte ich mir ja durchaus
vorstellen, aber die grosse Mehrheit gibt eine falsche ID an um nach abgeschlossenem
negativen Asylverfahren eine Abschiebung zu verzoegern bzw. ganz zu verhindern.

Und (nur) fuer ein Bleiberecht ein Kind in die Welt zu setzen finde ich zum Kotzen
und absolut verantwortungslos explo explo explo explo

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Nicole1982
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #14 - 03.10.2005 um 13:08:04
 
halt, stop!!! Wir haben ganz sicher nicht für das Bleiberecht ein Kind in die Welt gesetzt!!! Da wäre es ja schlauer gewesen "einfach" zu Heiraten! Dann hätte er einen gesicherten Aufenthalt. Mit Kind ist das ganze weitaus schwieriger!
Wir wollen aber noch nicht heiraten und dieses Kind ist aus Liebe entstanden, hat mein Freund kein Recht auf ein Kind, nur weil er keinen deutschen Pass hat??? Oh mann!  Smiley

Zu der anderen Frage, ich schreibe dir eine PN!

Nicole
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