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Besuchervisum türk. Familie (Gelesen: 5.393 mal)
jasmin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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22.09.2005 um 11:48:20
 
Hallo,

wir (eine Familie mit 2 Kindern) haben vor 2 Jahren in unserem Türkeiurlaub eine türk. Familie mit einem Kleinkind kennengelernt, die wir bisher auch regelmäßig besucht haben. Nun möchten wir gerne eine Gegeneinladung machen, was ja aber nicht so einfach erscheint. Wenn wir nur den Mann einladen würden, so sehe ich eigentlich gute Chancen an ein Besuchsvisum zu kommen. Er arbeitet im Tourismus als Kellner, ist verheiratet hat eine Tochter, besitzt ein eigenes Haus. Also der Rückkehrwille ist ja gegeben. Wenn wir aber die ganze Familie zu uns einladen möchten, wie stehen hier die Chancen? Meine Ängste sind, dass der Rückkehrwille nicht eindeutig sichtbar ist und einige vielleicht denken würden, sie möchten in Deutschland eine neue Zukunft aufbauen. Oder mache ich mir da zu viele Gedanken? Immerhin hat diese Familie erst ein 4-stöckiges Haus neu gebaut. Muss die Frau und die 2-jährige Tochter dann auch mit zum Konsulat/Botschaft, oder reicht es aus, wenn der Mann für die ganze Familie vorspricht? Ein Pass für die Frau muss auch beantragt werden, und für das kleine Kind? Gibt es Kinderausweise in der Türkei? Die zuständige Botschaft wäre Izmir. Seit kurzem gibt es ja auch dort die Terminvergabe, aber das Visum muss man sich dann einige Tage selbst abholen oder wird dieses dann an die Heimatadresse zugeschickt?

Ja, viele Fragen. Ich danke auch im Voraus schon ganz herzlich  Kuss

Jasmin
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fege
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #1 - 22.09.2005 um 20:40:18
 
Hallo Jasmin,

ich bin zwar kein Experte zum Thema, aber da wir im nächsten Jahr auch ein Ehepaar aus der Türkei einladen möchten, habe ich mich mit der Materie rund ums Thema Visum befasst.
Ich denke jeder der Eingeladenen braucht einen Pass, da das Visum ja dort eingetragen wird. Bei Erwachsenen bin ich mir da ganz sicher. Auch braucht jeder der ein Visum möchte einen Termin in Izmir, es reicht nicht, wenn einer alleine geht. Wie das allerdings bei Kindern ist weiß ich nicht.

Wichtig sind auf jeden Fall die vollständig vorhanden Unterlagen der Antragsteller, die Verpflichtungserkärung von Euch,die ihr bei Eurer zuständigen Ausländerbehörde bekommt und eine Krankenversicherung für den geplanten Zeitraum. Die Pässe müssen mindestens 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein.

Hier noch ein Link dazu:
http://www.izmir.diplo.de/de/01/Visabestimmungen/Merkblatt,property=Daten.pdf


In Izmir ist es zur Zeit noch nicht möglich sich die Pässe an die Heimatadresse schicken zu lassen, das heißt man muß einige Tage später noch mal hin.

Gruß
Fege
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Reyhan
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Antwort #2 - 25.09.2005 um 16:56:20
 
Hallo Jasmin,

Zitat:
Er arbeitet im Tourismus als Kellner, ist verheiratet hat eine Tochter, besitzt ein eigenes Haus. Also der Rückkehrwille ist ja gegeben. Wenn wir aber die ganze Familie zu uns einladen möchten, wie stehen hier die Chancen? Meine Ängste sind, dass der Rückkehrwille nicht eindeutig sichtbar ist und einige vielleicht denken würden, sie möchten in Deutschland eine neue Zukunft aufbauen. Oder mache ich mir da zu viele Gedanken? Immerhin hat diese Familie erst ein 4-stöckiges Haus neu gebaut.


Das ist genau der Punkt um den man sich die meisten Gedanken machen muss und auch sollte. Im Klartext, alles was beweisen kann , dass die Familie wieder in die Türkei zurück gehen wird, ist wichtig.

Also Urlaubsbescheinigung des Arbeitgebers, Eigentumsnachweise ( Hausbau ) oder auch verwandschaftliche Verpflichtungen die es notwendig machen, dass die Familie wieder zurück kommt. Ich weiss nicht, wie lange ihr die Familie einladen wollt, aber ihr solltet evtl. auch berücksichtigen, dass der Antrag auf ein Visum für 90 Tage möglicherweise Irritationen auslösen könnte.

Viel Glück

Reyhan
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brickbat
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Antwort #3 - 25.09.2005 um 22:36:23
 
Außerdem muß das Einkommen hoch genug sein um eine ganze Familie einladen zu können.
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Reyhan
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Antwort #4 - 26.09.2005 um 20:55:32
 
Stimmt ! Guter Hinweis.

Die Bonitätsprüfung muss heutzutage ausdrücklich auf der Verpflichtungserklärung vermerkt sein.

Möglicherweise macht es Sinn, schon im Vorfeld bei der zuständigen Behörde zu fragen, ob das eigene Einkommen überhaupt ausreicht.

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jasmin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #5 - 12.10.2005 um 15:55:22
 
Hallo zusammen!

Erst einmal vielen lieben Dank für Eure Antworten. Der "Besuch" soll ungefähr 10 Tage dauern und unser Einkommen reicht aus  Zwinkernd. Jetzt habe ich aber gleich noch ein paar andere Fragen.

1. Muss bei Beantragung des Visums bereits das Hin- und Rückflugticket vorgezeigt werden? (Habe ich mal irgendwo gelesen, aber das kann doch nicht sein, oder? Ich weiß ja gar nicht ob der Antrag genehmigt wird.)
2. Ich muss sowohl Kranken- als auch eine "Abschiebe" (sorry, mir fällt kein anderes Wort ein)- Versicherung abschließen. Über den ADAC oder ProVisit, ist das richtig? Muss ich denn da schon ein genaues Datum der Einreise angeben?
3. Wir wohnen im Haus der Schwiegereltern, mietfrei. Also das Haus wird irgendwann mal an meinen Mann überschrieben. Natürlich haben wir da keinen Eigentumsnachweis. Wie kann ich vorgehen? Brauche ich da eine Bescheinigung meiner Schwiegereltern, dass wir keine Miete zahlen müssen?
4. Der Bekannte möchte im Dezember/Januar zur Botschaft gehen. Muss er denn da schon einen genauen Termin der Ausreise angeben oder reicht es wenn er angibt 10 Tage irgendwann (also innerhalb dieser 90 Tage Gültigkeitsfrist)? Ist das Visum automatisch ab Genehmigung für 90 Tage gültig und er kann sich dann in diesen 3 Monaten die 10 Tage aussuchen, wann er kommt?

Oooohje, ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt  öhm.

Vielen Dank  :paletti

Jasmin
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jasmin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #6 - 12.10.2005 um 19:41:10
 
Ach.....hab´ noch was vergessen Zwinkernd:   Meine 5. Frage  grin:

Wie lange ist denn die Verpflichtungserklärung gültig? Wir wollten sie innerhalb der nächsten Wochen beantragen und sie dann im November, wenn wir wieder in der Türkei sind, persönlich mitnehmen. Wenn die Antragsstellung bspw. Ende Oktober/Anfang November erfolgt und der Eingeladene damit Ende Januar zur Botschaft geht, ist sie dann noch gültig  Augenrollen?

Und wieder vielen Dank  Kuss

Jasmin
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Mick
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Antwort #7 - 12.10.2005 um 21:27:55
 
Zitat:
Wie lange ist denn die Verpflichtungserklärung gültig? Wir wollten sie innerhalb der nächsten Wochen beantragen und sie dann im November, wenn wir wieder in der Türkei sind, persönlich mitnehmen. Wenn die Antragsstellung bspw. Ende Oktober/Anfang November erfolgt und der Eingeladene damit Ende Januar zur Botschaft geht, ist sie dann noch gültig  Augenrollen?


Hi,
ich würde sie kurz vor der Abreise beantragen. Dann passt das schon.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Abu
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Antwort #8 - 13.10.2005 um 11:50:28
 
Zitat:
1. Muss bei Beantragung des Visums bereits das Hin- und Rückflugticket vorgezeigt werden? (Habe ich mal irgendwo gelesen, aber das kann doch nicht sein, oder? Ich weiß ja gar nicht ob der Antrag genehmigt wird.)
Eine Reservierungsbestätigung müßte ausreichen.

Zitat:
2. Ich muss sowohl Kranken- als auch eine "Abschiebe" (sorry, mir fällt kein anderes Wort ein)- Versicherung abschließen.
Wer sagt, daß Du eine "Abschiebeversicherung" abschließen mußt?

Zitat:
Über den ADAC oder ProVisit, ist das richtig?
Das ist Dir überlassen.

Zitat:
Muss ich denn da schon ein genaues Datum der Einreise angeben?
Das kommt drauf an: Es gibt Reisekrankenversicherungen, die gelten für eine konkrete Reise; dann muß das angegeben werden. Es gibt aber auch Reisekrankenversicherungen, die gelten für ein Kalenderjahr; dann muß das nicht angegeben werden.

Zitat:
3. Wir wohnen im Haus der Schwiegereltern, mietfrei. Also das Haus wird irgendwann mal an meinen Mann überschrieben. Natürlich haben wir da keinen Eigentumsnachweis. Wie kann ich vorgehen? Brauche ich da eine Bescheinigung meiner Schwiegereltern, dass wir keine Miete zahlen müssen?
Normalerweise muß man bei einem Besuchsvisum die Unterkunft nur in der VE angeben, aber nicht weiter belegen.

Zitat:
Der Bekannte möchte im Dezember/Januar zur Botschaft gehen. Muss er denn da schon einen genauen Termin der Ausreise angeben oder reicht es wenn er angibt 10 Tage irgendwann (also innerhalb dieser 90 Tage Gültigkeitsfrist)? Ist das Visum automatisch ab Genehmigung für 90 Tage gültig und er kann sich dann in diesen 3 Monaten die 10 Tage aussuchen, wann er kommt?
Nein, ein Besuchsvisum ist nicht immer automatisch 90 Tage gültig. Es dürfte aber mit entsprechenden Erläuterungen kein Problem sein, statt einem 10-tägigen ein - sagen wir mal - 4-wöchiges Visum zu erhalten.

Abu
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Reyhan
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Antwort #9 - 13.10.2005 um 20:55:27
 
Hallo Jasmin,

Du musst keine Versicherung gegen Abschiebekosten abschliessen. Diese unterstützt allerdings schon mal in den Fällen männlich, jung, ledig und ohne festes Einkommen die Rückkehrbereitschaft zu demonstrieren.

Bei wem Du die K-Versicherung abschliesst, ist völlig egal , solange diese dem Schengener Abkommen entspricht d.h. im Krankheitsfall eine Mindest-Deckungssumme von 30.000 Euro. Auf der Seite der deutschen Botschaft in Ankara findest Du z.B. eine Auswahl an Versicherungen , die diesem Anspruch genügen. Was aber nicht heisst, das Du dort abschliessen musst. Du solltest aber darauf achten, dass Du die Versicherungsbeiträge zurück bekommen kannst, wenn das Visum abgelehnt werden sollte. In der Regel kann / muss man diese speziellen Incoming Versicherungen für mind. 4 Wochen abschliessen, so dass sich das Problem mit dem Reisezeitraum auch erledigt.

Viel Glück

Reyhan

Normalerweise muss man für die VE auch den Mietvertrag vorzeigen ( wird z.B. für die Berechnung der Bonität benötigt)  oder Eigentum nachweisen. Frag doch einfach bei der zuständige Behörde nach was sie sehen wollen. Falls gewünscht, dürfte eine Bescheinigung Deiner Eltern ausreichend sein. Jedenfalls habe ich schon mehrfach gehört, dass dieses Vorgehen geklappt hat.
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jasmin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #10 - 20.10.2005 um 15:27:33
 
Hallo nochmal,

erst einmal Danke an Euch alle. Ihr habt mir schon sehr weitergeholfen. Aber dennoch, wie könnte es anders sein  Augenrollen, habe ich natürlich noch ein paar Fragen  8).

Zitat:
Eine Reservierungsbestätigung müßte ausreichen.


Sorry, aber was ist eine Reservierungsbestätigung? Um diese zu bekommen, muss ich einen Flug doch schon fest gebucht haben und zahle dann, wenn das Visum abgelehnt wird, die ganz normalen Stornogebühren. Oder stehe ich jetzt auf dem Schlauch  ???

Bezüglich des Miet- bzw. Eigentumsnachweises habe ich mit der zuständigen Ausländerbehörde telefoniert. Die Dame meinte, ich bräuchte eine Bestätigung der Schwiegereltern über mietfreies Wohnen mit Angabe der Größe der genutzten Wohnfläche oder einen Auszug vom Grundbuchamt. Okay, ist alles machbar.

Jetzt habe ich aber noch ein ganz anderes Problem. Mein Bekannter bekommt vom Hotel nicht das Original des Unterschriftszirkular. Zumindest nicht für längere Zeit. Reicht es aus, wenn der Bekannte sich eine beglaubigte Abschrift (beim Notar) machen lässt? Sonst wird die ganze Visa-Angelegenheit wohl schon hieran scheitern, denn dieses Zirkular ist ja ein MUSS.

Ich danke euch nochmals für Eure Antworten  :paletti

Jasmin
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Antwort #11 - 21.10.2005 um 09:57:47
 
Zitat:
Sorry, aber was ist eine Reservierungsbestätigung? Um diese zu bekommen, muss ich einen Flug doch schon fest gebucht haben und zahle dann, wenn das Visum abgelehnt wird, die ganz normalen Stornogebühren. Oder stehe ich jetzt auf dem Schlauch  ???

Ob und welche Stornogebühren anfallen, hängt vom Tarif und auch vom Reisebüro ab.

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Antwort #12 - 21.10.2005 um 10:20:40
 
hallo
antworten erhälst du auch hier>>>> http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aamt/buergerservice/faq/kat2/F12

hier die deutschen vertretungen in der türkei>>> http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/adressen_html

und hier :der link zum merkblatt für besuchervisa der deutschen botschaft in ankara>>> http://www.ankara.diplo.de/de/04/Visa/download__SV__Merkblatt__Besuchervisa,prop...

ich hoffe das hilf ein wenig
gruss jobek
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Antwort #13 - 23.10.2005 um 17:19:01
 
hallo könnt ihr mir mal sagen warum in den Visumformularen (hier auf der Botschaft in Armenien online siehe hier: http://www.eriwan.diplo.de/de/Dokumente/visa/visa__antragsformular___28de__arm_2... )einige Frage ausdrücklich nicht beantwortet werden müssen wenn der reisende Familienangehöriger eines EU Bürgers ist ??dazu gehören die Fragen nach
Arbeit; Einkommen;Verpflichtungserklärung;Krankenversicherung und andere .
Dies steht doch im krassen Gegensatz zu der Meinung und Behauptung der Botschaften daß eine Krankenversicherung und Verpflichtung immer sein muss

Wer hat eine Lösungsidee dieses Widerspruches,wobei die Botschaft auf Anfrage nicht antwortet.

MeHo  (nach Rücksprache mit dem immer noch abwesenden PeKu)
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Mick
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Antwort #14 - 25.10.2005 um 17:25:38
 
Hi MeHo,
es wird daran liegen, dass der Armenier selbst Freizügigkeit nach
den EU-Richtlinien in Anspruch nimmt, wenn er den freizügigkeits-
berechtigten Familienangehörigen begleitet.
Gruß (auch an PeKu)
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