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touri-visum abgelehnt (Gelesen: 3.745 mal)
koy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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17.10.2005 um 11:08:44
 
hallo alle zusammen,
vor einigen monaten hatte ich hier schon mal gepostet und kann mich nur herzlich für die hilfe, auch im chat, bedanken.
leider haben wir allerdings ein neues problem.....
seit fast 3 jahren bin ich mit meiner freundin zusammen. sie ist philippina, lebte allerdings schon seit 10 jahren in vietnam.
mittlerweile ist sie 3 mal in deutschland gewesen, die ersten beiden male mit einem touristenvisum, das letzte mal mit einem 1-jährigem sprachschulen-visum.
jetzt ist sie 3 monate wieder in vietnam und wir wollten ein weiteres touristenvisum beantragen.....haben wir auch gemacht....dieses ist jetzt allerdings von dem sachbearbeiter der deutschen botschaft in ho chi minh abgelehnt worden.
nach telefonischer anfrage bei diesem herrn ist mir die begründung mitgeteilt worden, es habe keine krankenversicherung bei ihrem letzten aufenthalt vorgelegen. dies ist eine fehlinformation seitens der hiesigen ausländerbehörde, selbstverständlich hatte sie eine lückenlose versicherungsdeckung (entsprechende bescheinigung liegt vor).
der herr von der botschaft hatte allerdings noch die meinung, sie würde einen dauerhaften aufenthalt erstreben. wie kann ich seinen zweifeln entgegentreten? ist doch wohl klar, dass meine freundin hier nicht als zeitbombe herumlaufen möchte...
dann wollte er nicht mehr mit mir sprechen, schliesslich sei ich ja auch nicht der antragsteller, weitere auskünfte wolle er nur ihr direkt erteilen.
ausserdem können wir ja klagen, wenn wir wollen (man konnte direkt am telefon sein lächeln auf den lippen sehen).
sooo....ok...ok....jetzt stellt man ihr eine sog. remonstrations-bescheinigung aus, woraus die gründe für die negative entscheidung ersichtlich seien sollen.   wie ist hiermit umzugehen?
kann denn ein mitarbeiter der botschaft einfach so nach tagesform entscheiden?
was können wir noch tun???
gleich anschliessend dann doch noch noch die frage nach der eheschliessung....
eigentlich wollten wir beide noch nicht unbedingt heiraten.
wie geht das alles so vor sich, sollten wir uns doch dafür entscheiden?
vielen dank schon mal im voraus und viele grüsse....
koy
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RainMan
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Antwort #1 - 18.10.2005 um 17:09:15
 
Hallo Koy,

aus der Bescheinigung müssten die Gründe für die Ablehnung hervorgehen. Dagegen kann man im Prinzip vor dem Verwaltungsgericht in Berlin klagen. Wenn aber die dort dargelegten Gründe nachweislich nicht zutreffen, macht es eventuell mehr Sinn (und ist in jedem Fall günstiger und schneller), sie zu widerlegen. D.h., die Krankenversicherung für den letzten Aufenthalt nachzuweisen und weitere Gründe, die dort eventuell genannt sind, ebenfalls zu widerlegen. Die Botschaft kann dann einen neuen Antrag auch ohne Klage positiv bescheiden.

Wenn Deine Freundin schon dreimal ein Visum hatte und niemals überzogen hat oder sonstwie gegen Gesetze verstoßen, sollte das eigentlich als Indiz gelten, dass sie auch wieder zurückkehren wird. Ich habe jedenfalls mal irgendwo (ich meine, es waren die Gemeinsamen konsularischen Instruktionen, auf der Gesetzesseite) gelesen, dass mehrfache Erteilung von Schengen-Visa, die ohne Probleme in Anspruch genommen werden, ein Indiz für Rückkehrbereitschaft ist. Sonst noch einmal deutlich auf sonstige Gründe, die eine Rückkehrbereitschaft belegen (Job, Familie etc.) hinweisen.

Wenn sich die Botschaft weigert, Dir Auskunft zu geben, ist sie dazu berechtigt, da Du nicht der Antragsteller bist. Du kannst Dir aber von Deiner Freundin eine Vollmacht ausstellen lassen, dann dürfen/müssen sie mit Dir reden.

Von der Tagesform des Beamten sollte die Visaerteilung nicht abhängen, also,

Viel Glück!
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RainMan
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Antwort #2 - 18.10.2005 um 17:24:37
 
ach ja, obwohl es selbstverständlich ist: Immer schön freundlich bleiben  :bussi

Wenn's schwer fällt, einen Brief lieber von jemand neutralem Gegenlesen lassen, weil das, was einem noch "ironisch" oder sonstwie vorkommen mag, auf der Gegenseite ganz anders ankommt und wenn da erst einmal Porzellan zerschlagen ist, fällt es viel schwerer, Entgegenkommen zu finden.

Nochmal viel Glück!
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Riki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #3 - 18.10.2005 um 22:34:46
 
Zitat:
ach ja, obwohl es selbstverständlich ist: Immer schön freundlich bleiben 


Darüber kann man aber durchaus geteilter Meinung sein. Ich habe bei der Deutschen Botschaft nur etwas erreicht, wenn ich ausfällig wurde. Ansonsten gab es Verarschung pur.
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koy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 19.10.2005 um 08:33:51
 
hallo, guten morgen,
sooo....erstmal vielen dank für die antworten....
natürlich ist sie bei den letzten besuchen immer brav und termingerecht ein- und ausgereist, irgendwelche konfliktsituationen hat es nie gegeben.
ihr deutscher onkel, der auch in ho chi minh lebt, hatte jetzt noch einmal einen gesprächstermin mit besagtem herrn von der botschaft.
zwischen den zeilen liess der visa sachbearbeiter wohl durchblicken, dass es auf der einen seite eine offizielle begründung gibt, auf der anderen seite sollen ja auch die interessen des deutschen staates vertreten werden, also wolle man klare verhältnisse bezüglich der regelung unserer beziehung. man ist der meinung, wir haben lange genug zusammengelebt, um eine entscheidung bezüglich eheschliessung treffen zu können.

da will wohl jemand den grossen familienzusammenführer spielen....
entschuldigung....ich finde das ziemlich anmassend, wenn er dort seine nase hereinsteckt, das geht den burschen doch wohl gar nix an, oder?
er würde gnädigerweise eine heirat befürworten.
wisst ihr was? ich ruf den jetzt noch mal an...ich komm so schön in rage....
wie sollten wir mit diesem remonstrationsbescheid umgehen? soweit ich gehört habe, ist es nicht so toll, wenn in ihrer akte einmal der stempel "rejected" enthalten ist....
viele grüsse,
koy
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ronny
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Antwort #5 - 19.10.2005 um 08:44:04
 
Zitat:
wie sollten wir mit diesem remonstrationsbescheid umgehen?


Hi koy,

lange ned im Chat gewesen Zwinkernd

Gegen den Bescheid kann Deine Freundin beim VG Berlin klagen. siehe den Post von RainMan.

Wegen einer Eheschließung solltet ihr Euch zunächst Gedanken machen wo ihr heiraten wollt.
Beide Staaten (Phil. und VN) sind Problemstaaten betr. das Urkundenwesen. Bei VN kommt hinzu, dass auch die Urkundenüberprüfungen im Wege der Amtshilfe ned so ganz einfach sind.

Ich würde wenn es zur Eheschließung kommen soll, eine solche in DE empfehlen, da abt ihr dann nicht auch noch die echtsordnung VN´s zu beachten.

Allgemeine Eheschließungsinformationen kannst Du oben in den FAQ finden. Spezielle Fragen dann bitte im Personenstandsrecht Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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RainMan
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Antwort #6 - 19.10.2005 um 08:51:19
 
@ Riki: Ansichtssache

@ Koy: Ich hatte bisher zweimal das Problem, dass Visa für Freunde/Verwandte meiner Frau nicht oder nicht so erteilt werden sollten. Das hat jedesmal ein Brief an das zuständige Konsulat (freundlich, aber wie gesagt, Ansichtssache, nur ich mag es, wenn ich mich da wieder sehen lassen kann) aus der Welt schaffen können und die Visa wurden erteilt.

Dass Ihr "langsam mal heiraten sollt" kenne ich so nur von meiner Oma, dass Beamte sich da auch einmischen, ist mir neu. Aber vielleicht eine geheime Kommandosache zur Sicherung der deutschen Renten?  Zwinkernd Dann müsst Ihr vielleicht auch zusagen, bald Kinder zu kriegen, weil, sonst ist da ja auch keine richtige Ehe  Zwinkernd

Ob das mit dem "rejected" Stempel wirklich so ist, weiß ich nicht, habe es auch öfter gehört, aber so ganz glaube ich nicht daran. Besonders wenn das auf Gründen beruht, die man aus der Welt schaffen/widerlegen kann. Und - noch ein Argument für einen freundlichen Brief statt eines hitzigen Telefonats - die Chance ist gut, dass ein Brief noch von jemand anderem gelesen wird als dem "Ehestifter" und der hat vielleicht andere Ideen dazu. Wenn Du schon anrufst, würde ich den Leiter der Visaabteilung verlangen, nicht den Sachbearbeiter. Brief/Fax natürlich auch an den Leiter der VA adressieren.

Schaffung klarer Verhältnisse in Beziehungen ist mir eigentlich als Staatsziel neu. Ich dachte immer, die Botschaften sollten illegale Einreise verhindern, dass sie auch "wilde Ehen" verhindern sollen kommt mir etwas komisch vor.

Den Remonstrationsbescheid würde ich genau lesen und wie gesagt, wenn möglich widerlegen. Eventuell steht da auch eine Klagefrist drauf, wenn Ihr wirklich eine Klage in Erwägung zieht, müsste die beachtet werden. Das kann ich aber nicht genau sagen, weil wir das bisher immer vor dem Bescheid abgebogen bekommen haben.

Weiterhin viel Glück!
Rainman
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koy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 19.10.2005 um 09:05:49
 
ach mann.....es ist wie so oft....
der mann ist im urlaub, der vetreter mag sich dieser doch so komplexen situation nicht annehmen, schliesslich habe man ein minister-treffen zu organisieren.
ich werd bald so sauer, dass ich echt bald in erwägung ziehe, das gericht zu bemühen
(was ich im leben noch nie gemacht habe).
chancen werd ich wohl nicht haben, wenn es reine ermessens-sache eines sachbearbeiters ist.
anyway......
bis dann,
koy
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ronny
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Antwort #8 - 19.10.2005 um 09:13:54
 
Zitat:
dass sie auch "wilde Ehen" verhindern sollen kommt mir etwas komisch vor.


Sicher nicht, aber evtl. meinen sie ja auch, dass die touristische Besichtigung des schönen Heimatlandes koys nun langsam erledigt sein dürfte. Zwinkernd

Der Hinweis sollte wohl eher so verstanden werden, dass eine "richtige " Ehe einen Rechtsanspruch eröffnet, während die zahlreichen Besuchsvisa ja nur eine jedesmal neu zu treffende Ermessensentscheidung sind.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #9 - 19.10.2005 um 09:26:55
 
Zitat:
Sicher nicht, aber evtl. meinen sie ja auch, dass die touristische Besichtigung des schönen Heimatlandes koys nun langsam erledigt sein dürfte. Zwinkernd
Zwinkernd


Das ist mir als Ermessensgesichtspunkt allerdings auch neu. Wie oft darf man Deutschland denn touristisch besuchen?  Zwinkernd

Vielleicht liege ich ja neben der Spur, aber bisher ging ich immer davon aus, dass die Visaerteilung nur von dem Nachweis ausreichender finanzieller Sicherung und der Rückkehrbereitschaft abhängig sein soll. Wenn beides vorliegt, ist nach meiner bescheidenen Meinung die Frage Ehe oder wilde Ehe reine Privatsache.

Und heiraten, bloss weil die Visastelle Schwierigkeiten macht, ist kein so wahnsinnig guter Grund.
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Antwort #10 - 19.10.2005 um 09:37:34
 
Zitat:
Und heiraten, bloss weil die Visastelle Schwierigkeiten macht, ist kein so wahnsinnig guter Grund.


Sicher ned, da gebe ich Dir recht Zwinkernd

Zitat:
Wie oft darf man Deutschland denn touristisch besuchen?  


War eher scherzhaft gemeint, gibt sicher keine Obergrenze dafür Zwinkernd

Aber:

Ihr dürft ned vergessen dass das Ausländerrecht immer eine Mangelverwaltung ist Zwinkernd

Mal ein auszugsweises Zitat zum § 4 AufenthG aus einem Kommentar:

Zitat:
Grundsätzlich darf sich ein Ausländer nur dann in Deutschland aufhalten, wenn ihm das Recht hierzu durch Erlass eines Verwaltungsakts konstitutiv eingeräumt wurde. Es gibt kein völkerrechtlich oder gar " naturrechtlich" anerkanntes Recht, einen fremden Staat betreten, und sich darin aufhalten zu dürfen. Die in völkerrechtlichen Verträgen enthaltenen "Meistbegünstigungsklauseln" oder "Wohlwollensklauseln" können sich allenfalls auf das Ermessen der über Einreise und Aufenthalt entscheidenden Behörde auswirken, selbst aber keinen unmittelbaren Rechtsanspruch begründen.


Fragen ? Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Antwort #11 - 19.10.2005 um 10:01:10
 
Zitat:
War eher scherzhaft gemeint, gibt sicher keine Obergrenze dafür Zwinkernd




Dacht ich mir.  Zwinkernd

Es ist klar, dass es keinen Rechtsanspruch auf einen Aufenthalt im Bundes-/Schengengebiet gibt, es sei denn, man ist deutschverheiratet etc. Würde ich nie bestreiten und auch nicht ändern wollen.

ABER: Wenn eine deutsche Behörde ein Ermessen hat, muss sie es unter Beachtung von Sinn und Zweck dieser Ermessenserteilung ausüben. Und Sinn und Zweck der Ermessenseinräumung bei der Visaerteilung ist,  illegale Einreise/Aufenthalt oder die Inanspruchnahme der öffentlichen Hand durch ausländische Besucher zu verhindern. Deshalb werden die finanzielle Absicherung und die Rückkehrbereitschaft geprüft. Daneben kann es bestimmt noch weitere legitime Gründe geben, warum der Staat die Einreise für bestimmte Ausländer nicht gestattet (Verbrecher, Terroristen etc.). Solange die Botschaft ihre Ablehnung auf derartige Gründe stützt, OK, nichts zu machen, dafür gibt es ja Gesetze.

Noch ein ABER: Wenn die Botschaft die Ablehnung, wie bisher geschildert, mit fehlendem Krankenversicherungsschutz beim letzten Besuch (=drohende Inanspruchnahme der öffentlichen Hand) begründet und das nicht stimmt, dann liegt da ein Ermessensfehler, auf den man die Botschaft hinweisen kann/muss. Und wenn der Beamte tatsächlich morgens schon an der Bar war und in seinen Bescheid reinschreibt, dass er das Visum ablehnt, weil die beiden sich jetzt langsam mal über Trennung oder Heirat klar werden müssen, dann ist das auch ein Ermessensfehler und kann nicht tragender Grund einer Ablehnung sein. Und wenn er schreibt, die war schon oft genug in Deutschland und soll jetzt mal nach Australien fahren, ist das auch ein Ermessensfehler.
Aber sowas schreibt der ja nie in den Bescheid rein.  Zwinkernd Da wird dann wohl eher so was stehen wie: Ledig, jung, kein fester/guter Job, kein Eigentum oder so und deshalb keine Rückkehrbereitschaft. Und das kann man, m.E. zu widerlegen versuchen, in dem man auf die bereits erteilten Visa hinweist, auf die die Dame ja jeweils zurückgekehrt ist. Warum sollte sie das diesmal nicht tun? Wenn er darauf nicht eingeht, ist auch das ein Ermessensfehler, weil ja auch das bisherige Verhalten in die Prognose eingehen muss. Und auf sonstige Verbindungen wie Verwandte, Job und was noch eine Rückkehr wahrscheinlich erscheinen lässt, sollte man auch eingehen. Damit würde man ja auch eine Klage begründen, die das VG Berlin dann in ein bis zwei Jahren (oder wie schnell sind die zur Zeit) entscheidet.


Viel Glück Koy und lass nicht locker,

Rainman
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 19.10.2005 um 12:28:53
 
danke euch allen für die rege anteilnahme Smiley
na ja....am drücker will ich ja gerne bleiben.
ich bin bislang eigentlich immer ganz gut durchs leben gekommen, und grundsätzlich versuche ich freundlich zu sein.....aber zu diesem menschen scheint mir der zugang versagt.
bevor er die negative entscheidung getroffen hat, hatte er bei der hiesigen ausländerbehörde telefonisch nachgefragt, warum man ihr bei der ersten verlängerung nur eine vorläufige aufenthaltsgenehmigung ausgestellt hat (die ab hatte versäumt, die regelanfrage bezüglich terrorismus zu stellen).
hierbei bemerkte er wohl gleich, er sei generell nicht gewillt ein visum auszustellen.
insofern denke ich auch, dass es nich so einfach sein wird, einen solchen menschen dazu zu bringen, seine entscheidung zu revidieren.
obzwar ich es nicht nachvollziehen kann, dass ein sachbearbeiter sich dermassen in unser privatleben einmischt, steht wohl wirklich nur noch die entscheidung für oder gegen eine ehe an.
vielen dank an alle und viele grüsse,
koy
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Riki
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Antwort #13 - 20.10.2005 um 22:06:18
 
Zitat:
da will wohl jemand den grossen familienzusammenführer spielen....
entschuldigung....ich finde das ziemlich anmassend, wenn er dort seine nase hereinsteckt, das geht den burschen doch wohl gar nix an, oder?
er würde gnädigerweise eine heirat befürworten.


Auch die Sachbearbeiterin an der Deutschen Botschaft in Sarajewo hat sich nicht entblödet, meiner Lebensgefähtin, die bereits Mutter eines Deutschen war, zu "empfehlen", doch zu heiraten, wenn sie nach Deutschland wolle.
Diese Anmaßung einer Eheanbahnungsfunktion seitens der Botschaften, finde ich wirlich unerträglich und hat mit einem rechtsstaatlichen Verfahren aber auch garnicht zu tun.
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