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Besuchervisum türk. Familie (Gelesen: 5.390 mal)
Reyhan
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Beiträge: 350

Münsterland, Germany
Münsterland
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 26.10.2005 um 15:44:21
 
....hier die Antwort des Auswaertigen Amtes zu diesem Thema. Hintergrund war der Besuch meines Schwiegervaters :


"""vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes. Die von
Ihnen angesprochene Regelung gilt für Ehegatten, Kinder und abhängige
Verwandte in aufsteigender Linie von EU-Bürgern. Dabei sind Sie der EU-Bürger,
es sind somit Ihre direkten Familienangehörigen gemeint, z. B. Kinder, die
nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und für die Sie
unterhaltspflichtig sind.

Deshalb sind von Ihrem Schwiegervater und Schwager auch die mit Sternchen
gekennzeichneten Fragen zu beantworten und die entsprechenden Unterlagen
vorzulegen."""

Reyhan

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..immer mit der Ruhe !
 
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