hallo alle miteinander!
hallo ronny!
:happy:Melde mich mal wieder zu Wort nachdem ich ein paar anstrengende aber glückliche Wochen hinter mir habe zu denen auch die "Anmelung zur Eheschließung" gehört.
Unsere Papiere liegen nun beim Standesamt vor aber leider unvollständig, da mein Verlobter ein Gerichtsurteil anstelle Geburtsurkunde hatte, da die ursprünlgiche Geburtsurkunde bei einem Brand "ums Leben kam".
So das Standesamt hat dieses nicht akzeptiert (obwohl amtliche Übersetzung ins Deutsche vorlag).
Nach etlichem Streß haben wir heute [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif]eine neue Geburtsurkunde erhalten, die
uns viel Nerven und vor allem Geld gekostet hat- dazu 2 beglaubigte Kopien.
Meine Frage ist nun, da es erheblich schwierig und kostspielig ist, so eine Geburtsurkunde zu erhalten, wollen wir nun nicht das neue Orginal beim Standesamt einreichen, sondern die beglaubigte Kopie.
REICHT DAS AUS???
(Ihr könnt sicher verstehen, dass wir die jetzt nicht aus der Hand geben möchten). :stampf:
Eine amtliche Übersetzung ins Deutsche liegt ebenfalls vor.
achso: mein Verlobter kommt aus Togo :bussi
Bitte um Rat und Hilfe :anbet
Gruß :blum
euer engel07