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Familienbuch (Gelesen: 4.874 mal)
chann
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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29.08.2005 um 15:42:56
 
hallo,

so  nun hatte ich kontakt zur deutschen botschaft in der schweiz. sprach tel  mit einer dame.
trug ihr vor das meine unterlagen in d eingegangen sein müssten zur registrierung.
nun fragte ich nach dem nächsten schritt.

gefordert von der schweizer behörde ist ja nun die registrierung meiner 2. ehe in pakistan.
die dame von der botschafts sagte mir. eine registrierung gibt es nicht. ich müsste ein familienbuch anlegen lassen.

beeinhaltet dieses familienbuch alles um der behörde hier in der schweiz zu zeigen unsere ehe ist vernünftig geschlossen worden und wurde überprüft.
oder sinbd das 2 paar schuhe.

stehe mittem im jungle.
weiss gar nicht was nun eingentlich gehen muss das ich  eine bestätigung  meiner ehe aus d bekomme.

wir stellen ja keinen antrag auf familienzusammenführung in d sondern in der ch,da wir hier leben werden.
wäre es ratsam das mein mann von akistan aus aktiv wird. kann er von dort aus  einen antrag stellen auf überprüfung seiner unterlagen und unserer ehebescheinigung?

brauche wirklich mal  rat.
weiss einfach nicht welche möglichkeiten wir haben.

hoffe  jemand kann mir in dem fall was raten....


wenn ja, danke im voraus.

ann
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 30.08.2005 um 07:27:28
 
Hi Ann,

so wie es aussieht hat die Schweizer Behörde Zweifel daran, dass die Ehe nach Deinem Heimatrecht wirksam ist . Sein Aufenthalt in der Schweiz soll aber an Deinem "angehängt" werden, oder hab ich da was verpeilt ? Dann müßten die eigentlich selbst prüfen ob de Ehe in der Schweiz Anerkennung findet.  So machen sie es sich etwas leichter, indem sie es den deutschen Behörden überlassen.

Dem könntest Du natürlich begegnen, indem Du ein FamBuch anlegen läßt. Der deutsche Standesbeamte dokumentiert damit, dass nach seiner Prüfung die Ehe sowohl formalrechtlich als auch materiellrechtlich wirksam zustandegekommen ist. Im Grunde ist das die "Anerkennung" (bzw. Registrierung) dieser Ehe.

Was anderes wäre wenn es in der Schweiz diese Möglichkeit gäbe was mir aber nicht bekannt ist.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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chann
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Antwort #2 - 30.08.2005 um 08:04:50
 
hallo ronny,
erstmal danke,
also die schweizer ausländerbehörde wollte einfach nur eine bescheinigung das diese ehe in deutschland registriert ist also anerkannt.

unsere deutsche botschaft in der schweiz, sie sagten mir, ich müsste wohl ein familienbuch anlegen.
hatte mit einer frau gesprochen, sie sagte jedoch der richtige bearbeiter für diese sachen ist noch im urlaub und erst zum 12.9. wieder da.

ist schade das ich es über die botschaft machen muss, sonst könnte ich wieder zu dem netten standesbeamten von letzter woche gehen.

ja das ist richtig, der nachzug für meinen mann geht von der schweiz aus und wird wohl auch hier entschieden, richtig?  da wir ja  hier leben werden.

aber ist es auch möglich dem ganzen entgegen zu kommen? ich meine das mein mann die papiere in der deutschen botschaft in islamabad abgibt? sonst wärs ja unsinn, er schickt sie mir, ich geb sie hier ab und sie schicken sie wieder zurück nach pak. :vogel3

irgendwas  bekannt darüber?
oder kann er einen  antrag von dort aus stellen auf der dt. botschaft?


lg 
ann

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ronny
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Antwort #3 - 30.08.2005 um 08:13:03
 
Zitat:
irgendwas  bekannt darüber?
oder kann er einen  antrag von dort aus stellen auf der dt. botschaft?


Die Urkundenprüfung kan nur eine deutsche Behörde im Wege der Amtshilfe beantragen, selbst geht das ned.

Wie ist es denn mit dem netten Standesbeamten, ist der evtl. noch zuständig für Dich weil Du hier noc einen Wohnsitz hast? Dann könnte er doch das Fam BUch anlegen.

Ansonsten wäre der Antrag fürs Fam Buch beim Standdesamt I in Berlin zu stellen, ggf. über die Botschaft in Bern.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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chann
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Antwort #4 - 30.08.2005 um 18:42:30
 
hallo ronny ...
nein habe nun keinen wohnsitz mehr in deutschland.
kann also wohl nur über die botschaft gehen.

aber ich weiss  von fällen wo die männer das eingereicht haben bei der dt. botschaft in pakistan. aber deren frauen leben in D. naja und das ist ja bei mir nicht der fall.

naja nun hoffe ich das ich bald schlauer bin wenn ich dann mal einen termin bei der botschaft bekomme.

wäre natürlich gut,könnte er von dort aus den antrag stellen. weil alle unterlagen ja auch da wären. so könnte man sofort mit der prüfung beginnen.(antrag auf anerkennung der ehe in D )
ist das möglich?


also nochmal besten dank  :blum

lg
ann
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chann
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Antwort #5 - 04.09.2005 um 19:46:22
 
hallo,
hätte da noch mal eine frage , sorry.
frage zu den dokumenten,habe jetzt immer wieder gelesen,das  diese ins deutsche übersetzt werden müssen.
das haben wir auch getan.von einem dipl. übersetzer, allerdings in pakistan.
wird das so anerkannt oder muss das etwa in D oder CH widerholt werden?

übersetzungen sind vorhanden in die deutsche sowie  englische sprache.

der termin rückt näher,in einer woche kann ich bei der botschaft anrufen und hoffe auf einen schnellen termin. und ich  hoffe so sehr auf einen guten bearbeiter  :anbet

alles sollte gut laufen, unsere papiere sind amtlich beglaubigt.alles registriert. aber wenn man zum teil die zeiten sieht wird mir schon sehr angst.

hoffe mir kann einer die frage beantworten, werden übersetzungen aus dieses "problem-ländern"akzeptiert?


ann
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ronny
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Antwort #6 - 06.09.2005 um 10:49:21
 
Zitat:
werden übersetzungen aus dieses "problem-ländern"akzeptiert?


In aller Regel nicht Ann Zwinkernd
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Antwort #7 - 07.09.2005 um 13:25:36
 
hab lieben dank ronny 
also werd ich das noch machen lassen.
danke
ann
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