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Eheschließung erford. Papiere Hier: Geburtsurkunde (Gelesen: 3.068 mal)
engel07
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschließung erford. Papiere Hier: Geburtsurkunde
12.09.2005 um 14:38:19
 
hallo alle miteinander! tippse
hallo ronny!

:happy:Melde mich mal wieder zu Wort nachdem ich ein paar anstrengende aber glückliche Wochen hinter mir habe zu denen auch die "Anmelung zur Eheschließung" gehört.
Unsere Papiere liegen nun beim Standesamt vor aber leider unvollständig, da mein Verlobter ein Gerichtsurteil anstelle Geburtsurkunde hatte, da die ursprünlgiche Geburtsurkunde bei einem Brand "ums Leben kam".
So das Standesamt hat dieses nicht akzeptiert (obwohl amtliche Übersetzung ins Deutsche vorlag).

Nach etlichem Streß haben wir heute  [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif]eine neue Geburtsurkunde erhalten, die
uns viel Nerven und vor allem Geld gekostet hat- dazu 2 beglaubigte Kopien.

Meine Frage ist nun, da es erheblich schwierig und kostspielig ist, so eine Geburtsurkunde zu erhalten, wollen wir nun nicht das neue Orginal beim Standesamt einreichen, sondern die beglaubigte Kopie.
REICHT DAS AUS??? öhm
(Ihr könnt sicher verstehen, dass wir die jetzt nicht aus der Hand geben möchten). :stampf:
Eine amtliche Übersetzung ins Deutsche liegt ebenfalls vor.

achso: mein Verlobter kommt aus Togo :bussi

Bitte um Rat und Hilfe :anbet
Gruß :blum
euer engel07
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 12.09.2005 um 15:02:03
 
Zitat:
REICHT DAS AUS


Hallo engel 07,

bei Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie ihren ... Standesbeamten  Zwinkernd

Ich denke für das Befreiungsverfahren, die inhaltliche Überprüfung etc. wird das Original benötigt.
Wer hat denn die Kopie beglaubigt ? Der ausstellende Stanbdesbeamte in Togo, oder jemand hier in DE ?

Letzteres würde nicht viel helfen.  Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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engel07
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.09.2005 um 15:16:59
 
Zitat:
Wer hat denn die Kopie beglaubigt ? Der ausstellende Stanbdesbeamte in Togo, oder jemand hier in DE ?


Die Beglaubigung wurde in Togo vom Standesbeamten gemacht und ist mit einer Gebührenmarke versehen...
Hilft diese Auskunft??

ok ok ich weiß bei Fragen zu Riskiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren zuständigen Standesbeamten... :richter

gruß
engel07
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ronny
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 12.09.2005 um 15:28:05
 
Zitat:
Die Beglaubigung wurde in Togo vom Standesbeamten gemacht und ist mit einer Gebührenmarke versehen...


Dann sähe ich da keinen Grund, die Abschrift nicht zu akzeptieren. Zumal ja der Vergleich mit dem Original möglich ist  Zwinkernd

Der deutsche Standesbeamte stellt ja auch nur Urkunden als Abschriften der Originale her (häufig jedenfalls) . Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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engel07
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.09.2005 um 17:46:32
 
Zitat:
Dann sähe ich da keinen Grund, die Abschrift nicht zu akzeptieren. Zumal ja der Vergleich mit dem Original möglich ist 


Na dann laß' ich mich am Freitag mal überraschen, am besten die Daumen drücken :paletti, dass der Standesbeamte das akzeptiert :richter Daumen hoch Daumen hoch

Danke vielmals für die Auskunft
Gruß
engel07 :blum
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