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Verurteilungen zu Geldstrafe (Gelesen: 10.763 mal)
RainMan
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Beiträge: 167

Norden, Germany
Norden
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #30 - 15.10.2005 um 18:20:50
 
Und was möchtest Du jetzt genau wissen?

Der §47 Abs. 2 dürfte Dich nicht betreffen, da nach 5 Jahren die Vollstreckung einer Geldstrafe wohl erledigt ist.

Zum Unterschied Führungszeugnis - BZR siehe oben.

Das FZ hat eigene Fristen für die Nichtaufnahme, aber wie oben schon gesagt, ist für Aufenthaltserlaubis/Einbürgerung die Eintragung im BZR maßgeblich, nicht das, was ins FZ aufgenommen wird. Siehe §41 BZRG.
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