Zitat:Hallo!
ich bin Ausländerin, mein Mann ist ein Deutscher.
Letztes Jahr wurde es mir hier im Forum gesagt, dass unser Kind nach Geburt gleich eine deutsche Staatsangehörigkeit bekommt.
Meine Frage: was wenn ich das Kind in meiner Heimat zur Welt bringe? :lob: Mit welchem Pass soll das Kind das Land dann verlassen um nach Deutschland zu kommen (wir leben in Deutschland); eine doppelte Staatsangehörigkeit ist verboten und andererseits nehme ich an, dass die deutsche Botschaft auch keine Pässe ausstellt.
???
Vielen Tag für Eure Ratschläge und Antworte!
Ogi
Ein eheliches Kind `erbt´von einem deutschen Elternteil unabhängig vom Ort der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.
Wenn Du Dein Baby in Deinem Heimatland zur Welt bringen möchtest, müßtest Du Dich vor der Wiedereinreise nach Deutschland an die zuständige Deutsche Botschaft wenden um für Dein Baby einen deutschen Kinderausweis zu bekommen.
Dafür müßtest Du nachweisen daß der Vater Deutscher ist und Du mit ihm rechtsgültig verheiratet bist. Wenn Ihr ein Familienbuch habt solltest Du es mitnehmen. Ansonsten wird eine nach deutschem Recht anerkannte Heiratskurkunde wohl ausreichen. In Deutschland müßte der Antrag auf Ausstellung eines Kinderausweises von beiden Eltern unterschrieben werden. Ich weiß leider nicht wie die Botschaften dies handhaben; vielleicht solltest Du rechtzeitig vorher bei der später zuständigen Botschaft anrufen und Dir die benötigten Unterlagen nennen lassen, damit es später keine Komplikationen gibt.
Wenn das zu auwändig werden sollte gibt es noch einen anderen Weg:
Falls das Staatsangehörigkeitsrecht Deines eigenen Landes ebenfalls den Erwerb durch Abstammung vorsieht hätte das Baby beide Staatsangehörigkeiten. Du kannst in dem Fall für das Baby auch einen Ausweis bei Deinen Heimatbehörden beantragen. Da dieser ohne Visum für die Wiedereinreise aber nicht ausreicht müßtest Du dann bei der Dt. Botschaft ein Einreisevisum für Dein Baby beantragen. Zurück in Deutschland könntest Du die deutsche Staatsangehörigkeit immer noch feststellen lassen was möglicherweise hier mit weniger Papierkram verbunden sein wird als im Ausland.
Welchen Weg Du wählst ist ohne Einfluß auf den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Mondlichts Fall liegt insofern anders als beide Eltern ausländische Staatsbürger sind. Anders als beim Neffen muß sich Dein Kind
nach deutschem Recht mit 18 NICHT für eine von beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden, sondern kann beide behalten. Ob dies nach Deinem Heimatrecht ebenfalls so ist müßtest Du bei Deinen Behörden klären.