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Einbürgerung-Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 2.781 mal)
moe1988
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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29.09.2005 um 13:38:34
 
hallo, leute
ich hätte eine frage und zwar
komme ich aus dem irak, lebe seit ca.9jahren in der bundesrepublik deutschland
und habe mein antrag auf einbürgerung gestellt
ich hatte die aufenthaltsbefugnis, seit ca. juni 2005 habe ich den irakischen pass hier in deutschland ausgestellt an in der irakischen botschaft/konsulat in berlin
daraufhin habe ich in meinem pass die unbefristete aufenthaltsgenehmigung erhalten (Niederlassungserlaubnis)
meine frage ist was dies zu bedeuten hat (Niederlassungserlaubnis)?
ahja und im juli habe ich die deutsche staatsbürgerschaft beantragt
ich habe die vorraussetzungen erfüllt, keine straftaten usw.
erhalte ich jetzt problemlos die deutsche staatsbürherschaft ? oder müsste ich noch was beachten von der dauer der unbefristeten (Niederlassungserlaubnis) bis ich den anspruch auf Einbürgerung habe?

villeicht könnt ihr mir helfen, oder wie es zurzeit aussieht mit irakern und einbürgerungen

habe ich fast vergessen ich bin aus bayern genauer gesagt landkreis fürth

ich danke im vorraus für antworten
ein schönen abend noch allerseits
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shary97
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Antwort #1 - 29.09.2005 um 20:28:26
 
Wenn alle Einbürgerungsvoraussetzungen (auch der achtjährige rechtmäßige Aufenthalt im Bundesgebiet) stimmen, müsste es mit Deiner Einbürgerung recht zügig klappen, da Iraker kein Entlassungsverfahren aus ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit betreiben müssen.

Die Irakische Staatsangehörigkeit geht automatisch verloren. Vor Einbürgerung musst Du eine Erklärung unterschreiben, dass Du nicht beabsichtigst, Deine irakische Staatsangehörigkeit beizubehalten bzw. neu zu beantragen. Außerdem wirst Du gefragt, ob Gefährdungsbefürchtungen für Deine Angehörigen im Irak vorliegen, wenn Du die irakische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung verlierst.

Shary97
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Ralf
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Antwort #2 - 29.09.2005 um 20:33:44
 
Zitat:
meine frage ist was dies zu bedeuten hat (Niederlassungserlaubnis)?

Während es bis zum 31.12.2004 zwei verschiedene unbefristete Aufenthaltstitel gab, nämlich die unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die Aufenthaltsberechtigung, gibt es seit dem 1.1.2005 nur noch einen, eben die Niederlassungserlaubnis.

Zitat:
erhalte ich jetzt problemlos die deutsche staatsbürherschaft ?

Wenn die Zeit mit A-Befugnis für den unbefristeten Aufenthaltstitel angerechnet wurde, wird sie i.d.R. auch auf die für die Einbürgerung erforderliche Zeit angerechnet. Allerdings kann ich nicht garantieren, dass dies in allen Bundesländern gilt. Wenn dann die übrigen Voraussetzungen ebenfalls erfüllt sind, sehe ich kein Problem. Da darüber hinaus die irakische StA mit der Einbürgerung automatisch erlischt, ist auch kein aufwendiges Entlassungsverfahren erforderlich.
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moe1988
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 29.09.2005 um 20:49:27
 
ich danke euch beiden sehr für die schnellen und kompetenten anworten, ich hatte bevor ich die NE erhalten habe die aufenthaltsbefugnis.
mein sachbearbeiter von der behörde meint es sei schwierig wegen der irakischen staatsangehörigkeit da bei uns nicht die mödlichkeit besteht aus der irakischen staatsangehörigkeit raus zu kommen. was meint ihr dazu? villeicht will der sachbearbeiter die einbürgerung für mich nicht so leicht machen es scheint so zu sein.
er wird jetzt nächste woche bei dem chef der sache anrufen in ansbach....
und mir eine antwort zu kommen lassen, ich hoffe das sie positiv ausfällt
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shary97
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Antwort #4 - 29.09.2005 um 21:07:03
 
Was soll daran schwierig sein? Einbürgerung und gleichzeitiger Verlust der irakischen Staatsangehörigkeit.

Ich bin mal gespannt, welche Schwierigkeiten da aufkommen sollen.
Dein Sachbearbeiter sollte sich mal die entsprechenden Erlasse bezüglich des Verlustes der irakischen Staatsangehörigkeit durchlesen. Ich glaube, die Schwierigkeiten werden "sich in Luft auflösen".

PS: Ich habe ganz vergessen, etwas zur Niederlassungserlaubnis zu schreiben, aber Ralf hat es dann erledigt. Sorry

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moe1988
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 29.09.2005 um 22:01:02
 
vielen dank shary für die schnelle antwort ja was soll ich groß machen, war halt die meinung meines sachbearbeiter mal schauen was für angebliche probleme auftauchen
ich werde euch auf den laufenden halten und melde mich nächste woche da ich nächste woche mehr bescheid weiß

und du brauchst nicht sorry sagen Smiley is nicht schlimm

ich freue mich auf jede antwort

und dedanke mich nochmal an euch!

wünsche euch noch ein schönen abend + angenehmes wochenende

bis nächste woche
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Hasim
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Antwort #6 - 15.10.2005 um 12:46:22
 
....ich hatte die aufenthaltsbefugnis, seit ca. juni 2005 habe ich den irakischen pass hier in deutschland ausgestellt an in der irakischen botschaft/konsulat in berlin
daraufhin habe ich in meinem pass die unbefristete aufenthaltsgenehmigung erhalten (Niederlassungserlaubnis)


Hallo Moe,
sag mal, hat man dir hier in der irakischen Botschaft einen irakischen Personalausweis ausgestellt, nachdem Du die Niederlassungserlaubnis beantragt hast? Hab ich das richtig verstanden?
Simi
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