Zitat:Seit Freitag bin ich mit einer Russischen Staatsbürgerin Verheiratet, wir haben in D Geheiratet und Sie hat meinen namen übernommen
Meinen Glückwunsch und alles Gute - nur das mit der Namensänderung macht die Sache etwas komplizierter.
Zitat:1. Besteht die möglichkeit den Russischen Innlandspass auch in Deutschland bei der Botschaft wechseln zu lassen
Ja, das geht, meine ich. Dafür muß sich Deine Frau allerdings bei der russischen Botschaft bzw. in dem für euren Wohnort zuständigen Konsulat angemeldet haben. Welches das ist, findest Du auf der Website der Botschaft. Die Kosten dafür sind erträglich - für meine Frau und meinen Stiefsohn hat das diese Woche EUR 166 gekostet. (Sie hat die Sache über ein russisches Reisebüro in die Wege geleitet. Direkt bei der Botschaft/beim Konsulat ist es wahrscheinlich noch etwas günstiger.)
Zitat:2. Im Falle das Sie doch nach Russland Fahren muss, hätte Sie dan ein Problem bei der Wiedereinreise da Ihr Visum ja nur zur Hochzeit ausgestellt worden ist und wir ja nun Verheiratet sind
Nein. Das Visum nützt jetzt sowieso nichts mehr; mit der Einreise ist es verbraucht. Wenn sie einen Aufenthaltstitel hat, braucht sie für die Einreise in Deutschland kein Visum mehr. (Der Aufenthaltstitel wird bei eurer zuständigen Ausländerbehörde beantragt; dauert im Regelfall nur ein paar Tage. Ich würde dazu auch ruhig den alten Paß vorlegen.)
Wenn ich Deine Frau wäre, würde ich sicherheitshalber eine Photokopie des Aufenthaltstitels und der personenbezogenen Seiten des Passes machen und nach Rußland mitnehmen. Der Aufenthaltstitel hängt zwar an der Person, nicht am Paß, aber sicher ist sicher. Bei der Einreisekontrolle weiß der Grenzschutz dann auf jeden Fall, wo genau er in seiner Datenbank suchen muß.
Wenn sich Deine Frau einen neuen Paß in Rußland austellen läßt, soll sie sich am besten den (ungültig gemachten) Paß mit ihrem alten Namen aushändigen lassen. Das machen aber nicht alle Dienststellen des OVIR ohne weiteres. Gut zureden...
Zitat:3. Müssen wir erst das Visum auf den alten Namen Verlängern oder das umschreiben lassen
Das Visum zur Eheschließung könnt ihr weder umschreiben noch verlängern lassen. Ihr müßt eine Aufenthaltsgenehmigung bei eurer
ABH beantragen sieh weiter oben). Besser nicht zu lange damit warten; es würde mich nicht wundern, wenn es dafür Fristen gäbe (weiß ich aber nicht).
Zitat:4. Ist es möglich mit einer Internationalen Heiratsurkunden und Apostille von der Regierungsbezirksbehörde eventuell einen neuen Pass für Sie zu Beantragen ohne den Vorherigen Innlandspass gewechselt zu haben.
Ich glaube nicht, bin aber nicht sicher. Vielleicht weiß jemand anders mehr.
Viel Erfolg!
Gruß, Martin A