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Geplante Heirat mit Kambodschanerin (Gelesen: 8.375 mal)
henrik2000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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14.08.2005 um 02:04:19
 
??? Hallo.  Wir wollen jetzt heiraten, am besten bald. Meine Freundin  ist zur Zeit hier in Deutschland (zum zweiten Mal, mit Schengen-Visum, gebuchte Rückreise 30.9.).

Jetzt gibt es 1000 Fragen, und für jede Einzel-Antwort bin ich sehr dankbar.

Steuerlich wäre es sehr vorteilhaft, noch in diesem Jahr zu heiraten. Aber ist das noch machbar? Sie würde auch vorzeitig heimfliegen, um etwas in Gang zu setzen.

Was sollten wir als erstes anleiern, noch während sie hier ist? (Post nach Kambodscha geht zuverlässig nur per DHL, 60 Euro pro Brief.)

Vielen Dank für alle konkreten Tipps und Links!
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Abu
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Antwort #1 - 15.08.2005 um 13:43:55
 
Zitat:
Was sollten wir als erstes anleiern, noch während sie hier ist?

Wo wollt Ihr denn heiraten, in D oder in Vietnam?

Für einen ersten Überlick über eine Heirat in D bitte mal in unsere FAQ schauen:
guck http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#40 und http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#37

Und dann schnellstmöglich Kontakt mit dem zuständigen Standesamt aufnehmen.

Infos zur Heirat in Vietnam gibt es z. B. hier:
guck http://www.hanoi.diplo.de/de/04/Dienstleistung__der__Konsularabteilung/Eheschlie...

Generell wäre es wahrscheinlich nicht verkehrt, mal mit der zuständigen Ausländerbehörde wegen Heirats- bzw. Familienzusammenführungsvisum aufzunehmen...

Abu
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henrik2000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.08.2005 um 13:59:29
 
Hallo Abu,

danke für die Tipps Smiley! Dabei ging es ja um Kambodscha, nicht Vietnam. Falls Du für Cambo auch so einen nützlichen Link hast, würde ich mich freuen.

Danke nochmal -

Henrik
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Abu
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Antwort #3 - 15.08.2005 um 15:52:24
 
Zitat:
Dabei ging es ja um Kambodscha, nicht Vietnam.

Ooops, ist das peinlich  Traurig ! Eigentlich kann ich Kambodscha und Vietnam auseinderhalten...

Zitat:
Falls Du für Cambo auch so einen nützlichen Link hast, würde ich mich freuen.
Logo!  guck http://www.phnom-penh.diplo.de/de/04/Konsularischer__Service/Eheschlie_C3_9Fung....

Abu
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henrik2000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 15.08.2005 um 16:22:50
 
Abu - Awkhun Cheran, Cam On Nhieu und Danke Smiley   !
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Melvin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 23.08.2005 um 11:19:52
 
Hallo Henrik2000,
ich habe 2001 eine Kambodschanerin geheiratet. Es gab nur ein Problem in Deutschland:
Übersetzungen und Dolmetscher für Khmer sind schwer zu finden. Meine Frau hat in
Kambodscha die Geburtsurkunde und das Ehefähigkeitszeugnis auch ins Englische überstzen und beglaubigen lassen, das hat uns hier sehr geholfen. Von Vorteil ist es auch vorab mit dem Standesamt und deiner Ausländerbehörde Kontakt aufzunehmen und
alles zu besprechen. Die Heirat war mit Visum zur Eheschließung problemlos.
Aus welchem Bundesland kommst du?

Gruß, Udo
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henrik2000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 28.08.2005 um 06:57:13
 
Hallo Udo, danke für die Nachricht! Ich bin in Bayern.
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henrik2000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 06.09.2005 um 07:51:33
 
Hallo,

danke nochmal für alle Informationen.

Habe jetzt mit ABH und Standesamt geredet. Das Standesamt sagt, alle Dokumente m. Verlobten müssen *in Deutschland* von einem OLG-zugelassenen Übersetzer übersetzt werden. Dann werden die Dokumente zur Prüfung nach Kambodscha geschickt und kommen dann wieder zurück. Die Überprüfung in Kambodscha könne pro Dokument 100 - 200 Euro kosten.

Irgendeine Übersetzung von Dokumenten in Kambodscha wurde für sinnlos erklärt.

Ist das üblich so?

In einer Preisliste habe ich gesehen, dass Übersetzungen von Khmer (Kambodschanisch) doppelt so teuer wie Thai oder Viet sind.

Sie brauchen aber vorab eine mündliche eidesstattliche Versicherung meiner Zukünftigen, dass sie nicht verheiratet ist. Und zwar mit Dolmetscher. Der ist aber für Khmer (Kambodschanisch) extrem schwer aufzutreiben. Meine Partnerin ist noch bis Ende September mit Schengen-Visum hier.
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Abu
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Antwort #8 - 07.09.2005 um 09:37:24
 
Zitat:
Habe jetzt mit ABH und Standesamt geredet. Das Standesamt sagt, alle Dokumente m. Verlobten müssen *in Deutschland* von einem OLG-zugelassenen Übersetzer übersetzt werden. Dann werden die Dokumente zur Prüfung nach Kambodscha geschickt und kommen dann wieder zurück. Die Überprüfung in Kambodscha könne pro Dokument 100 - 200 Euro kosten.

Irgendeine Übersetzung von Dokumenten in Kambodscha wurde für sinnlos erklärt.

Ist das üblich so?


Eine Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich vereidigten Übersetzer ist üblich. Allerdings findet man solche je nach Land (z. B. Thailand) auch vor Ort. Das weiß dann üblicherweise die Deutsche Botschaft.

Ebenfalls üblich ist bei Urkunden aus Ländern mit "unsicheren Urkundenwesen" (u.a. auch Kambodscha) eine Urkundenüberprüfung durch die Deutsche Botschaft.
guck http://www.phnom-penh.diplo.de/de/04/Konsularischer__Service/Urkundenpr_C3_BCfun...

Abu
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henrik2000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 07.09.2005 um 12:44:06
 
Abu, danke!

Ich werde die dt. Botschaft nochmal nach vereidigten Übersetzern fragen.

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ronny
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Antwort #10 - 07.09.2005 um 12:48:36
 
Zitat:
Ich werde die dt. Botschaft nochmal nach vereidigten Übersetzern fragen. 


Hi Henrik,

Stop, bevor du Dich in Unkosten stürzt.

Ob die (im Ausland angefertigte) Übersetzung vom Standesamt akzeptiert wird, ist dessen freie Entscheidung. Nicht die der Botschaft. Welche Übersetzer in dem Bezirk Deines Standesamtes zugelassen sind, erfährst Du in der Geschäftstelle des Landgerichts.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Abu
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Antwort #11 - 07.09.2005 um 14:22:06
 
Zitat:
Ob die (im Ausland angefertigte) Übersetzung vom Standesamt akzeptiert wird, ist dessen freie Entscheidung. Nicht die der Botschaft. Welche Übersetzer in dem Bezirk Deines Standesamtes zugelassen sind, erfährst Du in der Geschäftstelle des Landgerichts.

Ronny,

Es ist doch nicht relevant, wo die Übersetzung angefertig wurde, sondern ob und wo der Übersetzer vereidigt wurde.

Bsp.: Meine Übersetzungen wurden durch eine "allgemein vereidigte Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin der thailändischen Sprache für die Gerichte und Notare im Lande Hessen" in Bangkok angefertigt und beglaubigt. Hast Du ernsthafte Zweifel daran, daß diese Übersetzungen durch einen hessischen Standesbeamten anerkannt werden?

Das ist auch kein Einzelfall: In Bangkok kann ich z. B. auch noch einen "vor den Landgerichten Heilbronn und Berlin vereidigter Verhandlungsdolmetscher und öffentlich bestellter Urkundenübersetzer" anbieten...

Abu
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henrik2000
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Antwort #12 - 07.09.2005 um 14:38:29
 
Hallo,

danke nochmal für Eure Kommentare.

Unser Standesbeamte sagt eindeutig, er will eine Übersetzung aus Deutschland haben.

Ein Problem ist, dass es für Khmer (Kambodschanisch) offenbar überhaupt gar keinen gerichtlich vereidigten Übersetzer gibt. Aber falls das so ist, darf es auch ein nicht vereidigter werden. Übersetzungen aus dem Ausland scheinen allerdings für ihn nicht in Frage zu kommen.

Ich werde die Botschaft aber nochmal anmailen wegen bekannten und evtl. vereidigten Übersetzern in D und dort. Um sicher zu gehen, würde ich derzeit trotz der Kosten einen Dienst in Deutschland vorziehen.

In Thailand ist die Situation gewiss um vieles einfacher.

Bis dann -
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ronny
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Antwort #13 - 07.09.2005 um 14:55:17
 
Zitat:
sondern ob und wo der Übersetzer vereidigt wurde.


Jepp, das meine ich ja auch, habs halt etwas salopper formuliert.

Jetzt machen wers auch ganz genau:



§ 110 DA:

Der Übersetzer soll nach Möglichkeit öffentlich beeidigt oder anerkannt sein.



Für Henrik nochmal der Hinweis auf die Landgerichte und evtl. oben auf unsere Links.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #14 - 07.09.2005 um 15:29:15
 
Zitat:
Ein Problem ist, dass es für Khmer (Kambodschanisch) offenbar überhaupt gar keinen gerichtlich vereidigten Übersetzer gibt.

Wie wär's hiermit:
Zitat:
Die Mitarbeiter von Kambodscha-Service sind allgemein beeidigte
Dolmetscher bei den Berliner Gerichten und Notaren für die
Khmer-Sprache. Die Übersetzungen können auch in elektronischer
Form geliefert werden.

guck http://www.kambodscha-service.de/

Abu
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