J.O.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Ich bin voellig neu in diesem Forum. Daher will ich mich ganz kurz vorstellen, nicht zuletzt deshalb, da man meine Frage sonst nicht versteht.
Ich lebte von 97-99 in Thailand zusammen mit meiner thailaendischen Freundin und ihren Toechtern . Ebenfalls noch in 1999 heirateten wir dann in Deutschland. Im Jahr 2001 kam eine Tochter meiner Frau nach Deutschland nach und hatte auch eine befristete Aufenthaltsgenehmigung. Auch noch in 2001 uebersiedelten wir 3 dann nach England wo wir seitdem leben.
Die derzeitige Situation ist, dass meine Frau und Tochter fuer UK eine Aufenthaltsberechtigung in Abhaengigkeit zu meiner Person haben. D.h. solange ich hier arbeite und lebe, koennen sie hier bleiben. Wuerde ich UK verlassen, z.B. um wieder in Deutschland zu arbeiten, muessten die beiden das Land auch verlassen.
Das Auslaenderamt in Muenchen hat mir nun gesagt, dass das kein Problem sei, dass meine Frau wieder eine Aufenthaltsgenehmigung bekaeme. Nicht jedoch die Tochter. Das wuerde behandelt wie der Nachzug von Kindern und dafuer waere sie zu alt.
Wenn das war waere, wuerde das expliziet bedeuten, dass wir sie nach Thailand zurueck schicken muessten, da sie hier keine eigenstaendige Aufenthaltsgenehmigung bekommen wuerde und in Deutschland auch nicht.
Jetzt frage ich mich, dass das doch nicht sein kann. Ich lebe mit dem Kind seit 8 Jahren, abgesehen von einer Unterbrechung zusammen. Sie ist zumindest hier in UK voellig integriert, spricht halt nur englisch und nicht deutsch. Aber ich muesste ihr Leben zerstoeren wenn ich wieder nach Deutschland zurueck wollen wuerde. Momentan geht's hier noch ganz gut, da ich einen anstaendigen Job habe. Aber sobald sich das aendern sollte, habe ich hier keine Chancen und muesste wieder zurueck.
Kann mir irgendjemand Tipps geben wie ich dieses Problem loesen und auch in diesem Fall mit meiner Familie zusammen bleiben kann? An Adoption habe ich auch schon mal gedacht. Das geht aber aus verschiedenen Gruenden nicht und scheidet daher leider aus. Uebrigens, nicht sehr witzig fand ich, dass das Auslaenderamt in Muenchen mir sagte, wenn ich Brite waere, wuerde es gehen. Aber ich sei ja Deutscher!
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