Hallo Ralf, RainMan, Ronny und alle anderen, die an der Diskussion teilnehmen,
erstmal vielen Dank für eure Meinungen.
Aber Ronny hat wahrscheinlich Recht: es ändert sich nichts! Sie haben zwar einige Passagen in einigen Artikeln (u.a. #19) geändert, aber es bleibt beim Antragstellen und Geldbezahlen. Es würde mich wundern, wenn sie diese Einnahmequelle freiwillig aufgeben würden.
Ich habe die ukrainische Fassung durchgelesen (danke, RainMan - möchtest du einige Passagen ins Russische übersetzt haben? Ich bin zwa in Russland aufgewachsen und spreche kein Ukrainisch, aber verstehen kann ich es ziemlich gut
) und Artikel 19 beinhaltet wirklich (und es wird noch deutlicher betont!), dass eine freiwillige Annahme einer anderen Staatsgürgerschaft zum automatischen Verlust führt. Sie haben geändert, im Gegensatz zu 2001, dass schon eine
erforderliche Antragstellung auf Erwerb einer neuen Staatsbürgerschaft bei den ausländischen Behörden, als Grund für den Verlust der ukrainischen gilt. Sie haben sogar die Überschrift des Artikels in "Gründe für den Verlust..." geändert.
Im Prinzip müssten die deutschen Behörden schon auf Grund dieses Artikels Ukrainern die deutsche Staatsbürgerschaft verleihen und die Pässe einkassieren. Den selben Artikel hat jetzt doch das deutsche Gesetz auch und die Türken, die ihre türkische
StAG wieder erhalten haben, die deutsche automatisch verloren haben (war doch so ein großer Wirbel in den Medien vor den Wahlen).
Jedoch in den Artikeln 22-24 geht es wieder um die Pflichten des Präsidenten, der speziellen Kommission und Konsulaten u.ä. Es ist immer noch der liebe Präsident, der uns per Erlass aus der
StAG entlässt, und die Kommission, die ihm (dem lieben Präsidenten) Dokumente bereit stellt und Empfehlungen gibt, und die Konsulate, die diese Dokumente von den noch Bürgern entgegen nehmen und auf Korrektheit überprüfen und schön Geld kassieren.
Als Datum der Entlassung gilt das Datum des Präsidentenerlasses.
Wozu das ganze Gequassel über den Verlust ist (siehe Art.19), ist mir immer noch ein Rätzel.
Ich gehe morgen in meine Ausländerbehörde und werde vorsichtig fragen und die Dame auf den Art.19 hinweisen. Mal sehen, was da rauskommt.
Ich melde mich dann wieder.
Leider schreibt Alex111 nicht mehr, vielleicht hat er schon 'was Neues erfahren.
BTW, diesen Artikel habe ich neulich im Net gefunden:
DIPLOMATISCHER SCHUTZ FÜR STAATSANGEHÖRIGE DER UKRAINE IM AUSLAND
IST VON VORRANGIGER BEDEUTUNG FÜR UKRAINISCHE DIPLOMATEN
KYIW, 25. August. /Ukrinform/. Im Rahmen der 7. Konferenz 7. Konferenz der Leiter der ukrainischen diplomatischen Vertretungen im Ausland in Kyiw fand eine besondere Gruppensitzung zum Thema „diplomatischer Schutz für ukrainische Staatsbürger im Ausland“ statt.
An der Sitzung wurden die Aufgaben über Schutz von Rechten unserer Landsleuten im Ausland, die vor dem diplomatischen Dienst in dem Regierungsprogramm „Den Menschen entgegengehen“ gestellt wurden, analysiert.
Teilnehmer der Konferenz lernen positive Erfahrung des Hilfezentums, das schon einige Monate funktioniert, für Staatsbürger der Ukraine kennen. Die Interessenten können hier kostenlos über ihre Rechte im Ausland beraten werden.
In der Gruppensitzung wurden außenpolitische Prioritäten für ukrainische Diplomaten für nächste Zeit gesetzt. Das sind Erleichterungen für ukrainische Staatsbürger bei Einreise in die ausländischen Staaten (vor allem EU-Mitgliedsstaaten, Kanada, Japan und die USA), Abkommen über Readmission mit Nachbarnstaaten, vor allem mit Russland und Belarus, Abkommen in dem sozialen Bereich (Arbeit im Ausland, Kranken- und Rentenversicherung),
Erleichterungen bei Bürgerrechtserwerbung und
Ausbürgerung. In der Gruppensitzung wurde festgestellt, dass die Abschaffung des Visapflichtes für Bürger der EU-Mitgliedsstaaten, der Schweiz, der USA, Kanada und Japan einen wirtschaftlichen Erfolg hat.
Vom 1. Januar bis 9. August besuchten die Ukraine 3. 564.000 Menschen aus EU-Länder und der Schweiz, was 2,2 Mal mehr als im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres ist.
Nochmal vielen Dank und schönen Abend noch
Lena