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Heirat mit Albaner (Gelesen: 7.999 mal)
Amphilochus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 17.08.2005 um 22:05:01
 
Hallo,

danke für die Antworten. Weiss auch nicht warum ich immer doppelt poste. Fragezeichen

Also wenn ich das jetzt richitg verstanden habe, können wir nach der Eheschließung zur Ausländerbehörde und dort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen? Sorry, wenn ich alles doppelt frage, möchte nur bei allem ganz sicher Bescheid wissen. Wir haben noch keinen termin, aber nächste Woche gehen wir zur Anmeldung und dann muss ja alles noch zum OLG-hoffe wir kommen nicht über drei Monate. Er hat ja keinen Stempel im Paß, wann er hier eingereist ist, war vor 5 Tagen, da er ja aus Griechenland kam, und da gibt es ja keine Kontollen. Kann uns das eventuell Probleme bereiten? Bin so froh, dass ich dieses Forum entdeckt habe. Nochmal allen gaaaaaanz lieben Dank :anbet!

Liebe Grüße

fons: [edited]hab das doppelte posting gelöscht. Bitte etwas warten nach dem
Absenden und ned 2 x klicken[/edited]
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« Zuletzt geändert: 17.08.2005 um 22:34:14 von N/V »  
 
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Ogi
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Antwort #16 - 17.08.2005 um 22:28:30
 
Naja, es sollte keine Probleme geben.
Versuch aber alles in ein paar Tagen zu erledigen - Heirat - Anmeldung - Ausländerbehörde, damit er möglichst schnell bei ihnen einen Termin bekommt.
Das Forum finde ich auch ganz super!

Nochmal - viel Glück!  :happy:
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Abu
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Antwort #17 - 18.08.2005 um 09:28:23
 
Zitat:
Nein, wenn nicht innerhalb des Drei-Monats-Zeitraums geheiratet werden kann. Danach entsteht ein Anspruch für den Aufenthaltstitel, wodurch eine Wiederausreise entbehrlich wird. Zwinkernd

Hi Ronny,

das ist so nicht gazz korrekt. Da kein Schengen-Visum, sondern ein Aufenthaltstitel aus einem Schengen-Staat vorliegt, trifft § 39 AufenthG nicht zu und bei der Frage nach der Notwendigkeit einer Ausreise bzw. eines FzF-Visums handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der ABH.
guck http://www.xonder.de/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ehe;action=d...

Abu
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Amphilochus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #18 - 18.08.2005 um 10:32:54
 
Hallo,

erst einmal nochmal an alle Danke, die einem hier mit Rat und Tat zur Zeite stehen  [beifall=beifall.gif]! Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, können wir hier heiraten und dann mit der Urkunde zur zuständigen Ausländerbehörde gehen. Dort entscheidet dann der Beamte, je nach dem, ob wir extra nochmal eine Familienzusammenführungsvisum (wow-was für ein langes Wort) brauchen? Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten, dass positiv zu beeinflussen-außer höflich sein? Falls wir so ein Visum brauchen, welche Unterlagen müssen da eingreicht werden und wo? Sicherlich bei der deutschen Botschaft in Albanien, oder? Viele Fragen-danke nochmal für Eure Antworten!

Liebe Grüße
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brickbat
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Antwort #19 - 18.08.2005 um 11:42:19
 
Negativ könnte sich auswirken, wenn Ihr auf `den letzten Drücker´, also erst gegen Ablauf der drei Monate und nach erfolgter Eheschließung zur ABH geht. Da könnte dann schon der Eindruck entstehen, es handele sich um eine Scheinehe.
Davon mal ganz abgesehen dürfte es ja auch nicht problematisch sein von Griechenland aus das entsprechende Visum zu beantragen. Normalerweise löst man nicht seine Wohnung auf und schleppt sein komplettes Hab´und Gut mit wenn man in Urlaub fährt. Eigentlich sollte man davon ausgehen, daß Dein Freund sowieso nochmal nach Griechenland muß um seine Dinge dort zu regeln. Unter diesem Gesichtspunkt würde ich schon damit rechnen, daß Euch die ABH eine bewußte Umgehung der Einreisevorschriften vorwirft und von ihrem Ermessen jedenfalls nicht zu Euren Gunsten Gebrauch macht.
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Abu
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Antwort #20 - 18.08.2005 um 11:57:22
 
Zitat:
... trifft § 39 AufenthG nicht zu ...

Ooopps... ich meinte § 39 AufenthV!

Zitat:
Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten, dass positiv zu beeinflussen-außer höflich sein?
Höflich zu sein, ist sicherlich ein guter Start. Ich würde an den gesunden Menschenverstand appellieren: Es wäre m. E. unverhältnismäßig, wenn ein Ausländer mit Schengen-Visum aufgrund § 39 AufenthV ohne Ausreise/FzF-Visum eine AE erhält, aber ein Ausländer mit Aufenthaltstitel eines Schengen-Landes erst ausreisen müßte.

Zitat:
Falls wir so ein Visum brauchen, welche Unterlagen müssen da eingreicht werden und wo? Sicherlich bei der deutschen Botschaft in Albanien, oder?
Ja. Für Unterlagen  guck http://www.tirana.diplo.de/de/01/Visabestimmungen/download__merkblatt__eheschlie...

Abu
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Amphilochus
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Antwort #21 - 18.08.2005 um 15:52:01
 
Hallo,

also wenn das OLG alle Unterlagen prüft-können die dann schon nein sagen, und wenn nicht, dann ist doch die Ehe ordentlich geschloßen wurden?! Würdest Du uns jetzt also raten, dass wir nicht heiraten sollen, er nach Albanien soll und er dann ein Heiratsvisum beantragen soll, oder sollen wir heiraten, dann zur ABH und abwarten. Und was meinst Du damit erst nach der Eheschließung hingehen, dass würde sich negativ auswirken, und würde den Eindruck einer Scheinehe erwecken? Soll ich schon jetzt hingehen und ihnen sagen, dass er bei mir ist? Wenn die Überprüfung durch das OLG mindestens 4 Wochen dauert, dann sind 3 Monate schnelle rum, dann kann man immer, wenn man es negativ auslegt, sagen, daß die Leute erst kurz vor Toreschluß wegen einer Aufenthaltsgenehmigung kommen!
Bin jetzt total verunsichert.

Liebe Grüße!

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Antwort #22 - 18.08.2005 um 18:38:49
 
Raten will ich Euch eigentlich gar nichts. Meine Antwort war lediglich eine Reaktion auf Deine vorhergehende Frage, wie die Entscheidung der ABH günstig beeinflußt werden kann. Tatsächlich KANN es einen schlechten Eindruck machen wenn Dein Freund nach der Heirat bei der ABH aufkreuzt, sie vor vollendete Tatsachen stellt und einen Aufenthaltstitel für einen Daueraufenthalt zu beantragen wenn er schon seit 3 Monaten `zu Besuch´ hier ist. Daraus könnte man folgern, daß die Einreise zwar zunächst zu Besuch erfolgte jedoch mit dem Ziel, hier eine Ehefrau zu finden. Wenn Eure Heirat aber bereits vor der Einreise eine geplante Sache war dann handelt es sich tatsächlich um eine Umgehung der Einreisevorschriften. Beides ist nicht dazu angetan, bei der ABH einen positiven Eindruck zu hinterlassen. Ich würde es deshalb für günstiger halten die Chancen rechtzeitig in einem Gespräch bei der ABH abzuklären. Wenn er sowieso ausreisen muß, dann kann er das m. E. besser vor der Heirat tun.
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Amphilochus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #23 - 19.08.2005 um 11:12:06
 
Hallo,

ich habe mich jetzt mit der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung gesetzt, mal sehen, was die mir Antworten. Ich habe beschloßen, dass wir es versuchen werden zu heiraten, da wir jetzt alle Papiere zusamenhaben und  diese für viel Geld überstezen lassen haben. Zur Not werden wir dann zusammen nach Albanien gehen, dort ein Familienzusammenführungsvisum beantragen, und die Wartezeit in Griechenland verbringen, weil wir dort beide arbeiten können, und nicht getrennt sein müssen. IIch möchte mich nochmal bei Euren Ratschlägen bedanken!


Liebe grüße
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #24 - 21.08.2005 um 07:56:40
 
Hallo,

ich bins nochmal. Wollte Euch nur sagen, was die ABH mir mitgeteilt hat. Und zwar, daß wir hier heiraten können, brauchen also kein Extra-Heiratsvisum, da mein Freund einen Aufethaltstitel für ein Schengan-Land besitzt. Danach können wir eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland beantragen, die auch genehmigt wird, wenn keine Ablehnungsgründe bestehen-welche können das denn sein?

Liebe Grüße und einen schönen Sonntag!
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Antwort #25 - 22.08.2005 um 10:39:15
 
Zitat:
Wollte Euch nur sagen, was die ABH mir mitgeteilt hat. Und zwar, daß wir hier heiraten können, brauchen also kein Extra-Heiratsvisum, da mein Freund einen Aufethaltstitel für ein Schengan-Land besitzt. Danach können wir eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland beantragen, die auch genehmigt wird, wenn keine Ablehnungsgründe bestehen-welche können das denn sein?

Na bitte, dann war mein Glaube an den gesunden Menschenverstand nicht vergebens...

Abu

P.S.: Ablehnungsgründe könnten Straftaten etc. sein...

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Antwort #26 - 22.08.2005 um 11:33:31
 
Hallo,

ja ich habe mich über diese Mitteilung auch gefreut. Straftaten hat er zu Glück nicht begangen, habe sein Führungszeugniss!

Liebe Grüße
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