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Heirat mit Albaner (Gelesen: 7.997 mal)
Amphilochus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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17.08.2005 um 17:38:01
 
Hallo,

ich habe eine Frage: Ich möchte meinen Freund (Albaner mit Shengan-Visum bis Februar 2006) hier heiraten. Waren auch schon auf dem Standesamt und haben fast alle Papiere zusammen. Nun meine Frage, wenn wir verheiratet sind, wie lange dauert es dann bis er eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis bekommt? Vielen Dank für Eure Hlfe!

Liebe Grüße!
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Ogi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 17.08.2005 um 17:58:46
 
Hallo!

Ich habe sowas selbst letztes Jahr erlebt, so sage ich es dir aus der ersten Hand  Daumen hoch:
- die Papire aus dem Standesamt reichen nicht. Er braucht vom staal. Übersetzer seine Papiere beglaubigen lassen (was für Papiere wurde es ihm sicher schon gesagt). Es ist wichtig, dass der Übersetzer ein Deutscher ist, also, keiner aus Albanien oder anderswo.
- dann schickt das Standesamt die Papiere dem Kammergericht, damit sie dort geprüft werden. (das hat in meinem Fall 2 Monate gedauert z.B.)  :richter
- das Kammergericht gibt grünes Licht und schickt eine positive (hoffentlich) Antwort zurück zum Standesamt
- dann wird euch mitgeteilt, dass ihr innerhalb von 6 Monaten heiraten müsst (danach gilt die ganze Geschichte nicht mehr)
- nach der Heirat soll er nach einem Visum für Familienzusammenführung in der deutschen Botschaft beantragen (er soll leider zurück nach Albanien)  :anbet
- das Warten auf so ein Visum kann auch 6 Monate dauern...  :gähn:
- mit dem Visum kommt er zurück nach Deutschland und kriegt bei der Ausländerbehörde einen Termin (in etwa 3-4 Wochen).
- er bekommt sofort das Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Alles Gute!
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Amphilochus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 17.08.2005 um 18:10:05
 
Hallo,

danke für die Antwort! Die Papiere sind alle beglaubigt und von einem deutschen Übersetzungsbüro übersetzt wurden. Er hat doch ein Shengan-Visum-kann er dann nicht nach der Heirat hierbleiben, wieso muss er dann erneut ein Visum beantragen? Verstehe ich nicht!

Liebe Grüße
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brickbat
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Antwort #3 - 17.08.2005 um 18:26:27
 
Welchen Status bzw. Staatsangehörigkeit hast Du denn? Wenn das Schengen Visum noch bis Feb. 06 gültig ist solltet Ihr unbedingt auf die Höchstaufenthaltsdauer achten.
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Amphilochus
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Antwort #4 - 17.08.2005 um 18:32:45
 
Hallo,

er ist Albaner mit Arbeits- und Aufenthaltserlaubniss für Griechenland!

Liebe Grüße
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Antwort #5 - 17.08.2005 um 18:40:30
 
Ich glaube, er kann doch in Deutschland bleiben, aber gesetzlich ist, dass er ein "sondervisum" (würde ich nennen)  beantragt.
Ich habe das wenigstens so gemacht, obwohl mein Visum noch 5 Monate nach der Heirat gültig war. Einfach später mal Stress zu sparen und sich als brav hier anmelden, verstehst du was ich meine?
Wenn die Behörde in AB sehen, dass er mit Schengenvisum geheiratet hat, können sie Probleme machen, weil das eigentlich nicht erlaubt ist.
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brickbat
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Antwort #6 - 17.08.2005 um 18:41:55
 
Ich fragte eigentlich nach Deiner Staatsangehörigkeit bzw. Status.

Meinst Du mit Schengen Visum die Aufenthaltserlaubnis für Griechenland? Falls ja: damit darf er sich max. 3 Monate hier aufhalten. Danach wäre der Aufenthalt nicht mehr rechtmäßig.
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Amphilochus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 17.08.2005 um 19:02:07
 
Hallo,

also ich bin deutsche! Ich weiss, dass er damit nur drei Monate bleiben darf, das heißt nach der Aufgebotsbestellung laufen die drei Monate!

Liebe Grüße
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Amphilochus
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Antwort #8 - 17.08.2005 um 19:04:30
 
Nochmal Hallo,

ja mit Shengan-Visum meine ich die Aufenthalts- und Arbeitserlaubniss für Griechenland! Wieso können die Behörden Ärger machen, wenn wir damit heiraten?

Liebe Grüße
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Antwort #9 - 17.08.2005 um 19:04:55
 
Nochmal Hallo,

ja mit Shengan-Visum meine ich die Aufenthalts- und Arbeitserlaubniss für Griechenland! Wieso können die Behörden Ärger machen, wenn wir damit heiraten?

Liebe Grüße
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Antwort #10 - 17.08.2005 um 19:20:33
 
... weil das einfach verboten ist. Für diesen Zweck erstellt man ein besonderes Visum in der Botschaft und damit kann man heiraten.
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Amphilochus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 17.08.2005 um 19:33:21
 
Echt!? Jetzt bin ich aber geschockt, mir wurde gesagt, dass wir damit heiraten können, die auf dem Standesamt haben das doch gesehen, dann hätten sie doch was gesagt?! Müssen wir dann jetzt ein Heiratsvisum extra beantragen? Bin jetzt verzweifelt!
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Antwort #12 - 17.08.2005 um 20:22:26
 
Also, mit Schengenvisum kann er heiraten (ich habe das auch gemacht), aber wenn ihr zu der Ausländerbehörde kommt (um nach Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nach zu fragen), werden sie euch  motz   weil ihr nicht nach Gesetzen geheiratet habt.
Er kann also mit dem Visum, das er hat, heiraten und dann zurück nach AL fliegen, um dort ein Familienzusammenführungvisum zu beantragen.
Dann ist alles in Ordnung. Und Stress gespart!
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Antwort #13 - 17.08.2005 um 21:39:52
 
Zitat:
das heißt nach der Aufgebotsbestellung laufen die drei Monate!


Das ist nicht richtig, die drei Monate laufen nach Einreise Zwinkernd

Zitat:
Müssen wir dann jetzt ein Heiratsvisum extra beantragen


Nein, wenn nicht innerhalb des Drei-Monats-Zeitraums geheiratet werden kann. Danach entsteht ein Anspruch für den Aufenthaltstitel, wodurch eine Wiederausreise entbehrlich wird. Zwinkernd

Zitat:
Bin jetzt verzweifelt!


Deswegenmuß man ja nicht gleich doppelt posten Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd





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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #14 - 17.08.2005 um 21:43:45
 
Habt ihr schon einen Termin für die Hochzeit bekommen?  :blum
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