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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat mit Albaner
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Beitrag begonnen von Amphilochus am 17.08.2005 um 17:38:01

Titel: Heirat mit Albaner
Beitrag von Amphilochus am 17.08.2005 um 17:38:01
Hallo,

ich habe eine Frage: Ich möchte meinen Freund (Albaner mit Shengan-Visum bis Februar 2006) hier heiraten. Waren auch schon auf dem Standesamt und haben fast alle Papiere zusammen. Nun meine Frage, wenn wir verheiratet sind, wie lange dauert es dann bis er eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis bekommt? Vielen Dank für Eure Hlfe!

Liebe Grüße!

Titel: Re: Heirat mit Albaner
Beitrag von Ogi am 17.08.2005 um 17:58:46
Hallo!

Ich habe sowas selbst letztes Jahr erlebt, so sage ich es dir aus der ersten Hand  :up::
- die Papire aus dem Standesamt reichen nicht. Er braucht vom staal. Übersetzer seine Papiere beglaubigen lassen (was für Papiere wurde es ihm sicher schon gesagt). Es ist wichtig, dass der Übersetzer ein Deutscher ist, also, keiner aus Albanien oder anderswo.
- dann schickt das Standesamt die Papiere dem Kammergericht, damit sie dort geprüft werden. (das hat in meinem Fall 2 Monate gedauert z.B.)  :richter
- das Kammergericht gibt grünes Licht und schickt eine positive (hoffentlich) Antwort zurück zum Standesamt
- dann wird euch mitgeteilt, dass ihr innerhalb von 6 Monaten heiraten müsst (danach gilt die ganze Geschichte nicht mehr)
- nach der Heirat soll er nach einem Visum für Familienzusammenführung in der deutschen Botschaft beantragen (er soll leider zurück nach Albanien)  :anbet
- das Warten auf so ein Visum kann auch 6 Monate dauern...  :gähn:
- mit dem Visum kommt er zurück nach Deutschland und kriegt bei der Ausländerbehörde einen Termin (in etwa 3-4 Wochen).
- er bekommt sofort das Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Alles Gute!

Titel: Re: Heirat mit Albaner
Beitrag von Amphilochus am 17.08.2005 um 18:10:05
Hallo,

danke für die Antwort! Die Papiere sind alle beglaubigt und von einem deutschen Übersetzungsbüro übersetzt wurden. Er hat doch ein Shengan-Visum-kann er dann nicht nach der Heirat hierbleiben, wieso muss er dann erneut ein Visum beantragen? Verstehe ich nicht!

Liebe Grüße

Titel: Re: Heirat mit Albaner
Beitrag von brickbat am 17.08.2005 um 18:26:27
Welchen Status bzw. Staatsangehörigkeit hast Du denn? Wenn das Schengen Visum noch bis Feb. 06 gültig ist solltet Ihr unbedingt auf die Höchstaufenthaltsdauer achten.

Titel: Re: Heirat mit Albaner
Beitrag von Amphilochus am 17.08.2005 um 18:32:45
Hallo,

er ist Albaner mit Arbeits- und Aufenthaltserlaubniss für Griechenland!

Liebe Grüße

Titel: Re: Heirat mit Albaner
Beitrag von Ogi am 17.08.2005 um 18:40:30
Ich glaube, er kann doch in Deutschland bleiben, aber gesetzlich ist, dass er ein "sondervisum" (würde ich nennen)  beantragt.
Ich habe das wenigstens so gemacht, obwohl mein Visum noch 5 Monate nach der Heirat gültig war. Einfach später mal Stress zu sparen und sich als brav hier anmelden, verstehst du was ich meine?
Wenn die Behörde in AB sehen, dass er mit Schengenvisum geheiratet hat, können sie Probleme machen, weil das eigentlich nicht erlaubt ist.

Titel: Re: Heirat mit Albaner
Beitrag von brickbat am 17.08.2005 um 18:41:55
Ich fragte eigentlich nach Deiner Staatsangehörigkeit bzw. Status.

Meinst Du mit Schengen Visum die Aufenthaltserlaubnis für Griechenland? Falls ja: damit darf er sich max. 3 Monate hier aufhalten. Danach wäre der Aufenthalt nicht mehr rechtmäßig.

Titel: Re: Heirat mit Albaner
Beitrag von Amphilochus am 17.08.2005 um 19:02:07
Hallo,

also ich bin deutsche! Ich weiss, dass er damit nur drei Monate bleiben darf, das heißt nach der Aufgebotsbestellung laufen die drei Monate!

Liebe Grüße

Titel: Re: Heirat mit Albaner
Beitrag von Amphilochus am 17.08.2005 um 19:04:30
Nochmal Hallo,

ja mit Shengan-Visum meine ich die Aufenthalts- und Arbeitserlaubniss für Griechenland! Wieso können die Behörden Ärger machen, wenn wir damit heiraten?

Liebe Grüße

Titel: Re: Heirat mit Albaner
Beitrag von Amphilochus am 17.08.2005 um 19:04:55
Nochmal Hallo,

ja mit Shengan-Visum meine ich die Aufenthalts- und Arbeitserlaubniss für Griechenland! Wieso können die Behörden Ärger machen, wenn wir damit heiraten?

Liebe Grüße

Titel: Re: Heirat mit Albaner
Beitrag von Ogi am 17.08.2005 um 19:20:33
... weil das einfach verboten ist. Für diesen Zweck erstellt man ein besonderes Visum in der Botschaft und damit kann man heiraten.

Titel: Re: Heirat mit Albaner
Beitrag von Amphilochus am 17.08.2005 um 19:33:21
Echt!? Jetzt bin ich aber geschockt, mir wurde gesagt, dass wir damit heiraten können, die auf dem Standesamt haben das doch gesehen, dann hätten sie doch was gesagt?! Müssen wir dann jetzt ein Heiratsvisum extra beantragen? Bin jetzt verzweifelt!

Titel: Re: Heirat mit Albaner
Beitrag von Ogi am 17.08.2005 um 20:22:26
Also, mit Schengenvisum kann er heiraten (ich habe das auch gemacht), aber wenn ihr zu der Ausländerbehörde kommt (um nach Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nach zu fragen), werden sie euch  :motz   weil ihr nicht nach Gesetzen geheiratet habt.
Er kann also mit dem Visum, das er hat, heiraten und dann zurück nach AL fliegen, um dort ein Familienzusammenführungvisum zu beantragen.
Dann ist alles in Ordnung. Und Stress gespart!

Titel: Re: Heirat mit Albaner
Beitrag von ronny am 17.08.2005 um 21:39:52

Zitat:
das heißt nach der Aufgebotsbestellung laufen die drei Monate!


Das ist nicht richtig, die drei Monate laufen nach Einreise ;-)


Zitat:
Müssen wir dann jetzt ein Heiratsvisum extra beantragen


Nein, wenn nicht innerhalb des Drei-Monats-Zeitraums geheiratet werden kann. Danach entsteht ein Anspruch für den Aufenthaltstitel, wodurch eine Wiederausreise entbehrlich wird. ;)


Zitat:
Bin jetzt verzweifelt!


Deswegenmuß man ja nicht gleich doppelt posten ;-)

Grüße
Ronny ;-)






Titel: Re: Heirat mit Albaner
Beitrag von Ogi am 17.08.2005 um 21:43:45
Habt ihr schon einen Termin für die Hochzeit bekommen?  :blum

Titel: Re: Heirat mit Albaner
Beitrag von Amphilochus am 17.08.2005 um 22:05:01
Hallo,

danke für die Antworten. Weiss auch nicht warum ich immer doppelt poste. :fragz:

Also wenn ich das jetzt richitg verstanden habe, können wir nach der Eheschließung zur Ausländerbehörde und dort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen? Sorry, wenn ich alles doppelt frage, möchte nur bei allem ganz sicher Bescheid wissen. Wir haben noch keinen termin, aber nächste Woche gehen wir zur Anmeldung und dann muss ja alles noch zum OLG-hoffe wir kommen nicht über drei Monate. Er hat ja keinen Stempel im Paß, wann er hier eingereist ist, war vor 5 Tagen, da er ja aus Griechenland kam, und da gibt es ja keine Kontollen. Kann uns das eventuell Probleme bereiten? Bin so froh, dass ich dieses Forum entdeckt habe. Nochmal allen gaaaaaanz lieben Dank :anbet!

Liebe Grüße

fons: [edited]hab das doppelte posting gelöscht. Bitte etwas warten nach dem
Absenden und ned 2 x klicken[/edited]

Titel: Re: Heirat mit Albaner
Beitrag von Ogi am 17.08.2005 um 22:28:30
Naja, es sollte keine Probleme geben.
Versuch aber alles in ein paar Tagen zu erledigen - Heirat - Anmeldung - Ausländerbehörde, damit er möglichst schnell bei ihnen einen Termin bekommt.
Das Forum finde ich auch ganz super!

Nochmal - viel Glück!  :happy:

Titel: Re: Heirat mit Albaner
Beitrag von Abu am 18.08.2005 um 09:28:23

schrieb am 17.08.2005 um 21:39:52:
Nein, wenn nicht innerhalb des Drei-Monats-Zeitraums geheiratet werden kann. Danach entsteht ein Anspruch für den Aufenthaltstitel, wodurch eine Wiederausreise entbehrlich wird. ;)

Hi Ronny,

das ist so nicht gazz korrekt. Da kein Schengen-Visum, sondern ein Aufenthaltstitel aus einem Schengen-Staat vorliegt, trifft § 39 AufenthG nicht zu und bei der Frage nach der Notwendigkeit einer Ausreise bzw. eines FzF-Visums handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der ABH.
[guck=guck.gif] http://www.xonder.de/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ehe;action=display;num=1119108649;start=17#17

Abu

Titel: Re: Heirat mit Albaner
Beitrag von Amphilochus am 18.08.2005 um 10:32:54
Hallo,

erst einmal nochmal an alle Danke, die einem hier mit Rat und Tat zur Zeite stehen  [beifall=beifall.gif]! Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, können wir hier heiraten und dann mit der Urkunde zur zuständigen Ausländerbehörde gehen. Dort entscheidet dann der Beamte, je nach dem, ob wir extra nochmal eine Familienzusammenführungsvisum (wow-was für ein langes Wort) brauchen? Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten, dass positiv zu beeinflussen-außer höflich sein? Falls wir so ein Visum brauchen, welche Unterlagen müssen da eingreicht werden und wo? Sicherlich bei der deutschen Botschaft in Albanien, oder? Viele Fragen-danke nochmal für Eure Antworten!

Liebe Grüße

Titel: Re: Heirat mit Albaner
Beitrag von brickbat am 18.08.2005 um 11:42:19
Negativ könnte sich auswirken, wenn Ihr auf `den letzten Drücker´, also erst gegen Ablauf der drei Monate und nach erfolgter Eheschließung zur ABH geht. Da könnte dann schon der Eindruck entstehen, es handele sich um eine Scheinehe.
Davon mal ganz abgesehen dürfte es ja auch nicht problematisch sein von Griechenland aus das entsprechende Visum zu beantragen. Normalerweise löst man nicht seine Wohnung auf und schleppt sein komplettes Hab´und Gut mit wenn man in Urlaub fährt. Eigentlich sollte man davon ausgehen, daß Dein Freund sowieso nochmal nach Griechenland muß um seine Dinge dort zu regeln. Unter diesem Gesichtspunkt würde ich schon damit rechnen, daß Euch die ABH eine bewußte Umgehung der Einreisevorschriften vorwirft und von ihrem Ermessen jedenfalls nicht zu Euren Gunsten Gebrauch macht.

Titel: Re: Heirat mit Albaner
Beitrag von Abu am 18.08.2005 um 11:57:22

schrieb am 18.08.2005 um 09:28:23:
... trifft § 39 AufenthG nicht zu ...

Ooopps... ich meinte § 39 AufenthV!


schrieb am 18.08.2005 um 10:32:54:
Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten, dass positiv zu beeinflussen-außer höflich sein?
Höflich zu sein, ist sicherlich ein guter Start. Ich würde an den gesunden Menschenverstand appellieren: Es wäre m. E. unverhältnismäßig, wenn ein Ausländer mit Schengen-Visum aufgrund § 39 AufenthV ohne Ausreise/FzF-Visum eine AE erhält, aber ein Ausländer mit Aufenthaltstitel eines Schengen-Landes erst ausreisen müßte.


Zitat:
Falls wir so ein Visum brauchen, welche Unterlagen müssen da eingreicht werden und wo? Sicherlich bei der deutschen Botschaft in Albanien, oder?
Ja. Für Unterlagen  [guck=guck.gif] http://www.tirana.diplo.de/de/01/Visabestimmungen/download__merkblatt__eheschliessung,property=Daten.pdf

Abu

Titel: Re: Heirat mit Albaner
Beitrag von Amphilochus am 18.08.2005 um 15:52:01
Hallo,

also wenn das OLG alle Unterlagen prüft-können die dann schon nein sagen, und wenn nicht, dann ist doch die Ehe ordentlich geschloßen wurden?! Würdest Du uns jetzt also raten, dass wir nicht heiraten sollen, er nach Albanien soll und er dann ein Heiratsvisum beantragen soll, oder sollen wir heiraten, dann zur ABH und abwarten. Und was meinst Du damit erst nach der Eheschließung hingehen, dass würde sich negativ auswirken, und würde den Eindruck einer Scheinehe erwecken? Soll ich schon jetzt hingehen und ihnen sagen, dass er bei mir ist? Wenn die Überprüfung durch das OLG mindestens 4 Wochen dauert, dann sind 3 Monate schnelle rum, dann kann man immer, wenn man es negativ auslegt, sagen, daß die Leute erst kurz vor Toreschluß wegen einer Aufenthaltsgenehmigung kommen!
Bin jetzt total verunsichert.

Liebe Grüße!

Liebe Grüße

Titel: Re: Heirat mit Albaner
Beitrag von brickbat am 18.08.2005 um 18:38:49
Raten will ich Euch eigentlich gar nichts. Meine Antwort war lediglich eine Reaktion auf Deine vorhergehende Frage, wie die Entscheidung der ABH günstig beeinflußt werden kann. Tatsächlich KANN es einen schlechten Eindruck machen wenn Dein Freund nach der Heirat bei der ABH aufkreuzt, sie vor vollendete Tatsachen stellt und einen Aufenthaltstitel für einen Daueraufenthalt zu beantragen wenn er schon seit 3 Monaten `zu Besuch´ hier ist. Daraus könnte man folgern, daß die Einreise zwar zunächst zu Besuch erfolgte jedoch mit dem Ziel, hier eine Ehefrau zu finden. Wenn Eure Heirat aber bereits vor der Einreise eine geplante Sache war dann handelt es sich tatsächlich um eine Umgehung der Einreisevorschriften. Beides ist nicht dazu angetan, bei der ABH einen positiven Eindruck zu hinterlassen. Ich würde es deshalb für günstiger halten die Chancen rechtzeitig in einem Gespräch bei der ABH abzuklären. Wenn er sowieso ausreisen muß, dann kann er das m. E. besser vor der Heirat tun.

Titel: Re: Heirat mit Albaner
Beitrag von Amphilochus am 19.08.2005 um 11:12:06
Hallo,

ich habe mich jetzt mit der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung gesetzt, mal sehen, was die mir Antworten. Ich habe beschloßen, dass wir es versuchen werden zu heiraten, da wir jetzt alle Papiere zusamenhaben und  diese für viel Geld überstezen lassen haben. Zur Not werden wir dann zusammen nach Albanien gehen, dort ein Familienzusammenführungsvisum beantragen, und die Wartezeit in Griechenland verbringen, weil wir dort beide arbeiten können, und nicht getrennt sein müssen. IIch möchte mich nochmal bei Euren Ratschlägen bedanken!


Liebe grüße

Titel: Re: Heirat mit Albaner
Beitrag von Amphilochus am 21.08.2005 um 07:56:40
Hallo,

ich bins nochmal. Wollte Euch nur sagen, was die ABH mir mitgeteilt hat. Und zwar, daß wir hier heiraten können, brauchen also kein Extra-Heiratsvisum, da mein Freund einen Aufethaltstitel für ein Schengan-Land besitzt. Danach können wir eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland beantragen, die auch genehmigt wird, wenn keine Ablehnungsgründe bestehen-welche können das denn sein?

Liebe Grüße und einen schönen Sonntag!

Titel: Re: Heirat mit Albaner
Beitrag von Abu am 22.08.2005 um 10:39:15

schrieb am 21.08.2005 um 07:56:40:
Wollte Euch nur sagen, was die ABH mir mitgeteilt hat. Und zwar, daß wir hier heiraten können, brauchen also kein Extra-Heiratsvisum, da mein Freund einen Aufethaltstitel für ein Schengan-Land besitzt. Danach können wir eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland beantragen, die auch genehmigt wird, wenn keine Ablehnungsgründe bestehen-welche können das denn sein?

Na bitte, dann war mein Glaube an den gesunden Menschenverstand nicht vergebens...

Abu

P.S.: Ablehnungsgründe könnten Straftaten etc. sein...


Titel: Re: Heirat mit Albaner
Beitrag von Amphilochus am 22.08.2005 um 11:33:31
Hallo,

ja ich habe mich über diese Mitteilung auch gefreut. Straftaten hat er zu Glück nicht begangen, habe sein Führungszeugniss!

Liebe Grüße

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