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Ausreise zur Familienzusammenführung (Gelesen: 841 mal)
Juni
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Beiträge: 22
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausreise zur Familienzusammenführung
21.08.2005 um 12:15:37
 
Hallo, hatte vor einiger Zeit schonmal geschrieben und wollte wegen der jetztigen Entwicklung nochmal was fragen. Wir haben im Januar geheiratet ich Deutsche mit Kind und beziehe ALG2. Er Duldung kommt aus dem Libanon. Er mit Aufenthaltsbeschränkung Rheinland-Pfalz ( darf seit November 04 durchweg bei mir sein mit Besuchserlaubnis von seiner ABH ) Ich ín NRW. Unser Anwalt, hatte Aufenthaltserlaubnis bei seiner ABH beantragt, die ABH (Rheinl.Pfalz) hat mit der ABH in NRW dann Kontakt aufgenommen und seine Akte nach NRW geschickt. Die ABH in NRW möchte nun seinen Antrag auf Umverteilung und Aufenthaltserlaubnis ablehnen, weil er damals als er nach D. kam einen Asylantrag stellte und seinen Pass nicht abgegeben hat. Sie möchten das er ausreist und mit Visum zur FZF zurückkommt, da sie keine Hinderungsgründe sehen. Unser Anwalt konnte dazu Stellung nehmen. Eine Entscheidung haben wir bisher noch nicht. Nun meine Frage, ich kenne ziemlich viele die sowas auch hatten und letztendlich eine AE bekommen haben ohne mit Visum zurückzukommen, ist das eine rechtliche Maßnahme oder Verzögerung, oder kommt es auf den Anwalt oder den Sachbearbeiter bei der ABH an? Da wir nun schon seit 8 Monaten verheiratet sind und ich nicht möchte das er zurück muß und außerdem ich auch gar nicht weiß wie wir das finanzieren sollen ich meine zurück nach Libanon dort muß er ja auch Leben sollte er zurückmüssen und wir ja eben auch hier. Unser Anwalt hat zwar gesagt er könne hierbleiben und wir müssen uns keine Sorgen machen, da er einen Anspruch auf AE hat, da wir rechtmäßig verheiratet sind, aber in dem Anhörungsbogen von der ABH stand sinngemäß drin: Sollte zwischen Ihnen und Ihrer Ehefrau eine eheliche Lebensgemeinschaft bestehen, haben Sie einen Anspruch auf AE. Soll das heißen die ABH denkt es sei keine eheliche Lebensgemeinschaft vorhanden? Vielleicht aufgrund der Aufenthaltbeschränkung? Obwohl seine Ausländerbehörde ihm seit November letzten Jahres bis auf ein paar Tage durchweg eine Verlassenserlaubnis auststellt und diese nun auch schon per Post zuschickt, wenn eine abläuft? Was sind denn Hinderungsgründe für die ABH? Also für mich ist ein Hinderungsgrund an erster Stelle das wir hier geheiratet haben und seitdem auch hier zusammenleben, dann meine finanzielle Situation, und natürlich die durch die Ausreise entstehende Trennung, ich habe eigentlich gedacht, das das Gesetz Ehe und Familie unter einen besonderen Schutz stellt, nach Abwägung aller Punkte müßte er doch hierbleiben dürfen oder nicht? Wäre es denn jetzt sinnvoll bei der ABH persönlich vorzusprechen, oder erstmal abwarten was der Anwalt erreicht hat, und wenn nun trotzdem wieder alles abgelehnt wird, gibt es dann noch möglichkeiten zum Beispiel mit einer gerichtlichen Einigung oder ist es dann vergebens? Ich danke schonmal vorab vielleicht gibt es ja wen der ähnliches erlebt hat? Vielen Dank!
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 22.08.2005 um 11:21:38
 
Laura-Kristin,

Wie ich Dir schon  bei früherer Gelegenheit gepostet habe, ist die Rechtslage eigentlich klar und auf Eurer Seite:

Zitat:
§ 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke
Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn
...
5. seine Abschiebung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes ausgesetzt ist und er auf Grund einer Eheschließung oder der Geburt eines Kindes während seines Aufenthalts im Bundesgebiet einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erworben hat.

Ich würde jetzt einfach mal abwarten, ob die ABH den Antrag auf die AE wirklich ablehnt.

Abu
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