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Sri Lanka (Gelesen: 7.520 mal)
Allure
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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28.07.2005 um 13:43:50
 
Hallo,

ich hangel mich nun schon ein paar Tage durch Eure (SUPER[beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif]) web-site und bin schon etwas schlauer - aber halt noch nicht schlau genug.

Hier der Sachverhalt: Sie (D in D) verliebt - bis über beide Ohren - in einen Sri Lankan. Nachdem ich nun in 6 Monaten 3 mal dort war, planen wir die nächsten Schritte. Aufgrund der sehr limitierten rechtlichen Möglichkeiten, ist Marriage grundsätzlich angestrebt - wo die Liebe halt hinfällt. Sich aller Risiken und Klischees bewußt, fänden wir es schön, wenn er zunächst für ein paar Monate in das neue Leben "reinfühlen" könnte, ehe wir Entscheidungen für's Leben treffen. Nun zu den brennenden Fragen:

1) Touri-Visa werden zu großen Teilen von der Botschaft in Colombo abgelehnt - und ich gehe mal davon aus, dass man in unserem Fall mangelnde Rückreisebereitschaft unterstellen würde? Gälte dies auch für Sprachkurs-Visa?

2) Wenn wir gleich via Marriage Visa vorgehen: wie groß darf der Zeitraum zwischen Einreise und Heirat sein?

3) Was passiert - in the unlikely event - dass es doch nicht zu einer Heirat kommt?

4) Spräche etwas für eine Hochzeit in SL? Habe hier bisher den Eindruck gewonnen, dass in D die Vorbereitungen langwieriger sind, aber bei Hochzeit in SL die FZF ewig dauern kann?

Nebenbei: für Erfahrungsberichte insbesondere, was Sri Lanka betrifft, bin ich jederzeit dankbar  :anbet


Sonnige Grüße
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Abu
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Antwort #1 - 28.07.2005 um 14:15:14
 
Zitat:
1) Touri-Visa werden zu großen Teilen von der Botschaft in Colombo abgelehnt - und ich gehe mal davon aus, dass man in unserem Fall mangelnde Rückreisebereitschaft unterstellen würde? Gälte dies auch für Sprachkurs-Visa?

Die Rückkehrbereitschaft muß auch beim Sprach-Visum glaubhaft gemacht werden. Außerdem sollte der Sprachkurs plausibel begründet werden.

Zitat:
2) Wenn wir gleich via Marriage Visa vorgehen: wie groß darf der Zeitraum zwischen Einreise und Heirat sein?

Normalerweise ist das Visum 3 Monate gültig. Unter bestimmtem Bedingungen kann es durch die ABH noch einmal verlängert werden, aber darauf würde ich mich nicht verlassen.

Zitat:
3) Was passiert - in the unlikely event - dass es doch nicht zu einer Heirat kommt?
Dann muß Dein Freund vor Ablauf des Visums wieder ausreisen.

Zitat:
4) Spräche etwas für eine Hochzeit in SL? Habe hier bisher den Eindruck gewonnen, dass in D die Vorbereitungen langwieriger sind, aber bei Hochzeit in SL die FZF ewig dauern kann?

Ohne den konkreten Fall Sri Lanka zu kennen, würde ich sagen, daß was den Administrations- und Zeitaufwand angeht, beide Alternativen sehr ähnlich sein dürften. Bei einer Heirat in D hat man den Aufwand halt komplett vor der Heirat, bei einer Heirat im Ausland z. T. vor und z. T. nach der Heirat.

Abu
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Antwort #2 - 28.07.2005 um 14:52:24
 
zu 2.
kommt darauf an, wie weit die Eheschließungsvorbereitungen schon gediehen sind. Ist die Eheschließung schon angemeldet und steht der Termin fest, wird sicherlich niemand auf die Idee einer Aufenthaltsbeendigung kommen.

zu 3.
jepp, so isses halt. Wenn die Eheschließung nicht mehr beabsichtigt ist, so ist der Aufenthaltszweck entfallen und das Visum erlischt i. d. R.

zu 4.
auch eine Eheschließung im Ausland (bzw. die anschließende Familienzusammenführung) geht meist nicht schneller, erst recht, wenn (wie in Sri Lanka) die Echtheit von Urkunden nicht  im Wege der Legalisation durch die dt. Botschaft bestätigt werden kann, sondern deren Überprüfung mittels Amtshilfeersuchen der ABH über die dt. Botschaft durch einen Vertrauensanwalt der Botschaft erfolgt.
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Allure
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Antwort #3 - 29.07.2005 um 10:43:47
 
Vielen Dank für Eure Hilfe!
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Allure
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Antwort #4 - 01.08.2005 um 09:53:09
 
aus den faq's

Gibt es ein Visum für eine eheähnliche Lebensgemeinschaft?
Nein, ist nicht vorgesehen. Aber wenn man sich kennen lernen will, kann man das ja z.B. auch mit einem Visum zum Zwecke der Teilnahme an einem Intensivsprachkurs machen. Da schlägt man vielleicht zwei Fliegen mit einer Klappe. Ein Intensivsprachkurs muss mindestens 18 Wochenstunden Unterricht beinhalten. Während der Zeit muss der Lebensunterhalt und der Krankenversicherungsschutz sicher gestellt sein.


Wenn ich Euch richtig verstanden habe, haben wir aber hier wenig Aussicht auf Erfolg, wegen u.U. mangelnder Rückkehrbereitschaft???

Weitere Frage in puncto marriage visa: da Sri Lanka zu den "Problemländern" gezählt wird - ist das OLG zwingend involviert?

Vorab vielen Dank!
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ronny
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Antwort #5 - 01.08.2005 um 10:17:13
 
Zitat:
ist das OLG zwingend involviert?


Hallo Allure,

ganz eindeutig ja. Die Erläuterungen findes Du ebenfalls in den  guckwww.info4alien.de/images/top_faq.gif

Beim OLG Stuttgart findest Du eine Aufstellung der für das Befreiungsverfahren nötigen
Unterlagen
.

Grüße
Ronny Zwinkernd

BTW:

Zitat:
Spräche etwas für eine Hochzeit in SL? Habe hier bisher den Eindruck gewonnen, dass in D die Vorbereitungen langwieriger sind, aber bei Hochzeit in SL die FZF ewig dauern kann?


Das siehst Du völlig richtig  :paletti
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Antwort #6 - 01.08.2005 um 12:25:30
 
Zitat:
Wenn ich Euch richtig verstanden habe, haben wir aber hier wenig Aussicht auf Erfolg, wegen u.U. mangelnder Rückkehrbereitschaft???


Das kann man so nicht sagen, das kommt auf den konkreten Fall an.

An Deiner Stelle würde ich es auf jeden Fall versuchen, denn mehr als abgelehnt werden kann es nicht...

Abu
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Allure
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Antwort #7 - 02.08.2005 um 11:35:09
 
Wenn wir es erst via Sprachkurs-Visa versuchen:

a) kommt das bei der Botschaft nicht etwas blöd an, wenn wir im Falle einer Ablehnung dann das Marriage Visa stellen?

b) im Falle eines erfolgreichen Sprachkurs-Visas - muß hier auch eine Beurlaubung vom Arbeitgeber nachgewiesen werden? Die werden wir kaum bekommen.

c) wenn er mit Spach-Visa käme, können wir hier aber nicht heiraten, oder? Dann müßte er erst mal wieder zurück und die Papiere zusammenklauben? Selbst wenn wir die Papiere schon im Vorfeld - sozusagen vorausschauend - zusammenfleddern - steht da noch immer die Zweckgebundenheit des Visa's im Raum und da die ganzen Unterlagen, Beglaubigungen usw nicht älter als 6 Monate sein sollen, liefe uns da dann auch die Zeit davon, korrekt?

Summa summarum wäre dann mit einem Sprach-Visa nicht wirklich viel gewonnen.

In beiden Fällen haben wir max drei Monate, um unsere Entscheidung für's Leben zu treffen - falls die GO heißt, muß er beim Sprachvisa erst mal wieder zurück und alles zieht sich länger - von Geld will ich gar nicht reden.

Im Falle eines Marriage Visa steht es uns noch frei, vor dem Standesamten NEIN zu sagen und er kehrt zurück. Oder übersehe ich hier etwas entscheidendes?

Himmel - aber wo die Liebe halt hinfällt  :happy:
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Antwort #8 - 02.08.2005 um 14:05:01
 
Zitat:
a) kommt das bei der Botschaft nicht etwas blöd an, wenn wir im Falle einer Ablehnung dann das Marriage Visa stellen?

Weiß ich nicht. Aber selbst wenn, dürfte es keine konkreten negativen Auswirkungen haben.

Zitat:
c) wenn er mit Spach-Visa käme, können wir hier aber nicht heiraten, oder? Dann müßte er erst mal wieder zurück und die Papiere zusammenklauben? Selbst wenn wir die Papiere schon im Vorfeld - sozusagen vorausschauend - zusammenfleddern - steht da noch immer die Zweckgebundenheit des Visa's im Raum und da die ganzen Unterlagen, Beglaubigungen usw nicht älter als 6 Monate sein sollen, liefe uns da dann auch die Zeit davon, korrekt?

Wenn man sich während eines Sprachaufenthalts entscheidet zu heiraten, darf man das schon tun, ohne daß man noch einmal ein Heiratsvisum beantragen muß. Allerdings hast Du recht, daß man evtl. noch einmal zurückreisen muß, um Dokumente zu holen. Diese von vornherein für den Fall der Fälle mitzunehmen, kann ich nicht empfehlen, denn wenn diese bei der Einreise gefunden würden, würde der Eindruck, daß eine Heirat von vornhereingeplant war und insofern bei der Beantragung des Sprachvisums falsche Angaben gemacht wurden.

Zitat:
In beiden Fällen haben wir max drei Monate, um unsere Entscheidung für's Leben zu treffen
Moment! Ein Sprachaufenthalt kann bis zu einem Jahr, in bestimmten Fällen sogar bis zu 18 Monaten dauern. Mit einem Sprachvisum für 3 Monate wäre im Vergleich zum Heiratsvisum wirklich nicht viel gewonnen...

Zitat:
- falls die GO heißt, muß er beim Sprachvisa erst mal wieder zurück und alles zieht sich länger - von Geld will ich gar nicht reden.

Was ist "GO"?

Zitat:
Im Falle eines Marriage Visa steht es uns noch frei, vor dem Standesamten NEIN zu sagen und er kehrt zurück. Oder übersehe ich hier etwas entscheidendes?

Nein, das ist korrekt.

Zusammenfassend:
Wenn 3 Monate ausreichen, um die "Entscheidung fürs Leben" zu treffen: Heiratsvisum beantragen. Wenn man eigentlich gerne mehr Zeit hätte: Versuchen, ein Sprachvisum zu bekommen.

Abu
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Antwort #9 - 02.08.2005 um 14:26:24
 
Zitat:
Was ist "GO"?


Zitat:
um unsere Entscheidung für's Leben zu treffen


Zitat:
falls die GO heißt,


Hi Abu,

ich glaube damit ist das schlichte und profane JA beim Standesbeamten gemeint  grin

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Antwort #10 - 02.08.2005 um 15:32:33
 
Zitat:
ich glaube damit ist das schlichte und profane JA beim Standesbeamten gemeint  grin


Hi Ronny,

Jau, ich glaube Du hast recht. Thanks!  Zwinkernd

Und ich hatte mich gefragt, was das asiatische Brettspiel mit der Sache zu tun hat...

Gruß

Abu
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Allure
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Antwort #11 - 03.08.2005 um 08:48:51
 
Einen wunderschönen Guten Morgen!

Vorab:

GO = JA

NO-GO = NEIN

Was für ein Brettspiel?  ???

Daß ein Sprachvisum bis zu 18 Monaten Laufzeit hat, was mir nicht klar - super Hinweis! Danke! Aber eine Chance in der Zeit auch schon zu arbeiten, hätte er dann hier nicht, oder? Paßt zwar nicht in meine romatische Ader, aber profane Finanzmittel müssen bei aller Liebe auch im Auge behalten werden...  Traurig

Wenn wir mit einem Sprachvisa hier heiraten würden (wenn per Zauberei die Unterlagen zufällig schon hier wären) - wir liefen dennoch Gefahr, dass er zunächst zurück muß und wir auf ein FZF-Visum warten?

Sonnige Grüße!  disco
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Antwort #12 - 03.08.2005 um 09:13:43
 
Zitat:
wir liefen dennoch Gefahr, dass er zunächst zurück muß und wir auf ein FZF-Visum warten?


Hallo Allure,

im Falle einer rechtzeitigen Eheschließung wäre die Antwort:

Nein, siehe den Thread
hier
und die dort erwähnten §§ 5 Abs.2 AufenthG und 39 Abs. 1 AufenthV oben bei www.info4alien.de/images/top_gesetze.gif

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #13 - 10.08.2005 um 09:41:02
 
Da bin ich wieder...

Andere Frage: hat jemand eine Idee, wie lange das ganze Procedere für A) Touri Visa und B) Marriage Visa dauert? Habe gehört bei Marriage Visa braucht ein Vertrauensanwalt alleine schon ca 6 Monate zum Überprüfen der Unterlagen in SL? Müssen wir dann mit seiner Einreise sooo lange warten? Griesgrämig
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Mick
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Antwort #14 - 10.08.2005 um 11:56:41
 
Zitat:
Da bin ich wieder...

Andere Frage: hat jemand eine Idee, wie lange das ganze Procedere für A) Touri Visa


Hi,
wenn ich das richtig sehe, wäre der Grund der Einreise die beabsichtigte
Eheschließung. Dieser Grund ist bei der Visumsbeantragung anzugeben,
damit ist die Erteilung eines Touri-Visums ausgeschlossen.

Zitat:
B) Marriage Visa dauert? Habe gehört bei Marriage Visa braucht ein Vertrauensanwalt alleine schon ca 6 Monate zum Überprüfen der Unterlagen in SL? Müssen wir dann mit seiner Einreise sooo lange warten? Griesgrämig

Ja.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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muewi
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Antwort #15 - 10.08.2005 um 18:15:23
 
Hallo,

bei uns hat die Überprüfung der Geburtsurkunde im Jahr 2001/2002 über die Deutsche Botschaft in Colombo weit über 6 Monate gedauert (ca. 8-9, wenn ich mich recht erinnere). Damit müsst ihr u. U. schon rechnen. Dann kann es euch auch passieren, dass ihr bestimmte Dokumente, wie z. B. die Ledigkeitsbescheinigung erneut beibringen müsst, weil sie nicht älter als 6 Monate sein darf. Also aus unserer Erfahrung heraus ganz schön stressig, man muss da einfach eine große Portion Geduld haben.

Viele Grüße muewi
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Ich habe gelernt, dass, nur weil jemand Dich nicht so liebt, wie Du es Dir wünschst, es noch lange nicht heißt, dass er Dich nicht mit allem liebt, was er hat.&&
 
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Antwort #16 - 06.10.2005 um 12:30:10
 
Hallo - da bin ich wieder!

Also wir sind immer noch dabei, die ganzen Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung in SL zusammen zu suchen - mit nur 4 freien Tagen pro Monat, nimmt das leider mehr Zeit in Anspruch, als uns lieb ist, aber was tut man nicht alles?

Wir sind immer noch (WILD) entschlossen, den saubersten Weg zu gehen, d.h.
-> alle Unterlagen zusammen suchen,
-> Beitrittserklärung bei der Botschaft in SL,
-> Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt in Deutschland
-> OLG wg Ehefähigkeit
-> Marriage Visa
-> heiraten in Deutschland....

Da das sich ja aber alles so furchtbar zieht nun folgende Frage:

Solange wir das grüne Licht vom OLG noch nicht haben, kann mein Schatz ja noch gar kein Marriage Visa stellen. Können wir dann ein Touri-Visa vorab stellen? Unsere Wunschvorstellung sähe aus wie folgt:

1. Dokumente für Marriage zusammentragen und alles bis OLG einstielen
2. OLG kann ja 6 Monate und länger dauern - daher plane ich zur Zeit im DEZ wieder nach SL zu fliegen und wollte dann dort mit ihm zusammen bei der Botschft quasi parallel ein Touri-Visa beantragen (Marriage Visa ist zu dem Zeitpunkt ja noch gar beantragt und meine Spitzfindigkeit gaukelt mir vor, dass das gehen könnte? Ist das irgend hilfreich, wenn ich mit dabei bin? Welche Unterlagen sollte ich da mitbringen (VE von ABH?))
3. Best case scenario: mein Schatz kommt via Touri Visa schon mal 3 Monate zu Besuch, so dass wir auch schon Schritte in puncto Zukunft unternehmen können
4. Nach Ablauf Touri-Visa fliegt er zurück, regelt seine Dinge in SL (Haus verkaufen, etc) und kommt dann hoffentlich alsbald mit dem Marriage-Visa
5. Heiraten

Was sagen die Experten? Kann das klappen?  öhm

:happy: *heute sehr zuversichtlich*  :happy:

Euch schon mal vorab vielen lieben Dank!  :bussi

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Antwort #17 - 10.10.2005 um 11:12:58
 
??? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ???

:nix :nix :nix :nix :nix :nix :nix :nix :nix :nix :nix :nix :nix :nix :nix :nix :nix :nix :nix :nix :nix
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Antwort #18 - 11.10.2005 um 09:49:21
 
Zitat:
Was sagen die Experten? Kann das klappen?  öhm


Ja, es kann klappen... Es kann aber auch nicht klappen.

Sorry, aber was erwartest Du...

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Antwort #19 - 14.10.2005 um 16:39:01
 
Ok, dann probieren wir das einfach so - vielleicht hat man ja etwas Gnade mit uns.  :anbet

Sorry, wenn ich etwas "demanding" bin, aber man fühlt sich vor der ganzen Adminsitration schon arg hilflos. Mag ja alles seinen Sinn und seine Berechtigung haben, aber wenn man brave Absichten hat, wird's einem ziemlich schwer gemacht. Umso besser, dass es Euch mit all dem Rat&Tat gibt - thanks a lot!  :bussi

Muß ich dann vor meinem Flug nach SL zur ABH und da schon mal eine VE machen? Just in case, dass die Botschaft uns ihr GO gibt?  öhm

Viele liebe Grüße & ein traumhaftes Wochenende!  :roll
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Antwort #20 - 14.10.2005 um 17:17:55
 
Zitat:
Muß ich dann vor meinem Flug nach SL zur ABH und da schon mal eine VE machen?
Ja.
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Antwort #21 - 15.10.2005 um 11:33:50
 
Mich würde einmal interessieren seit wann es diesen ganzen Papierkram bei Eheschließungen gibt ?
Ich habe meine srilankische Frau 1983 in Sri Lanka nur mit meinem Reisepass geheiratet, danach das Visum bei der Botschaft in Colombo beantragt und sofort erhalten und einige Tage später sind wir nach Deutschland geflogen.
In Deutschland haben wir dann alles bei der Ausländerbehörde und beim Standesamt angemeldet.
Daraufhin mußten wir die srilankische Heiratsurkunde zur Botschaft nach Colombo schicken, wo sie legalisiert wurde (20 DM) und nach Vorlage derselben hier beim Standesamt wurde noch eine deutsche Heiratsurkunde ausgefertigt.
Das wars.

Von Ehefähigkeitszeugnis, Visum für Familienzusammenführung, Prüfung durch das OLG u.s.w. habe ich erst hier im Forum erfahren.

Ist unsere Ehe ohne diese ganzen Prüfungen und Dokumente überhaupt gültig ?   


Wir sind jetzt fast 23 Jahre verheiratet.
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Antwort #22 - 17.10.2005 um 10:04:13
 
Zitat:
Ist unsere Ehe ohne diese ganzen Prüfungen und Dokumente überhaupt gültig ?  

Diese Frage kann man nicht so einfach mit ja oder nein beantworten, weil:
Zitat:
Ein bestimmtes Verfahren für die Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen und allein dafür zuständige Behörden gibt es nicht. Daher ist die Frage nach der Wirksamkeit der Eheschließung stets nur eine Vorfrage im Zusammenhang mit der Entscheidung über eine andere Amtshandlung (z.B. Namenserklärung oder Antrag auf Anlegung eines Familienbuchs beim inländischen Standesamt, Eintragung in der Steuerkarte u.ä.). Diese Vorfrage muss von der jeweils zuständigen Stelle im Rahmen einer Entscheidung auf ihrem Zuständigkeitsgebiet in eigener Verantwortung entschieden werden.
( http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/ehe_html )

Aber 23 Jahre nach der Eheschließung und anscheinend auch im Besitz einer deutschen Heiratsurkunde würde ich hieran nicht so viele Gedanken verschwenden.

Abu




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Antwort #23 - 17.10.2005 um 10:24:01
 
Zitat:
Ist unsere Ehe ohne diese ganzen Prüfungen und Dokumente überhaupt gültig ?


Die Frage war ernst gemeint ?  cry:  Sorry  Zwinkernd

Zitat:
Aber 23 Jahre nach der Eheschließung und anscheinend auch im Besitz einer deutschen Heiratsurkunde würde ich hieran nicht so viele Gedanken verschwenden.


Dem vorstehenden würde ich beipflichten und ich denke auch, dass der § 1310 Abs. 3 Ziffer 1 BGB da einschlägig sein dürfte, obwohl die Eheschließung vor Inkrafttreten dieser Regelung ( 01.07.1998 ) geschlossen wurde:

Zitat:
Eine Ehe gilt auch dann als geschlossen, wenn die Ehegatten erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, und

1.der Standesbeamte die Ehe in das Heiratsbuch oder in das Familienbuch eingetragen hat
2....
3....
und
die Ehegatten seitdem zehn Jahre oder bis zum Tode eines der Ehegatten, mindestens jedoch fünf Jahre, als Ehegatten miteinander gelebt haben.


Grüße
Ronny Zwinkernd



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Antwort #24 - 18.10.2005 um 11:04:10
 
Hallo Saxonicus - Du wirst von uns auf's Heftigste beneidet ob der Einfachheit der Eheschließung damals.

Schatzi kramt die Dokumente in SL zusammen, ich trabe hier für die VE zur ABH (muß erst mal rausbekommen, wo die hier in der Pampas versteckt ist...) - dann buche ich einen neuen Flug und hoffe, dass wir gemeinsam bei der Botschaft A) die Vorbereitungen zur Anmeldung der Hochzeit in D veranlassen können und mit gaaaaaaanz viel Glück B) schon mal ein Touri-Visa für einen Vorab-Besuch bekommen. Die Hoffnung stirbt zuletzt...  :happy:

Viele Grüße  :roll
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Antwort #25 - 18.10.2005 um 12:06:15
 
Zitat:
mit gaaaaaaanz viel Glück B) schon mal ein Touri-Visa für einen Vorab-Besuch bekommen. Die Hoffnung stirbt zuletzt...  :happy:

Viele Grüße  :roll


Hallo allure,


ich wünsch Euch viel Glück mit dem Besuchsvisum vorab. Die Botschaft wird da bei der Rückkehrbereitschaft ganz genau hingucken, deshalb kam mir beim Lesen folgender Gedanke: Die Dokumente für die Eheschließung liegen dann doch bei der Botschaft, oder? D.h. Ihr könntet garnicht "heimlich" mit dem Besuchsvisum heiraten, weil die SL-Unterlagen noch beim Vertrauensanwalt zur Überprüfung sind. Und illegal hier zu bleiben, wenn man schon alles für die Eheschließung in die Wege geleitet hat, macht ja nun auch nicht wirklich Sinn. Vielleicht lohnt es sich darauf hinzuweisen (auf Job und Haus sowieso) um die Rückkehrbereitschaft zu belegen.

Viel Glück,

Rainman
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Antwort #26 - 28.10.2005 um 09:39:36
 
Hallo Rainman,

danke für den Hinweis - aber der Plan sieht gar nicht vor, mit dem Touri-Visa hier schon (nicht-ganz-legal) zu heiraten. Das soll wirklich nur ein Besuch sein, um schon mal ein paar Dinge für die gemeinsame Zukunft auf den Weg zu bringen und last but not least natürlich um sich zu SEHEN, die Wartezeit für das Marriage-Visa zu überbrücken. Nach Ablauf des T-Visas würde er dann erst mal wieder zurück, Eigenheim etc regeln und dann (brav) mit dem M-Visa wieder einreisen. Aber das ist wohl eher Wunschdenken, dass die Behörden sich als gnädig erweisen und ich bin mir auch nicht sicher, ob Du nicht insofern Recht hast, dass wir irgendwelche Dokumente in beiden Verfahren brauchen und damit eh wieder wie Ochs vorm Berg stehen.

Habe inzwischen auch gehört, dass es nicht sehr viel Sinn macht, gemeinsam zur Botschaft zu gehen? Hat da jemand Erfahrung?

Ehrlich: Die machen es einem nicht gerade leicht, nicht nach (fast-legalen) Abkürzungen zu suchen...
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Saxonicus
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Antwort #27 - 29.10.2005 um 01:05:48
 
Auf keinen Fall solltest Du beim Botschaftsbesuch

das "Hundefutter" (Backschisch) für die

Wachhunde am Eingang vergessen.
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Antwort #28 - 02.11.2005 um 15:36:56
 
Hallo Saxonius - wie immer VIELEN DANK für Deine hilfreichen Tipps.

Wäre ich wahrscheinlich wieder nicht drauf gekommen...
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Antwort #29 - 27.01.2006 um 13:18:28
 
Hallo,

wollte nur mal kurz laut geben, dass wir noch immer am Ball sind.  Smiley

Waren also im DEZ zusammen in der Botschaft - vor Ort reden ist dann doch was anderes.

Inzwischen haben wir (hoffentlich) alle Dokumente zur Anmeldung der Eheschließung in D zusammen und werden das nun einstielen.

Parallel versuchen wir es noch mit dem Tourist-Visa, das wir auf Rat der Botschaft mit einem erläuternden Brief unterstützen - hat da jemand Erfahrung mit? Bringt das was?

Auf alle Fälle bleiben wir zuversichtlich  Durchgedreht

Euch allen ein schönes Wochenende

Cool
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