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Ehegattennachzug nach befristung der Ausweisung (Gelesen: 1.150 mal)
nada27
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehegattennachzug nach befristung der Ausweisung
26.01.2006 um 20:02:22
 
Hallo,

ich hoffe jemand von euch kann mir helfen.
Und zwar hat mein Mann jetzt im Januar, kurz nach Ende der Einreisesperre,
bei der deutschen Botschaft einen Antrag auf Ehegattennachzug gestellt.
ich warte nun hier seit ca 4 Wochen auf eine Einladung der Ausländerbehörde.
In der Botschaft sagte man meinem mann, dass man in diesem Fall von mir eventuell eine
Arbeitsbescheinigung verlangen würde obwohl ich eingebürgert bin.
Da wir ein gemeinsames einjährigs Kind haben, ist es mir zurzeit nicht möglich zu arbeiten.
Weiss jemand von euch was ich da tun kann und ob ich tatsächlich genug Einkünfte haben muss.


Danke im voraus
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug nach befristung der Ausweisun
Antwort #1 - 27.01.2006 um 08:06:20
 
Hi,

Deine Einkünfte sind nicht zu berücksichtigen (siehe § 28 Abs. 1 AufenthG).
Frag doch einfach bei der ABH nach, ob der Visumsantrag dort bereits
vorliegt und zugestimmt werden kann.


Bruno
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nada27
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug nach befristung der Ausweisun
Antwort #2 - 27.01.2006 um 14:21:11
 

Danke,

dann werde ich gleich am Montag mal bi der ABH nachfragen.

Nada
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