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Sri Lanka (Gelesen: 7.506 mal)
muewi
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Antwort #15 - 10.08.2005 um 18:15:23
 
Hallo,

bei uns hat die Überprüfung der Geburtsurkunde im Jahr 2001/2002 über die Deutsche Botschaft in Colombo weit über 6 Monate gedauert (ca. 8-9, wenn ich mich recht erinnere). Damit müsst ihr u. U. schon rechnen. Dann kann es euch auch passieren, dass ihr bestimmte Dokumente, wie z. B. die Ledigkeitsbescheinigung erneut beibringen müsst, weil sie nicht älter als 6 Monate sein darf. Also aus unserer Erfahrung heraus ganz schön stressig, man muss da einfach eine große Portion Geduld haben.

Viele Grüße muewi
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Ich habe gelernt, dass, nur weil jemand Dich nicht so liebt, wie Du es Dir wünschst, es noch lange nicht heißt, dass er Dich nicht mit allem liebt, was er hat.&&
 
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Allure
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #16 - 06.10.2005 um 12:30:10
 
Hallo - da bin ich wieder!

Also wir sind immer noch dabei, die ganzen Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung in SL zusammen zu suchen - mit nur 4 freien Tagen pro Monat, nimmt das leider mehr Zeit in Anspruch, als uns lieb ist, aber was tut man nicht alles?

Wir sind immer noch (WILD) entschlossen, den saubersten Weg zu gehen, d.h.
-> alle Unterlagen zusammen suchen,
-> Beitrittserklärung bei der Botschaft in SL,
-> Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt in Deutschland
-> OLG wg Ehefähigkeit
-> Marriage Visa
-> heiraten in Deutschland....

Da das sich ja aber alles so furchtbar zieht nun folgende Frage:

Solange wir das grüne Licht vom OLG noch nicht haben, kann mein Schatz ja noch gar kein Marriage Visa stellen. Können wir dann ein Touri-Visa vorab stellen? Unsere Wunschvorstellung sähe aus wie folgt:

1. Dokumente für Marriage zusammentragen und alles bis OLG einstielen
2. OLG kann ja 6 Monate und länger dauern - daher plane ich zur Zeit im DEZ wieder nach SL zu fliegen und wollte dann dort mit ihm zusammen bei der Botschft quasi parallel ein Touri-Visa beantragen (Marriage Visa ist zu dem Zeitpunkt ja noch gar beantragt und meine Spitzfindigkeit gaukelt mir vor, dass das gehen könnte? Ist das irgend hilfreich, wenn ich mit dabei bin? Welche Unterlagen sollte ich da mitbringen (VE von ABH?))
3. Best case scenario: mein Schatz kommt via Touri Visa schon mal 3 Monate zu Besuch, so dass wir auch schon Schritte in puncto Zukunft unternehmen können
4. Nach Ablauf Touri-Visa fliegt er zurück, regelt seine Dinge in SL (Haus verkaufen, etc) und kommt dann hoffentlich alsbald mit dem Marriage-Visa
5. Heiraten

Was sagen die Experten? Kann das klappen?  öhm

:happy: *heute sehr zuversichtlich*  :happy:

Euch schon mal vorab vielen lieben Dank!  :bussi

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Allure
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #17 - 10.10.2005 um 11:12:58
 
??? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ???

:nix :nix :nix :nix :nix :nix :nix :nix :nix :nix :nix :nix :nix :nix :nix :nix :nix :nix :nix :nix :nix
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Abu
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Antwort #18 - 11.10.2005 um 09:49:21
 
Zitat:
Was sagen die Experten? Kann das klappen?  öhm


Ja, es kann klappen... Es kann aber auch nicht klappen.

Sorry, aber was erwartest Du...

Abu
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Allure
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Antwort #19 - 14.10.2005 um 16:39:01
 
Ok, dann probieren wir das einfach so - vielleicht hat man ja etwas Gnade mit uns.  :anbet

Sorry, wenn ich etwas "demanding" bin, aber man fühlt sich vor der ganzen Adminsitration schon arg hilflos. Mag ja alles seinen Sinn und seine Berechtigung haben, aber wenn man brave Absichten hat, wird's einem ziemlich schwer gemacht. Umso besser, dass es Euch mit all dem Rat&Tat gibt - thanks a lot!  :bussi

Muß ich dann vor meinem Flug nach SL zur ABH und da schon mal eine VE machen? Just in case, dass die Botschaft uns ihr GO gibt?  öhm

Viele liebe Grüße & ein traumhaftes Wochenende!  :roll
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Abu
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Antwort #20 - 14.10.2005 um 17:17:55
 
Zitat:
Muß ich dann vor meinem Flug nach SL zur ABH und da schon mal eine VE machen?
Ja.
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Saxonicus
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Antwort #21 - 15.10.2005 um 11:33:50
 
Mich würde einmal interessieren seit wann es diesen ganzen Papierkram bei Eheschließungen gibt ?
Ich habe meine srilankische Frau 1983 in Sri Lanka nur mit meinem Reisepass geheiratet, danach das Visum bei der Botschaft in Colombo beantragt und sofort erhalten und einige Tage später sind wir nach Deutschland geflogen.
In Deutschland haben wir dann alles bei der Ausländerbehörde und beim Standesamt angemeldet.
Daraufhin mußten wir die srilankische Heiratsurkunde zur Botschaft nach Colombo schicken, wo sie legalisiert wurde (20 DM) und nach Vorlage derselben hier beim Standesamt wurde noch eine deutsche Heiratsurkunde ausgefertigt.
Das wars.

Von Ehefähigkeitszeugnis, Visum für Familienzusammenführung, Prüfung durch das OLG u.s.w. habe ich erst hier im Forum erfahren.

Ist unsere Ehe ohne diese ganzen Prüfungen und Dokumente überhaupt gültig ?   


Wir sind jetzt fast 23 Jahre verheiratet.
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Abu
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Antwort #22 - 17.10.2005 um 10:04:13
 
Zitat:
Ist unsere Ehe ohne diese ganzen Prüfungen und Dokumente überhaupt gültig ?  

Diese Frage kann man nicht so einfach mit ja oder nein beantworten, weil:
Zitat:
Ein bestimmtes Verfahren für die Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen und allein dafür zuständige Behörden gibt es nicht. Daher ist die Frage nach der Wirksamkeit der Eheschließung stets nur eine Vorfrage im Zusammenhang mit der Entscheidung über eine andere Amtshandlung (z.B. Namenserklärung oder Antrag auf Anlegung eines Familienbuchs beim inländischen Standesamt, Eintragung in der Steuerkarte u.ä.). Diese Vorfrage muss von der jeweils zuständigen Stelle im Rahmen einer Entscheidung auf ihrem Zuständigkeitsgebiet in eigener Verantwortung entschieden werden.
( http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/ehe_html )

Aber 23 Jahre nach der Eheschließung und anscheinend auch im Besitz einer deutschen Heiratsurkunde würde ich hieran nicht so viele Gedanken verschwenden.

Abu




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ronny
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Antwort #23 - 17.10.2005 um 10:24:01
 
Zitat:
Ist unsere Ehe ohne diese ganzen Prüfungen und Dokumente überhaupt gültig ?


Die Frage war ernst gemeint ?  cry:  Sorry  Zwinkernd

Zitat:
Aber 23 Jahre nach der Eheschließung und anscheinend auch im Besitz einer deutschen Heiratsurkunde würde ich hieran nicht so viele Gedanken verschwenden.


Dem vorstehenden würde ich beipflichten und ich denke auch, dass der § 1310 Abs. 3 Ziffer 1 BGB da einschlägig sein dürfte, obwohl die Eheschließung vor Inkrafttreten dieser Regelung ( 01.07.1998 ) geschlossen wurde:

Zitat:
Eine Ehe gilt auch dann als geschlossen, wenn die Ehegatten erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, und

1.der Standesbeamte die Ehe in das Heiratsbuch oder in das Familienbuch eingetragen hat
2....
3....
und
die Ehegatten seitdem zehn Jahre oder bis zum Tode eines der Ehegatten, mindestens jedoch fünf Jahre, als Ehegatten miteinander gelebt haben.


Grüße
Ronny Zwinkernd



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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #24 - 18.10.2005 um 11:04:10
 
Hallo Saxonicus - Du wirst von uns auf's Heftigste beneidet ob der Einfachheit der Eheschließung damals.

Schatzi kramt die Dokumente in SL zusammen, ich trabe hier für die VE zur ABH (muß erst mal rausbekommen, wo die hier in der Pampas versteckt ist...) - dann buche ich einen neuen Flug und hoffe, dass wir gemeinsam bei der Botschaft A) die Vorbereitungen zur Anmeldung der Hochzeit in D veranlassen können und mit gaaaaaaanz viel Glück B) schon mal ein Touri-Visa für einen Vorab-Besuch bekommen. Die Hoffnung stirbt zuletzt...  :happy:

Viele Grüße  :roll
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Antwort #25 - 18.10.2005 um 12:06:15
 
Zitat:
mit gaaaaaaanz viel Glück B) schon mal ein Touri-Visa für einen Vorab-Besuch bekommen. Die Hoffnung stirbt zuletzt...  :happy:

Viele Grüße  :roll


Hallo allure,


ich wünsch Euch viel Glück mit dem Besuchsvisum vorab. Die Botschaft wird da bei der Rückkehrbereitschaft ganz genau hingucken, deshalb kam mir beim Lesen folgender Gedanke: Die Dokumente für die Eheschließung liegen dann doch bei der Botschaft, oder? D.h. Ihr könntet garnicht "heimlich" mit dem Besuchsvisum heiraten, weil die SL-Unterlagen noch beim Vertrauensanwalt zur Überprüfung sind. Und illegal hier zu bleiben, wenn man schon alles für die Eheschließung in die Wege geleitet hat, macht ja nun auch nicht wirklich Sinn. Vielleicht lohnt es sich darauf hinzuweisen (auf Job und Haus sowieso) um die Rückkehrbereitschaft zu belegen.

Viel Glück,

Rainman
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Antwort #26 - 28.10.2005 um 09:39:36
 
Hallo Rainman,

danke für den Hinweis - aber der Plan sieht gar nicht vor, mit dem Touri-Visa hier schon (nicht-ganz-legal) zu heiraten. Das soll wirklich nur ein Besuch sein, um schon mal ein paar Dinge für die gemeinsame Zukunft auf den Weg zu bringen und last but not least natürlich um sich zu SEHEN, die Wartezeit für das Marriage-Visa zu überbrücken. Nach Ablauf des T-Visas würde er dann erst mal wieder zurück, Eigenheim etc regeln und dann (brav) mit dem M-Visa wieder einreisen. Aber das ist wohl eher Wunschdenken, dass die Behörden sich als gnädig erweisen und ich bin mir auch nicht sicher, ob Du nicht insofern Recht hast, dass wir irgendwelche Dokumente in beiden Verfahren brauchen und damit eh wieder wie Ochs vorm Berg stehen.

Habe inzwischen auch gehört, dass es nicht sehr viel Sinn macht, gemeinsam zur Botschaft zu gehen? Hat da jemand Erfahrung?

Ehrlich: Die machen es einem nicht gerade leicht, nicht nach (fast-legalen) Abkürzungen zu suchen...
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Saxonicus
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Antwort #27 - 29.10.2005 um 01:05:48
 
Auf keinen Fall solltest Du beim Botschaftsbesuch

das "Hundefutter" (Backschisch) für die

Wachhunde am Eingang vergessen.
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Antwort #28 - 02.11.2005 um 15:36:56
 
Hallo Saxonius - wie immer VIELEN DANK für Deine hilfreichen Tipps.

Wäre ich wahrscheinlich wieder nicht drauf gekommen...
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Antwort #29 - 27.01.2006 um 13:18:28
 
Hallo,

wollte nur mal kurz laut geben, dass wir noch immer am Ball sind.  Smiley

Waren also im DEZ zusammen in der Botschaft - vor Ort reden ist dann doch was anderes.

Inzwischen haben wir (hoffentlich) alle Dokumente zur Anmeldung der Eheschließung in D zusammen und werden das nun einstielen.

Parallel versuchen wir es noch mit dem Tourist-Visa, das wir auf Rat der Botschaft mit einem erläuternden Brief unterstützen - hat da jemand Erfahrung mit? Bringt das was?

Auf alle Fälle bleiben wir zuversichtlich  Durchgedreht

Euch allen ein schönes Wochenende

Cool
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