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Sri Lanka (Gelesen: 7.504 mal)
Allure
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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28.07.2005 um 13:43:50
 
Hallo,

ich hangel mich nun schon ein paar Tage durch Eure (SUPER[beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif]) web-site und bin schon etwas schlauer - aber halt noch nicht schlau genug.

Hier der Sachverhalt: Sie (D in D) verliebt - bis über beide Ohren - in einen Sri Lankan. Nachdem ich nun in 6 Monaten 3 mal dort war, planen wir die nächsten Schritte. Aufgrund der sehr limitierten rechtlichen Möglichkeiten, ist Marriage grundsätzlich angestrebt - wo die Liebe halt hinfällt. Sich aller Risiken und Klischees bewußt, fänden wir es schön, wenn er zunächst für ein paar Monate in das neue Leben "reinfühlen" könnte, ehe wir Entscheidungen für's Leben treffen. Nun zu den brennenden Fragen:

1) Touri-Visa werden zu großen Teilen von der Botschaft in Colombo abgelehnt - und ich gehe mal davon aus, dass man in unserem Fall mangelnde Rückreisebereitschaft unterstellen würde? Gälte dies auch für Sprachkurs-Visa?

2) Wenn wir gleich via Marriage Visa vorgehen: wie groß darf der Zeitraum zwischen Einreise und Heirat sein?

3) Was passiert - in the unlikely event - dass es doch nicht zu einer Heirat kommt?

4) Spräche etwas für eine Hochzeit in SL? Habe hier bisher den Eindruck gewonnen, dass in D die Vorbereitungen langwieriger sind, aber bei Hochzeit in SL die FZF ewig dauern kann?

Nebenbei: für Erfahrungsberichte insbesondere, was Sri Lanka betrifft, bin ich jederzeit dankbar  :anbet


Sonnige Grüße
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Abu
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Antwort #1 - 28.07.2005 um 14:15:14
 
Zitat:
1) Touri-Visa werden zu großen Teilen von der Botschaft in Colombo abgelehnt - und ich gehe mal davon aus, dass man in unserem Fall mangelnde Rückreisebereitschaft unterstellen würde? Gälte dies auch für Sprachkurs-Visa?

Die Rückkehrbereitschaft muß auch beim Sprach-Visum glaubhaft gemacht werden. Außerdem sollte der Sprachkurs plausibel begründet werden.

Zitat:
2) Wenn wir gleich via Marriage Visa vorgehen: wie groß darf der Zeitraum zwischen Einreise und Heirat sein?

Normalerweise ist das Visum 3 Monate gültig. Unter bestimmtem Bedingungen kann es durch die ABH noch einmal verlängert werden, aber darauf würde ich mich nicht verlassen.

Zitat:
3) Was passiert - in the unlikely event - dass es doch nicht zu einer Heirat kommt?
Dann muß Dein Freund vor Ablauf des Visums wieder ausreisen.

Zitat:
4) Spräche etwas für eine Hochzeit in SL? Habe hier bisher den Eindruck gewonnen, dass in D die Vorbereitungen langwieriger sind, aber bei Hochzeit in SL die FZF ewig dauern kann?

Ohne den konkreten Fall Sri Lanka zu kennen, würde ich sagen, daß was den Administrations- und Zeitaufwand angeht, beide Alternativen sehr ähnlich sein dürften. Bei einer Heirat in D hat man den Aufwand halt komplett vor der Heirat, bei einer Heirat im Ausland z. T. vor und z. T. nach der Heirat.

Abu
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Leuchte
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Antwort #2 - 28.07.2005 um 14:52:24
 
zu 2.
kommt darauf an, wie weit die Eheschließungsvorbereitungen schon gediehen sind. Ist die Eheschließung schon angemeldet und steht der Termin fest, wird sicherlich niemand auf die Idee einer Aufenthaltsbeendigung kommen.

zu 3.
jepp, so isses halt. Wenn die Eheschließung nicht mehr beabsichtigt ist, so ist der Aufenthaltszweck entfallen und das Visum erlischt i. d. R.

zu 4.
auch eine Eheschließung im Ausland (bzw. die anschließende Familienzusammenführung) geht meist nicht schneller, erst recht, wenn (wie in Sri Lanka) die Echtheit von Urkunden nicht  im Wege der Legalisation durch die dt. Botschaft bestätigt werden kann, sondern deren Überprüfung mittels Amtshilfeersuchen der ABH über die dt. Botschaft durch einen Vertrauensanwalt der Botschaft erfolgt.
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Allure
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Antwort #3 - 29.07.2005 um 10:43:47
 
Vielen Dank für Eure Hilfe!
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Allure
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Antwort #4 - 01.08.2005 um 09:53:09
 
aus den faq's

Gibt es ein Visum für eine eheähnliche Lebensgemeinschaft?
Nein, ist nicht vorgesehen. Aber wenn man sich kennen lernen will, kann man das ja z.B. auch mit einem Visum zum Zwecke der Teilnahme an einem Intensivsprachkurs machen. Da schlägt man vielleicht zwei Fliegen mit einer Klappe. Ein Intensivsprachkurs muss mindestens 18 Wochenstunden Unterricht beinhalten. Während der Zeit muss der Lebensunterhalt und der Krankenversicherungsschutz sicher gestellt sein.


Wenn ich Euch richtig verstanden habe, haben wir aber hier wenig Aussicht auf Erfolg, wegen u.U. mangelnder Rückkehrbereitschaft???

Weitere Frage in puncto marriage visa: da Sri Lanka zu den "Problemländern" gezählt wird - ist das OLG zwingend involviert?

Vorab vielen Dank!
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ronny
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Antwort #5 - 01.08.2005 um 10:17:13
 
Zitat:
ist das OLG zwingend involviert?


Hallo Allure,

ganz eindeutig ja. Die Erläuterungen findes Du ebenfalls in den  guckwww.info4alien.de/images/top_faq.gif

Beim OLG Stuttgart findest Du eine Aufstellung der für das Befreiungsverfahren nötigen
Unterlagen
.

Grüße
Ronny Zwinkernd

BTW:

Zitat:
Spräche etwas für eine Hochzeit in SL? Habe hier bisher den Eindruck gewonnen, dass in D die Vorbereitungen langwieriger sind, aber bei Hochzeit in SL die FZF ewig dauern kann?


Das siehst Du völlig richtig  :paletti
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Abu
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Antwort #6 - 01.08.2005 um 12:25:30
 
Zitat:
Wenn ich Euch richtig verstanden habe, haben wir aber hier wenig Aussicht auf Erfolg, wegen u.U. mangelnder Rückkehrbereitschaft???


Das kann man so nicht sagen, das kommt auf den konkreten Fall an.

An Deiner Stelle würde ich es auf jeden Fall versuchen, denn mehr als abgelehnt werden kann es nicht...

Abu
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Allure
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Antwort #7 - 02.08.2005 um 11:35:09
 
Wenn wir es erst via Sprachkurs-Visa versuchen:

a) kommt das bei der Botschaft nicht etwas blöd an, wenn wir im Falle einer Ablehnung dann das Marriage Visa stellen?

b) im Falle eines erfolgreichen Sprachkurs-Visas - muß hier auch eine Beurlaubung vom Arbeitgeber nachgewiesen werden? Die werden wir kaum bekommen.

c) wenn er mit Spach-Visa käme, können wir hier aber nicht heiraten, oder? Dann müßte er erst mal wieder zurück und die Papiere zusammenklauben? Selbst wenn wir die Papiere schon im Vorfeld - sozusagen vorausschauend - zusammenfleddern - steht da noch immer die Zweckgebundenheit des Visa's im Raum und da die ganzen Unterlagen, Beglaubigungen usw nicht älter als 6 Monate sein sollen, liefe uns da dann auch die Zeit davon, korrekt?

Summa summarum wäre dann mit einem Sprach-Visa nicht wirklich viel gewonnen.

In beiden Fällen haben wir max drei Monate, um unsere Entscheidung für's Leben zu treffen - falls die GO heißt, muß er beim Sprachvisa erst mal wieder zurück und alles zieht sich länger - von Geld will ich gar nicht reden.

Im Falle eines Marriage Visa steht es uns noch frei, vor dem Standesamten NEIN zu sagen und er kehrt zurück. Oder übersehe ich hier etwas entscheidendes?

Himmel - aber wo die Liebe halt hinfällt  :happy:
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Antwort #8 - 02.08.2005 um 14:05:01
 
Zitat:
a) kommt das bei der Botschaft nicht etwas blöd an, wenn wir im Falle einer Ablehnung dann das Marriage Visa stellen?

Weiß ich nicht. Aber selbst wenn, dürfte es keine konkreten negativen Auswirkungen haben.

Zitat:
c) wenn er mit Spach-Visa käme, können wir hier aber nicht heiraten, oder? Dann müßte er erst mal wieder zurück und die Papiere zusammenklauben? Selbst wenn wir die Papiere schon im Vorfeld - sozusagen vorausschauend - zusammenfleddern - steht da noch immer die Zweckgebundenheit des Visa's im Raum und da die ganzen Unterlagen, Beglaubigungen usw nicht älter als 6 Monate sein sollen, liefe uns da dann auch die Zeit davon, korrekt?

Wenn man sich während eines Sprachaufenthalts entscheidet zu heiraten, darf man das schon tun, ohne daß man noch einmal ein Heiratsvisum beantragen muß. Allerdings hast Du recht, daß man evtl. noch einmal zurückreisen muß, um Dokumente zu holen. Diese von vornherein für den Fall der Fälle mitzunehmen, kann ich nicht empfehlen, denn wenn diese bei der Einreise gefunden würden, würde der Eindruck, daß eine Heirat von vornhereingeplant war und insofern bei der Beantragung des Sprachvisums falsche Angaben gemacht wurden.

Zitat:
In beiden Fällen haben wir max drei Monate, um unsere Entscheidung für's Leben zu treffen
Moment! Ein Sprachaufenthalt kann bis zu einem Jahr, in bestimmten Fällen sogar bis zu 18 Monaten dauern. Mit einem Sprachvisum für 3 Monate wäre im Vergleich zum Heiratsvisum wirklich nicht viel gewonnen...

Zitat:
- falls die GO heißt, muß er beim Sprachvisa erst mal wieder zurück und alles zieht sich länger - von Geld will ich gar nicht reden.

Was ist "GO"?

Zitat:
Im Falle eines Marriage Visa steht es uns noch frei, vor dem Standesamten NEIN zu sagen und er kehrt zurück. Oder übersehe ich hier etwas entscheidendes?

Nein, das ist korrekt.

Zusammenfassend:
Wenn 3 Monate ausreichen, um die "Entscheidung fürs Leben" zu treffen: Heiratsvisum beantragen. Wenn man eigentlich gerne mehr Zeit hätte: Versuchen, ein Sprachvisum zu bekommen.

Abu
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Antwort #9 - 02.08.2005 um 14:26:24
 
Zitat:
Was ist "GO"?


Zitat:
um unsere Entscheidung für's Leben zu treffen


Zitat:
falls die GO heißt,


Hi Abu,

ich glaube damit ist das schlichte und profane JA beim Standesbeamten gemeint  grin

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Antwort #10 - 02.08.2005 um 15:32:33
 
Zitat:
ich glaube damit ist das schlichte und profane JA beim Standesbeamten gemeint  grin


Hi Ronny,

Jau, ich glaube Du hast recht. Thanks!  Zwinkernd

Und ich hatte mich gefragt, was das asiatische Brettspiel mit der Sache zu tun hat...

Gruß

Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #11 - 03.08.2005 um 08:48:51
 
Einen wunderschönen Guten Morgen!

Vorab:

GO = JA

NO-GO = NEIN

Was für ein Brettspiel?  ???

Daß ein Sprachvisum bis zu 18 Monaten Laufzeit hat, was mir nicht klar - super Hinweis! Danke! Aber eine Chance in der Zeit auch schon zu arbeiten, hätte er dann hier nicht, oder? Paßt zwar nicht in meine romatische Ader, aber profane Finanzmittel müssen bei aller Liebe auch im Auge behalten werden...  Traurig

Wenn wir mit einem Sprachvisa hier heiraten würden (wenn per Zauberei die Unterlagen zufällig schon hier wären) - wir liefen dennoch Gefahr, dass er zunächst zurück muß und wir auf ein FZF-Visum warten?

Sonnige Grüße!  disco
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Antwort #12 - 03.08.2005 um 09:13:43
 
Zitat:
wir liefen dennoch Gefahr, dass er zunächst zurück muß und wir auf ein FZF-Visum warten?


Hallo Allure,

im Falle einer rechtzeitigen Eheschließung wäre die Antwort:

Nein, siehe den Thread
hier
und die dort erwähnten §§ 5 Abs.2 AufenthG und 39 Abs. 1 AufenthV oben bei www.info4alien.de/images/top_gesetze.gif

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #13 - 10.08.2005 um 09:41:02
 
Da bin ich wieder...

Andere Frage: hat jemand eine Idee, wie lange das ganze Procedere für A) Touri Visa und B) Marriage Visa dauert? Habe gehört bei Marriage Visa braucht ein Vertrauensanwalt alleine schon ca 6 Monate zum Überprüfen der Unterlagen in SL? Müssen wir dann mit seiner Einreise sooo lange warten? Griesgrämig
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Mick
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Antwort #14 - 10.08.2005 um 11:56:41
 
Zitat:
Da bin ich wieder...

Andere Frage: hat jemand eine Idee, wie lange das ganze Procedere für A) Touri Visa


Hi,
wenn ich das richtig sehe, wäre der Grund der Einreise die beabsichtigte
Eheschließung. Dieser Grund ist bei der Visumsbeantragung anzugeben,
damit ist die Erteilung eines Touri-Visums ausgeschlossen.

Zitat:
B) Marriage Visa dauert? Habe gehört bei Marriage Visa braucht ein Vertrauensanwalt alleine schon ca 6 Monate zum Überprüfen der Unterlagen in SL? Müssen wir dann mit seiner Einreise sooo lange warten? Griesgrämig

Ja.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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