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Guinea (Gelesen: 5.854 mal)
malika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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19.07.2005 um 12:05:44
 
Hallo Leute !
Ich bin neu hier und stelle mich erstmal kurz vor. Ich bin Studentin, 21 Jahre alt und mein Freund kommt aus Guinea.  Komme gleich zu meinem Problem. Mein Freund ist mit falschen Angaben in seinen Asylpapieren hier. Nun versuche wir seid 1 Jahr hier in Deutschland zu heiraten. Noch immer läuft die Überprüfung der Papiere, um eine Freistellung des Ehefähigkeitszeugnis zu bekommen. Nun hoffe, dass diese Sache in etwa 6 Wochen erledigt ist. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ? Wie schnell ging es danach weiter?
Bin echt mit den Nerven am Ende . Bin dankbar für jeden Rat !

ciao malika
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #1 - 19.07.2005 um 12:16:01
 
Zitat:
... mit falschen Angaben in seinen Asylpapieren hier. ...


Hallo!

Also eins ist sicher: so wird das nie was. Da hilft wohl nur, Farbe zu bekennen und echte Papiere incl. Pass vorzulegen.

verdacht
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toma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.07.2005 um 12:20:28
 
Der Beitrag gehört wohl eher unter "Straftaten". Wieso soll man mit falschen Papieren ein Ehefähigkeitszeugnis bekommen?  Bringt euere Papiere in Ordnung, dann könnt ihr auf einer vernünftigen Basis heiraten!
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malika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 19.07.2005 um 12:26:26
 
Sorry, da muss ich kurz was klarstellen. Die richtigen papiere haben wir natürlich und die sind auch schon eingereicht und in ordnung. meine frage ist, ob es in nachhinein probleme geben wird. z.b. dass die eheschliessung angemeldet ist und er dann noch abgeschoben werden kann. habe von jemandem gehört,der beim standesamt verhaftet wurde
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albosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 19.07.2005 um 13:28:01
 
Hallo, Malika,
hilft es dir wirklich weiter, wenn du hier hörst, dass so etwas durchaus möglich ist?
Was meinst du, was Behörden und Ämter "denken", wenn statt der falschen plötzlich die "richtigen" Papiere hervorgezaubert werden?
FG Albosa
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malika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 19.07.2005 um 13:34:03
 
@albosa

wir haben von anfang an die richtigen papiere beim standesamt eingereicht. aber ich sehe schon, weiterhelfen tut hier einem keiner wirklich.
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malika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 19.07.2005 um 13:36:30
 
@toma

wir wollen kein ehefähigkeitszeugnis. wir wollen die befreiung, aber das ist nicht das thema,denn die befreiung haben wir bald
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Blaise
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Antwort #7 - 19.07.2005 um 19:44:08
 
Hallo malika,

ist denn die Ausländerbehörde über die richtige Identität informiert worden? Wie ist der Stand des Asylverfahrens?

Die lange Bearbeitungszeit mag daran liegen, dass Dein Verlobter mit einer falschen Identität das Asylverfahren betrieben hat. Ein gewisses Mißtrauen der Behörden ist dann verständlich.

Guinea gehört auch zu den Staaten mit einem unsicheren Urkundswesen. Deshalb wird wohl auch die Überprüfung der Urkunden in Guinea länger gedauert haben.

Wenn die Ehe in Deutschland geschlossen wurde, richtet sich der Aufenthalt Deines Mannes nach den Bestimmungen des AufenthG. Du kannst dich
hier
über die gesetzlichen Bestimmungen informieren.

Frage doch bei der zuständigen Ausländerbehörde nach, wie der Aufenthalt Deines Zukünftigen aussehen wird.

Wie ein bekannter Mod immer schreibt:
Versuch macht kluch


Viel Erfolg und viele Grüße

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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malika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 20.07.2005 um 15:05:23
 
so, ich versuche es noch einmal. was passiert, wenn meinn freund zugibt, dass er falsche angaben im asylantrag gemacht hat? das ist nötig, damit er mich heiraten kann. ist heiraten mit duldung überhaupt möglich? kommt er sofort in abschiebehaft?
danke für hilfe im voraus !  Griesgrämig Fragezeichen
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 20.07.2005 um 15:17:41
 
Ich hab das mit dem alten thread verbunden.....
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 21.07.2005 um 13:21:26
 
Hallo malika,

Heiraten mit Duldung ist möglich (mein Mann hatte damals auch eine Duldung).
Das mit den falschen Angaben im Asylantrag fliegt spätestens dann auf, wenn Ihr beiden - frisch verheiratet - zur Ausländerbehörde geht, die Heiratsurkunde vorlegt und eine Aufenthaltserlaubnis für Deinen (Dann-)Ehemann beantragen wollt.

Falschangaben über die eigene Identität sind eine Straftat und können entsprechend verfolgt werden.
Als Ehemann einer Deutschen genießt Dein Freund dann einen gewissen Schutz vor Abschiebung, es könnte aber trotzdem sein, dass er erst einmal ausreisen muss und eine befristete Einreisesperre bekommt (oder auch unbefristet, die dann auf Euren Antrag [Begründung: Ehe mit einer Deutschen] befristet werden kann.

Meiner persönlichen Meinung nach ist das auch in Ordnung, wenn der ausländische Mitbürger, der Falschaussagen gemacht hat, erst einmal ausreisen muss und eine Einreisesperre bekommt, denn sonst könnte ja jeder kommen und schnell mal eine Deutsche heiraten und denken, dann machen ja die Falschangaben nichts aus ...

Also, meine Vorgehensweise wäre die folgende:
Schnellstens zur Ausländerbehörde und zugeben, dass Falschangaben gemacht wurden (also Selbstanzeige). Die richtigen Papiere vorlegen. Ebenfalls Beweise vorlegen, dass die Eheschließung angemeldet wurde. Und dann auf Milde der Sachbearbeiter hoffen ...
Wenn Dein Freund keine Selbstanzeige macht und die Falschangaben nachher auffliegen (und es wird mit Sicherheit auffliegen), macht er dadurch die Situation für Euch beide nur schlimmer.

Du solltest auch bedenken, dass Du als Mitwisserin möglicherweise ebenfalls entsprechend strafrechtlich verfolgt werden kannst.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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malika
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Antwort #11 - 21.07.2005 um 14:34:41
 
wir hatten ja von anfang an vor, selbstanzeige bei der abh zu machen, aber halt erst,wenn die eheschliessung angemeldet ist. alles andere war nie thema. die frage ist halt, ob er bei der anmeldung unter schutz vor abschiebung steht
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malika
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Antwort #12 - 21.07.2005 um 14:36:30
 
p.s. wir können ja sonst auch gar nicht heiraten, wenn wir nicht die duldungspapiere mit richtigen angaben haben
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Abu
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Antwort #13 - 21.07.2005 um 16:37:55
 
Zitat:
wir hatten ja von anfang an vor, selbstanzeige bei der abh zu machen, aber halt erst,wenn die eheschliessung angemeldet ist. alles andere war nie thema. die frage ist halt, ob er bei der anmeldung unter schutz vor abschiebung steht

Nein, natürlich nicht.

Diese Frage war auch eigentlich schon beantwortet:
Zitat:
Hallo, Malika,
hilft es dir wirklich weiter, wenn du hier hörst, dass so etwas durchaus möglich ist?

Abu
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malika
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Antwort #14 - 22.07.2005 um 08:05:50
 
war nur mal so ne frage, weil ich mal gelesen habe, dass es da ein gesetz gibt, wenn die hochzeit kurz bevorsteht, der mann nicht abgeschoben werden kann, da die anmeldung ja schon erfolgt ist.
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ronny
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Antwort #15 - 22.07.2005 um 09:22:58
 
Von einer aufenthaltsbeendenen Massnahme kann abgesehen werden, wenn die Eheschließungg unmittelbar bevorsteht.

Das bedeutet aus ausländerrechtlicher Sicht, dass die auf Echtheit übrprüften und vollständigen Unterlagen beim Oberlandesgericht zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses eingereicht worden sind.  

Es gibt allerdings auch die personenstansrechtliche Sicht, wonach eine Eheschließung erst dann unmittelbar bevorsteht, wenn die Befreiung des OLG bereits vorliegt.
Hier im Forum wurde auch bereits eine Eilentscheidung eines Obeerverwaltungsgerichts bekannt, welches diese Ansicht bestätigt hat.
Da es nicht vorhersagbar sei ob und wann die Befreiung erteilt würde, wurde der vorliegende Eilntrag zur Verhinderung der Abschiebung abgelehnt.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #16 - 22.07.2005 um 09:43:05
 
Vielen Dank für die Antwort. Die ist echt hilfreich.
Also die Befreiung werden wir bald bekommen und ich hoffe, dann kann uns nicht passieren.

VIELEN DANK !
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Antwort #17 - 22.07.2005 um 09:58:06
 
Zitat:
(Bitte nicht verschieben !)

Hallo Leute !
Ich hoffe, ich kriege hier Hilfe. Ich und mein Freund wollen heiraten. Er ist mit falschen Asylangaben hier, aber ich habe die richtigen Papiere bei Standesamt eingereicht. Das Standesamt geht davon aus, dass er im Ausland ist und mit gültigem Visum einreist. Mein Anwalt sagt, wir müssen nach Anmeldung der Eheschliessung bei der AHB die Wahrheit sagen und dann mit richtigen Angaben in der Duldung heiraten. Was kann uns passieren? Kann die Eheschliessung trotz Anmeldung abgelehnt werden? Kann er sofort ausgewiesen werden?
Er ist ausser der Falschangaben niemal straffällig geworden und hat auch einige Zeit Gemeindearbeit geleistet. Bitte helft mir, ich werde echt wahnsinnig.

Danke im Voraus !

Da fällt mir jetzt echt nichts mehr zu ein...  Daumen runter

Abu
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Antwort #18 - 22.07.2005 um 10:06:53
 
Zitat:
Da fällt mir jetzt echt nichts mehr zu ein... 


Außer dem
hier
mir auch nicht Abu explo

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 22.07.2005 um 10:18:21
 
(Bitte nicht verschieben !)

Zitat:
Hallo Leute !
Ich hoffe, ich kriege hier Hilfe. Ich und mein Freund wollen heiraten. Er ist mit falschen Asylangaben hier, aber ich habe die richtigen Papiere bei Standesamt eingereicht. Das Standesamt geht davon aus, dass er im ]Ausland ist und mit gültigem Visum einreist. Mein Anwalt sagt, wir müssen nach Anmeldung der Eheschliessung bei der AHB die Wahrheit sagen und dann mit richtigen Angaben in der Duldung heiraten. Was kann uns passieren? Kann die Eheschliessung trotz Anmeldung abgelehnt werden? Kann er sofort ausgewiesen werden?
Er ist ausser der Falschangaben niemal straffällig geworden und hat auch einige Zeit Gemeindearbeit geleistet. Bitte helft mir, ich werde echt wahnsinnig.
Danke im Voraus ! Zitat:


Zitat:
Da fällt mir jetzt echt nichts mehr zu ein...  Zitat:


Oh Mann das ist echt krassl........ich habe wegen solcher "Fälle"- Probleme meine Ehe -  zu legalisieren....... . weinend
Ich denke das Forum ist nicht da um Straftaten anzuleiten.
Hier sollte nur eine Plattform sein bei unklaren Sachverhalte auf der Grundlage der Gesetzestexte Situationen realistisch zu erörtern. Alles andere ist Sache eines Rechtsanwaltes.

babli
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Antwort #20 - 22.07.2005 um 12:19:41
 
Wäre ja kein wunder, dass die, die es Ehrlich meinen oder die Sache korrekt anleiern immer die dummen sind und ewig warten müssen, bis es zur geplanten Hochzeit kommt!

Sie liegt jetzt neben Ihm im Bett und andere sind monatelang vom Partner getrennt, nur weil wir (die Ehrlichen) so doof sind und den Weg über sämtliche Behörden gehn.

Wie gesagt, es ist kein Wunder warum alles so lange dauert!

Oktober
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Oktober
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Antwort #21 - 22.07.2005 um 12:27:10
 
Jetzt werde ich aber erst richtig wütend!

Falls Dir nicht passt, SORRY, aber Du und Dein Freund seit in meinen Augen [edited]***********[/edited], die mich und meine Verlobte, sowie andere Leittragende mit in den Dreck ziehen! Umsonst wird nicht fast jeder Sachbearbeiter misstrauisch, wenn er unsere Fälle bearbeiten soll.

Mehr fällt mir dazu auch nicht ein.

i4a-team: [edited]
@ Oktober:
nochmal sowas und du riskierst eine Schreibpause oder gar Verbannung![/edited]
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« Zuletzt geändert: 22.07.2005 um 13:50:24 von N/V »  
 
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malika
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Antwort #22 - 22.07.2005 um 12:51:33
 
@oktober
ja,ja, das dir nichts besseres einfällt als beleidigungen war mir fast klar. vielleicht solltest du dich mal besser informieren, weshalb er mit f. angaben hierist, aber nun gut, das interessiert hier eh keinen.
besonders leicht ist es, immer anderen die schuld am eigenen unglück zu geben. mit sicherheit bin ich nicht dafür verantwortlich, dass die misstrauisch sind. denn genauso wie alle anderen habe ich mit echten papieren die anmeldung durchgezogen. also nichts bei der sache gefälscht.
vielleicht solltest du dich mal an die leute wenden, die mit falschem namen hier heiraten und das auch in afrika tun und dann rumheulen, dass die familienzusammenführung nicht klappt.
um dein horizont zu erweitern. es gibt auch andere gründe ein land zu verlassen, ausser politische verfolgung. ist ein versuch wert, drüber nachzudenken  Daumen hoch
hat ja ein bisschen was von regime hier. die leuten, die nicht reinpassen, werden  gesperrt. ich erinnere nur an pekut !

peace
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 22.07.2005 um 13:51:18
 
@ thread:

bitte sachlich bleiben (wieder werden) sonst ist thread schnell geschlossen  pol
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Oktober
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Antwort #24 - 23.07.2005 um 15:41:55
 
Sorry für meine Entgleisung! Werde wieder sachlich argumentieren.

Nur! Meiner Verlobten darf ich den Sachverhalt von malika nicht erzählen!

Eventuell kommt Sie sonst noch auf die Idee sich von Schleusser-Banden nach D fahren zu lassen, weil wir ja sowieso viele illegale hier haben und auf einen mehr oder weniger kommt es ja nicht an!

Usbekistan ist ja wie Guinea auch ein Problemstaat und warum sollte Sie nun nicht auch auf den Gedanken kommen, unter Angaben falscher Tatsachen nach D zu reisen, nur damit Sie bei mir ist!?

Entschuldigt, dass ist krass formuliert und wird natürlich nicht in die Tat umgesetzt, aber man könnte zumindest auf die Idee kommen, denn für Malika ist das ja anscheinend kein Problem.

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malika
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Antwort #25 - 26.07.2005 um 10:19:35
 
@oktober

wolltest du nicht sachlich werden? dann solltest du vielleicht mal anfangen, nicht leuten irgendetwas zu unterstellen. schliesslich habe ich meinen freund zu gar nichts motiviert, da ich ihn erst später kennengelernt habe. du solltest ausserdem dein wissen etwas erweitern, denn so schiesst du dir nur ein gegenteil. will hier aber nicht alles wiederholen, denn verstehen tust du es ja anscheinend nicht und willst es wohl ganz offentsichtlich auch nicht.
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Antwort #26 - 26.07.2005 um 12:07:32
 
Hi!

Anscheinend verstehe ich es wirklich nicht!

Nur der Punkt ist, dass Dein Freund nunmal illegal hier ist und illegal bleibt illegal!

Daran kann ich ja nichts ändern.

Und wenn Er nun auf einmal doch die richtigen oder gültigen Dokumente hat, dann ist es doch schon sehr schleierhaft, auch wenn Euer Anwalt anderer Meinung ist und man das irgendwie hinbiegen könnte.

Oktober
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malika
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Antwort #27 - 26.07.2005 um 12:42:46
 
Da du ja sooo tolerant bist und ausländerfreundlich , kennst du vielleicht die aktion "kein mensch ist illegal" so mal eben nebenbei.
warum bleibt er denn bitte "illegal". weisst du eigentlich was du redest oder musst du in deinem frust nur hass ablassen? er heiratet mit legalen papieren. was ist denn bitte daran schleierhaft?
und jetzt mal ne frage, ohne die situation meines freundes zu rechtfertigen. weisst du wie viele asyl"berechtigte!" in deutschland unter den asyl"bewerbern" leben ? (nicht besonders viele !!!)
du tust gerade so, als hättest du dich noch nie mit diesem thema auseinandergesetzt?

wärst du lieber tot oder illegal ?  vielleicht n kleiner denkanstoß für den rest deines tages
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Mick
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Antwort #28 - 26.07.2005 um 12:47:55
 
Hi,
da hier offensichtlich keine sachliche Diskussion mehr
möglich ist, wird der Thread geschlossen. Die Teil-
nehmer(innen) werden gebeten, sich ggf. per Kurz-
mitteilung auszutauschen. Danke.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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