Hallo malika,
Heiraten mit Duldung ist möglich (mein Mann hatte damals auch eine Duldung).
Das mit den falschen Angaben im Asylantrag fliegt spätestens dann auf, wenn Ihr beiden - frisch verheiratet - zur Ausländerbehörde geht, die Heiratsurkunde vorlegt und eine Aufenthaltserlaubnis für Deinen (Dann-)Ehemann beantragen wollt.
Falschangaben über die eigene Identität sind eine Straftat und können entsprechend verfolgt werden.
Als Ehemann einer Deutschen genießt Dein Freund dann einen gewissen Schutz vor Abschiebung, es könnte aber trotzdem sein, dass er erst einmal ausreisen muss und eine befristete
Einreisesperre bekommt (oder auch unbefristet, die dann auf Euren Antrag [Begründung: Ehe mit einer Deutschen] befristet werden kann.
Meiner persönlichen Meinung nach ist das auch in Ordnung, wenn der ausländische Mitbürger, der Falschaussagen gemacht hat, erst einmal ausreisen muss und eine
Einreisesperre bekommt, denn sonst könnte ja jeder kommen und schnell mal eine Deutsche heiraten und denken, dann machen ja die Falschangaben nichts aus ...
Also, meine Vorgehensweise wäre die folgende:
Schnellstens zur Ausländerbehörde und zugeben, dass Falschangaben gemacht wurden (also Selbstanzeige). Die richtigen Papiere vorlegen. Ebenfalls Beweise vorlegen, dass die Eheschließung angemeldet wurde. Und dann auf Milde der Sachbearbeiter hoffen ...
Wenn Dein Freund keine Selbstanzeige macht und die Falschangaben nachher auffliegen (und es wird mit Sicherheit auffliegen), macht er dadurch die Situation für Euch beide nur schlimmer.
Du solltest auch bedenken, dass Du als Mitwisserin möglicherweise ebenfalls entsprechend strafrechtlich verfolgt werden kannst.
Viele Grüße
Janna