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Guinea (Gelesen: 5.851 mal)
malika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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19.07.2005 um 12:05:44
 
Hallo Leute !
Ich bin neu hier und stelle mich erstmal kurz vor. Ich bin Studentin, 21 Jahre alt und mein Freund kommt aus Guinea.  Komme gleich zu meinem Problem. Mein Freund ist mit falschen Angaben in seinen Asylpapieren hier. Nun versuche wir seid 1 Jahr hier in Deutschland zu heiraten. Noch immer läuft die Überprüfung der Papiere, um eine Freistellung des Ehefähigkeitszeugnis zu bekommen. Nun hoffe, dass diese Sache in etwa 6 Wochen erledigt ist. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ? Wie schnell ging es danach weiter?
Bin echt mit den Nerven am Ende . Bin dankbar für jeden Rat !

ciao malika
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Ralf
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Moin Moin ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #1 - 19.07.2005 um 12:16:01
 
Zitat:
... mit falschen Angaben in seinen Asylpapieren hier. ...


Hallo!

Also eins ist sicher: so wird das nie was. Da hilft wohl nur, Farbe zu bekennen und echte Papiere incl. Pass vorzulegen.

verdacht
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toma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.07.2005 um 12:20:28
 
Der Beitrag gehört wohl eher unter "Straftaten". Wieso soll man mit falschen Papieren ein Ehefähigkeitszeugnis bekommen?  Bringt euere Papiere in Ordnung, dann könnt ihr auf einer vernünftigen Basis heiraten!
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malika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 19.07.2005 um 12:26:26
 
Sorry, da muss ich kurz was klarstellen. Die richtigen papiere haben wir natürlich und die sind auch schon eingereicht und in ordnung. meine frage ist, ob es in nachhinein probleme geben wird. z.b. dass die eheschliessung angemeldet ist und er dann noch abgeschoben werden kann. habe von jemandem gehört,der beim standesamt verhaftet wurde
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albosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 19.07.2005 um 13:28:01
 
Hallo, Malika,
hilft es dir wirklich weiter, wenn du hier hörst, dass so etwas durchaus möglich ist?
Was meinst du, was Behörden und Ämter "denken", wenn statt der falschen plötzlich die "richtigen" Papiere hervorgezaubert werden?
FG Albosa
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malika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 19.07.2005 um 13:34:03
 
@albosa

wir haben von anfang an die richtigen papiere beim standesamt eingereicht. aber ich sehe schon, weiterhelfen tut hier einem keiner wirklich.
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malika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 19.07.2005 um 13:36:30
 
@toma

wir wollen kein ehefähigkeitszeugnis. wir wollen die befreiung, aber das ist nicht das thema,denn die befreiung haben wir bald
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Blaise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #7 - 19.07.2005 um 19:44:08
 
Hallo malika,

ist denn die Ausländerbehörde über die richtige Identität informiert worden? Wie ist der Stand des Asylverfahrens?

Die lange Bearbeitungszeit mag daran liegen, dass Dein Verlobter mit einer falschen Identität das Asylverfahren betrieben hat. Ein gewisses Mißtrauen der Behörden ist dann verständlich.

Guinea gehört auch zu den Staaten mit einem unsicheren Urkundswesen. Deshalb wird wohl auch die Überprüfung der Urkunden in Guinea länger gedauert haben.

Wenn die Ehe in Deutschland geschlossen wurde, richtet sich der Aufenthalt Deines Mannes nach den Bestimmungen des AufenthG. Du kannst dich
hier
über die gesetzlichen Bestimmungen informieren.

Frage doch bei der zuständigen Ausländerbehörde nach, wie der Aufenthalt Deines Zukünftigen aussehen wird.

Wie ein bekannter Mod immer schreibt:
Versuch macht kluch


Viel Erfolg und viele Grüße

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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malika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 20.07.2005 um 15:05:23
 
so, ich versuche es noch einmal. was passiert, wenn meinn freund zugibt, dass er falsche angaben im asylantrag gemacht hat? das ist nötig, damit er mich heiraten kann. ist heiraten mit duldung überhaupt möglich? kommt er sofort in abschiebehaft?
danke für hilfe im voraus !  Griesgrämig Fragezeichen
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 20.07.2005 um 15:17:41
 
Ich hab das mit dem alten thread verbunden.....
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 21.07.2005 um 13:21:26
 
Hallo malika,

Heiraten mit Duldung ist möglich (mein Mann hatte damals auch eine Duldung).
Das mit den falschen Angaben im Asylantrag fliegt spätestens dann auf, wenn Ihr beiden - frisch verheiratet - zur Ausländerbehörde geht, die Heiratsurkunde vorlegt und eine Aufenthaltserlaubnis für Deinen (Dann-)Ehemann beantragen wollt.

Falschangaben über die eigene Identität sind eine Straftat und können entsprechend verfolgt werden.
Als Ehemann einer Deutschen genießt Dein Freund dann einen gewissen Schutz vor Abschiebung, es könnte aber trotzdem sein, dass er erst einmal ausreisen muss und eine befristete Einreisesperre bekommt (oder auch unbefristet, die dann auf Euren Antrag [Begründung: Ehe mit einer Deutschen] befristet werden kann.

Meiner persönlichen Meinung nach ist das auch in Ordnung, wenn der ausländische Mitbürger, der Falschaussagen gemacht hat, erst einmal ausreisen muss und eine Einreisesperre bekommt, denn sonst könnte ja jeder kommen und schnell mal eine Deutsche heiraten und denken, dann machen ja die Falschangaben nichts aus ...

Also, meine Vorgehensweise wäre die folgende:
Schnellstens zur Ausländerbehörde und zugeben, dass Falschangaben gemacht wurden (also Selbstanzeige). Die richtigen Papiere vorlegen. Ebenfalls Beweise vorlegen, dass die Eheschließung angemeldet wurde. Und dann auf Milde der Sachbearbeiter hoffen ...
Wenn Dein Freund keine Selbstanzeige macht und die Falschangaben nachher auffliegen (und es wird mit Sicherheit auffliegen), macht er dadurch die Situation für Euch beide nur schlimmer.

Du solltest auch bedenken, dass Du als Mitwisserin möglicherweise ebenfalls entsprechend strafrechtlich verfolgt werden kannst.

Viele Grüße
Janna
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malika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 21.07.2005 um 14:34:41
 
wir hatten ja von anfang an vor, selbstanzeige bei der abh zu machen, aber halt erst,wenn die eheschliessung angemeldet ist. alles andere war nie thema. die frage ist halt, ob er bei der anmeldung unter schutz vor abschiebung steht
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malika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 21.07.2005 um 14:36:30
 
p.s. wir können ja sonst auch gar nicht heiraten, wenn wir nicht die duldungspapiere mit richtigen angaben haben
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #13 - 21.07.2005 um 16:37:55
 
Zitat:
wir hatten ja von anfang an vor, selbstanzeige bei der abh zu machen, aber halt erst,wenn die eheschliessung angemeldet ist. alles andere war nie thema. die frage ist halt, ob er bei der anmeldung unter schutz vor abschiebung steht

Nein, natürlich nicht.

Diese Frage war auch eigentlich schon beantwortet:
Zitat:
Hallo, Malika,
hilft es dir wirklich weiter, wenn du hier hörst, dass so etwas durchaus möglich ist?

Abu
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malika
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Antwort #14 - 22.07.2005 um 08:05:50
 
war nur mal so ne frage, weil ich mal gelesen habe, dass es da ein gesetz gibt, wenn die hochzeit kurz bevorsteht, der mann nicht abgeschoben werden kann, da die anmeldung ja schon erfolgt ist.
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