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Hochzeitsvisum bei Botschaft in Moskau (Gelesen: 3.915 mal)
complexnumbers
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15.07.2005 um 15:26:53
 
Hallo zusammen!

Vor bereits ein paar Wochen habe ich bzgl. des Heiratsvisum gepostet und auch gute Antworten bekommen. Da meine Verlobte derzeit noch die letzten Paiere sammelt, wollte ich schon mal fragen, wer welche Erfahrungen mit der Botschaft in Moskau bzgl. des Hochzeitsvisum in letzter Zeit (sagen wir mal zwei Jahre) gemacht hat?
Es waere toll, wenn Ihr mir Informationen ueber beide Antragsvarianten (Bescheinigung vom OLG bzw. Einladung mit Verpflichtungserklaerung) zukommen lassen koenntet. Wir wuerden es naemlich schon gerne schaffen, dieses Jahr noch zu heiraten.

Besten Dank im Voraus,

   complexnumbers.

PS Wir wollen in Deutschland heiraten und da dann auch leben. Hochzeit in Russland oder Daenemark steht bei uns nicht zur Debatte.
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Christian
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Antwort #1 - 15.07.2005 um 15:39:04
 
wir hatten dir ja schon auf ähnliche Fragen geantwortet. Bevor wieder die gleichen Antworten kommen, hier der alte Thread

http://www.xonder.de/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ehe;action=d...


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complexnumbers
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Antwort #2 - 15.07.2005 um 15:49:02
 
Hallo Christian!

Stimmt. Und ich habe ja auch schon einige gute Hinweise bekommen. Ganz konkret suche ich dieses Mal nach Erfahrungen, die Verlobte mit der Botschaft in Moskau in letzter Zeit gemacht haben, denn sowas habe ich im letzten Thread nicht erhalten. Und diese Informationen waeren uns sehr wichtig und hilfreich.

Viele Gruesse

   complexnumbers


PS Gerade von Dir, Christian, habe ich klasse Hinweise bekommen. Aber da Du Deine Erfahrungen mit dem Konsulat in St. Petersburg gesammelt hast und anscheinend jede Botschaft/jedes Konsulat seine eigenen Guidelines hat, suche ich Informationen zur Moskauer Botschaft.
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Christian
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Antwort #3 - 15.07.2005 um 15:59:18
 
Danke für die Blumen.

So große Unterschiede würde nun auch nicht in RUS erwarten.

Letztendlich ist die ABH das Zünglein an der Waage. Die Botschaft schickt die Unterlagen nur weiter. Daher ist es ihnen fast "egal" ob du nun mit Standesamtpapier oder mit Geburtsurkunde/Ledigkeitsstempel den Antrag einreichst. Hauptsache er ist vollständig.

Gelesen / Erlebt habe ich noch nicht, dass bei normalen Bedingungen ein Antrag ohne Prüfung der ABH von der Botschaft abgelehnt wird.

Du solltest hier vielleicht noch zusätzlich fragen, ob jemand mit deiner ABH Erfahrungen gesammelt hat. Die warten manchmal wirklich mit der Zustimmung so lange bis die Ehe angemeldet wird.

Kläre im Vorfeld mit deinem Standesamt ab, ob du mit einer Beitrittserklärung die Ehe ohne deine Frau anmelden kannst. Somit sparst du auch viel Zeit und das Verfahren beim OLG kann parallel zum Visum laufen.
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Antwort #4 - 15.07.2005 um 16:12:36
 
Hallo Christian!

Danke fuer den Hinweis. Deshalb moechte ich das Topic des Threads erweitern und fragen, wer welche Erfahrungen mir der ABH Karlsruhe gemacht hat.
Mir ist noch ein Frage zum Thema Uebersetzungen gekommen. Braucht man vom Ledigkeitsstempel im Reisepass auch ein Uebersetzung (leider gibt es bei meiner Verlobten keine Moeglichkeit, eine Ledigkeitsbescheinigung zu bekommen)?  (das wuerde alles sehr chaotisch machen!)
Die Verpflichtungserklaerung in Karlsruhe ist moeglich. Ganz grosser Haken: Es wird die Geburtsurkunde im Original mit Apostille und Uebersetzung verlangt. Aber diese wird auch von der deutschen Botschaft in Moskau verlangt.

Viele Gruesse

  complexnumbers
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Antwort #5 - 15.07.2005 um 19:42:08
 
Hallo,

ich sammle gerade erste Erfahrungen mit dem Heiratsvisa und Moskau, zumal ich widersprüchliche Aussagen meiner AB in Fürstenfeldbruck und dem Merkblatt der deutschen Botschaft habe:

Die AB verlangt, dass ich (bzw. meine Verlobte) eine Verpflichtungserklärung vorlege.

Das Merkblatt besagt: Reisepass, zwei Kopien erste Seite, 3 Visaantrgäe in Deutsch plus 4 Passfotos und eine Erklärung des Standesbeamten, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind für die Hochzeit.

Also: Nachfrage per E-Mail an Deutsche Botschaft Moskau mit vielen Detail-Fragen. Antwort innerhalb weniger Minuten - ohne auf eine Frage genauer einzugehen, nur mit dem Hinweis, dass das Merkblatt gilt - und das als Anhang sowie Infos über das Antragsverfahren. Auf meine Frage, mal einen persönlichen Termin in Moskau zu machen, weil ich Ende Juli dort bin, auch keine Reaktion... Das war schon das zweite Mal, dass ich eine solche kurze Mail als Antwort bekam, besser ist wirklich ein Anrif...

Also: Telefonanruf zur Botschaft. Auskunft: Wenn wirklich alles in Deutschland für das Standesamt geklärt ist und die Bescheinigung vorliegt, kann man sich alles nach dem "Oder" schenken - also auch die Verpflichtungserklärung.

Nun, es kann nicht schaden, diese dennoch mitzugeben, denke ich mir.

Meine Verlobte hat nun einen Termin am 3.8., dann werden wir weitersehen... - ihr Besuchervisum wurde ja gestern abgelehnt, das wir bereits beantragt haben, als noch keine Entscheidung vom OLG vorlag, um im Sommer gemeinsam Urlaub zu machen... (als dann das OLG die Befreiung erteilte und die AB meinte, kein Problem mit Besuchervisum einzureisen und zu heiraten, war die Hoffnung auf eine schnellere Heirat da, aber das hat sich ja zerschlagen - wie in einem anderen Thread nachzulesen..)

Also weitere Erfahrungen in Kürze...

Übrigens, complexnumbers: Das OLG München wollte zusätzlich eine beglaubigte Kopie des Inlandspasses mit Apostille, um die Ledigkeit festzustellen. Apostille ist darauf scheinbar unmöglich, es genügte letztlich auch die beglaubigte Kopie mit Übersetzung...

Elmar
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Antwort #6 - 15.07.2005 um 21:13:57
 
Zitat:
kann man sich alles nach dem "Oder" schenken - also auch die Verpflichtungserklärung.

@elmar   Die Finanzierung seitens des Ehemanns kann man sich leider nicht schenken. Entweder eine VE bei der Botschaft oder bei der ABH. Die Zeit zwischen Einreise und Heirat muß zwingend durch eine VE abgesichert sein. Alternatv zur VE ist noch eine formlose Einladung in Moskau möglich.dann folgt aber die VE vor Einreise in der ABH.

Zitat:
Mir ist noch ein Frage zum Thema Uebersetzungen gekommen. Braucht man vom Ledigkeitsstempel im Reisepass auch ein Uebersetzung (leider gibt es bei meiner Verlobten keine Moeglichkeit, eine Ledigkeitsbescheinigung zu bekommen)?  (das wuerde alles sehr chaotisch machen!)

@complexnumbers

Du brauchst dringend diese Ledigkeitsnachweise. Für die Botschaft reicht eine Übersetzung aus Russland, für Standesamt und OLG muß diese von einen vereidigten Übersetzer sein. (siehe www.bdue.de). Alle Dokumente, die du in D abgibts, müssen von vereidigten Übersetzern sein. Lass aber gleich den ganzen Inlandspaß und Reisepaß beglaubigen und übersetzen. Im Inlandspaß wollen die wirklich alle Einträge sehen.

Den Ledigkeitsstempel bekommst du im OVIR. Die Ledigkeitsbescheinigung im Standesamt. Obwohl es eine Ledigkeitsbescheinigung in RUS nicht offiziell von Standesämtern ausgestellt werden, machen sie es trotzdem, wenn du betonst, dass es für Deutschland ist. Bei Freunden half eine Flasche Martini.



Zitat:
Die Verpflichtungserklaerung in Karlsruhe ist moeglich. Ganz grosser Haken: Es wird die Geburtsurkunde im Original mit Apostille und Uebersetzung verlangt. Aber diese wird auch von der deutschen Botschaft in Moskau verlangt.


Das verstehe ich nicht. Die bekommen sie doch per Post aus Moskau von der deutschen Botschaft ? Wieder ein Grund die formlose Einladung zu wählen. Die ABH schreibt dich dann an, wenn die Akte(inkl Geburtsurkunde) aus Moskau kommt. Dann folgt eben erst die VE.


Ich poste hier nochmal für die anderen alle Dokumente die wir brauchten bzw. abgaben.

1 Ledigkeitsnachweis vom rus.Standesamt ohne Apostille
(gibts offiziell in Russland nicht, sie stellen es aber aus, zur Not mit Bestechung, wenn du eine Apostille darauf bekommst, bist du mein Held) Apostillen werden nur auf offizielle Dokumente erteilt deswegen->Punkt 2

2 Abschrift des Ledigkeitsnachweises des Standesamts vom Notar mit Apostille

3 Ledigkeitsstempel im Paß

4 Abschrift des Inlandsausweises vom Notor mit Apostille

5 Abschrift des Reisepasses vom Notar mit Apostille

6 beglaubigte Kopie vom Reisepaß durch die deutschen Botschaft

7 beglaubigte Kopie vom Inlandspaß durch die deutschen Botschaft

8 Meldebescheinigung vom OVIR / Wohnbehörde

9 Gehaltsnachweis aus RUS fürs OLG (wollte dann doch keiner sehen)

10 Geburtsurkunde mit Apostille oder wenn aus Ukraine mit Legalisierung

11 Eidesstattliche Erklärung der Verlobten über den Familienstand mit Apostille

12 Eidesstattliche Erklärung der Mutter über den Familienstand mit Apostille

13 Eidesstattliche Erklärung des Vaters über den Familienstand mit Apostille

Alles nicht älter als 6 Monate (auch die Geburtsurkunde muß neu sein )

Wenn du ein ganz strenges Stadesamt/OLG hast, könnte noch die Heiratsurkunde ihrer Eltern verlangt werden.



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Antwort #7 - 16.07.2005 um 11:25:36
 
Zitat:
Die Finanzierung seitens des Ehemanns kann man sich leider nicht schenken. Entweder eine VE bei der Botschaft oder bei der ABH. Die Zeit zwischen Einreise und Heirat muß zwingend durch eine VE abgesichert sein. Alternatv zur VE ist noch eine formlose Einladung in Moskau möglich.dann folgt aber die VE vor Einreise in der ABH.



Okay, verstehe ich das richtig? Laut Merkblatt der Botschaft ist keine VE nötig, um den Visumantrag sozusagen vollständig abzugeben. Die schicken dann alles nach Deutschland zur AB, und erst die legt dann Wert auf die VE und fordert die dann - sofern nicht vorliegend - an.

Dann habe ich ja alles richtig gemacht...

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Antwort #8 - 16.07.2005 um 11:54:10
 
Zitat:
Okay, verstehe ich das richtig? Laut Merkblatt der Botschaft ist keine VE nötig, um den Visumantrag sozusagen vollständig abzugeben. Die schicken dann alles nach Deutschland zur AB, und erst die legt dann Wert auf die VE und fordert die dann - sofern nicht vorliegend - an.

Dann habe ich ja alles richtig gemacht...
Elmar


yo, das hast du. Lasse aber bitte deine Unterschrift auf der formlosen Einladung(die braucht die Botschaft) in Deutschland beglaugigen. Kostet ca. 5 €.
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Antwort #9 - 16.07.2005 um 17:21:22
 
Hallo zusammen!

Das hier ist ein Lernprozess, der kein Ende nimmt! Danke für die Infos.

@ChristianP:
1. Ich wusste nicht, dass die Botschaft die Geburtsurkunde an die ABH schickt. Kann ich nach der Überprüfung meiner Person (bzgl. Einkommen, Wohnraum und Scheinehe) die Geburtsurkunde (samt Apostille und Übersetzung) von der Ausländerbehörde bekommen, damit ich zum Standesamt kann?
2. Die Ledigkeitsbescheinigung stellt das OVIR in der Stadt meiner Verlobten nicht aus (und lässt sich auch überhaupt nicht überzeugen). Brauche ich für die Deutsche Botschaft jetzt noch eine Übersetzung des Ledigkeitsstempels?
3. Du hast 13 Dokumente aufgelistet. Habt Ihr die alle bei der Botschaft abgegeben? Oder nur einen Teil und den anderen Teil per Post nach Deutschland geschickt?
4. Wer beglaubigt mir eigentlich meine Unterschrift in Deutschland?

Viele Grüße aus dem warmen Karlsruhe,

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Antwort #10 - 16.07.2005 um 21:40:11
 
Zitat:
. Ich wusste nicht, dass die Botschaft die Geburtsurkunde an die ABH schickt. Kann ich nach der Überprüfung meiner Person (bzgl. Einkommen, Wohnraum und Scheinehe) die Geburtsurkunde (samt Apostille und Übersetzung) von der Ausländerbehörde bekommen, damit ich zum Standesamt kann?


sorry, das ist falsch rueber gekommen.

Die Botschaft behält keinerlei Originale. Du gibst drei Sätze ab. Alles nur Kopien. Selbst die Orignale der Übersetzugen erhältst du wieder. Im Gegensatz zu anderen deutschen Botschaften auf dieser Welt, behalten sie aber den Paß deiner Verlobten ein.

Du kannst also sofort die Ehe mit den anderen Dokumenten anmelden. Das Standesamt behält die Originale bis zur Eheschliessung.

Zitat:
2. Die Ledigkeitsbescheinigung stellt das OVIR in der Stadt meiner Verlobten nicht aus (und lässt sich auch überhaupt nicht überzeugen). Brauche ich für die Deutsche Botschaft jetzt noch eine Übersetzung des Ledigkeitsstempels?


Da hast du mich falsch verstanden. Das OVIR stellt nur den Ledigkeitsstempel aus, d.h. sie bestätigen dir im Paß, dass im Inlandspaß kein Heiratseintrag vorhanden ist.
Die Ledigkeitsbescheinigung bekommst du nicht im OVIR sondern im russischen Standesamt. Die meisten deutschen Standesämter verlangen sie, obwohl auf der Seite von der deutschen Botschaft steht, dass es dieses Papier gar nicht gibt. Geht bitte ins russische Standesamt, das hat bis dato immer geklappt.

Die deutsche Botschaft braucht für jedes russische Dokument eine Übersetzung, also auch der Ledigkeitsstempel.

Zitat:
3. Du hast 13 Dokumente aufgelistet. Habt Ihr die alle bei der Botschaft abgegeben? Oder nur einen Teil und den anderen Teil per Post nach Deutschland geschickt?


Nein, fast alle Dokumente bekommt das Standesamt bzw. das OLG. Für die Botschaft nur Geburtsurkunde und Ledigkeiststempel beide mit Übersetzung.

siehe auch hier(ist ausführlicher als in Moskau)

http://www.deutschesgeneralkonsulat-stpetersburg.ru/de/willkommen/visa/fzf-ehe.h...

Die Dokumente auf gar keinen Fall mit der Post verschicken. Es ist in Russland nicht gestattet Urkunden mit der Post zu verschicken.  Ich weiß nicht, ob diese Dokumente als Urkunden zaehlen. Die Russen flizen fast jeden Brief. Außerdem dauert es lange und ist unsicher. Nehme sie persönlich mit oder verschicke sie mit DHL / Fedex o.ä..


Zitat:
4. Wer beglaubigt mir eigentlich meine Unterschrift in Deutschland?


Bei uns in Berlin macht das jedes Bürgeramt. Gehe einfach in euer Rathaus oder zu einer Meldebhörde.


Noch was. lasse dir von deinem Standesamt einen Laufzettel geben. Vielleicht brauchst du ja nicht so viele Dokumente wie wir.
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Antwort #11 - 17.07.2005 um 10:30:40
 
Zitat:
Noch was. lasse dir von deinem Standesamt einen Laufzettel geben. Vielleicht brauchst du ja nicht so viele Dokumente wie wir.


Stimmt, bei mir war die Liste auch viel kürzer, was aber nicht heißt, dass das OLG damit zufrieden ist... ich musste ja noch eine beglaubigte Kopie des gesamten Inlandspasses mit deutscher Übersetzung nachreichen, dann war auch das OLG zufrieden... Aber meist haben die Standesbeamten genügend Erfahrung mit ihren OLGs, so dass meist wirklich die Liste ausreicht...

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Antwort #12 - 10.09.2005 um 20:51:45
 
Hallo zusammen,

mal eine gute Nachricht: Nachdem meine Verlobte das Hichzeitsvisum am 3.8. beantragt hat, kam schon am 19.8. ein Schreiben der Botschaft, dass sie das Visum bekommt... Da waren wir allerdings beide in Kroatien in Urlaub (kein Visum für beide nötig...). Inzwischen ist auch alles geregelt, sie musste eine Krankenversicherung abschließen für drei Monate, ging morgens um 7:30 Uhr zur Botschaft mit der Bescheinigung und Reisepass und bekam den Pass mit dem Visum am 15 Uhr wieder ausgehändigt..

Nun kann eigentlich fast nichts mehr schiefgehen... :bussi

Viele Grüße
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Antwort #13 - 10.09.2005 um 21:02:14
 
Herzlichen Glückwunsch.   [beifall=beifall.gif]

Naja schiefgehen wird nichts mehr, aber Streß mit den Behörden in D und vorallem mit der russischen Botschaft stehen euch noch bevor, aber keine Angst, es ist alles machbar nur etwas nervig.

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