Ach Ihr Lieben.....bitte nicht schimpfen, dass ich ich nur melde, wenn ich ein Problem habe... :anbet
Es geht um das leidig Thema Ehefähigkeitszeugnis.
Wir wollten eigentlich am 1.7.05 heiraten, das der Termin nicht zu halten ist, haben wir akzeptiert.
Mein Schatz hat sowohl die australische Staatsbürgerschaft durch Geburt, als auch die Ungarische durch Abstammung. Er tritt jedoch als Australier auf. Sein unbefristeter Aufenthalt ist auch in diesem australischen Pass.
Er lebt seit seinem 12. Lebensjahr, also seit ca. 35 Jahren ununterbrochen in Deutschland.
Ich bin Deutsche und wir leben zusammen in Baden-Württemberg (sehr grenznah zu Bayern.)
Soweit zu den Rahmenbedingungen.
Wir dachten nun, alle Papiere für eine Eheschließung zusammen zu haben.
Er hatte sowohl in Deutschland, als auch in Ungarn schon einmal geheiratet. Von der deutschen Ehe haben wir einen beglaubigten Familienbuchauszug, von der Ungarischen ein rechtskräftiges Scheidungsurteil + Übersetzung in die deutsche Sprache.
Wir waren beim australischen Konsulat und haben uns dort ein CNI (Certificate of Non Impediment) geholt, was ja einer Ehefähigkeitsbescheinungung gleich zu setzen ist.
Nun wird diese Dokument aber nicht akzeptiert, da unser örtlicher Standesbeamter sagt, er brauche ein Ehefähigkeitszeugnis, in welchem genau dieses Wort in 7 Sprachen zu lesen ist.

Nun soll also beim OLG Stuttgart die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beantragt werden. Bearbeitungsdauer minimum 6 Wochen - und das natürlich jetzt vor der Urlaubszeit, die ja die ganze Sache nicht unbedingt beschleunigt....

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Nun meine diversen Fragen dazu:
- Ist diese Regelung bundeseinheitlich, da er diese Befreiung bei seiner Heirat in Bayern nicht benötigte?
- Wäre es legal, bzw. würde es uns weiterbringen, wenn einer von uns beiden einen Zweitwohnsitz im benachbarten Bayern anmelden würde, um dort die Eheschließung anzmelden?
- Wird in Bayern mittlerweile auch eben genau dieses Ehefähigkeitszeugnis verlangt, oder ist das tatsächlich eine württembergische Regelung?
- Sollte es tatsächlich zum OLG gehen, habe ich mir eine Liste ausgedruckt, was alles benötigt wird. Muss die Geburtsurkunde auch aktuell sein, bzw. muss die Übersetzung neu gemacht werden?
Wir haben uns nämlich eine neue aus Australien kommen lassen (übrigens war die trotz Feiertag innerhalb von 6 Tagen hier!).
Oder kann er seine Geburtsurkunde von 1989 mit der damaligen Übersetzung vorlegen.
Es ist einfach eine Kostenfrage, denn für das Geld was wir mittlerweile schon für seine Papiere ausgegeben haben, richten andere die halbe Hochzeit aus! :stampf:
Ich weiss, dass sind viele Fragen auf einmal, aber ich bin langsam echt richtig unglücklich, weil ich mir einbilde, dass man uns ständig Steine in den Weg legt.
Es wär sooooooooooooooooo lieb von Euch, wenn Ihr mir bei meinen Fragen weiterhelfen könntet.
Viele liebe Grüße

Sunsally
P.S.:
Der Hammer war dann noch, dass der örtliche Standesbeamte nicht mehr möchte, dass wir mit irgendwelchen Fragen zu ihm kommen, sondern erst dann wieder, wenn wir heiraten. Er sagten fast wörtlich, er könne unseren Krempel nicht mehr sehen und wir würden zu viele Informationen brauchen.....

Ganz ehrlich möchte ich dort auch nicht mehr unbedingt getraut werden.