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Ehefähigkeitszeugnis - nicht in jedem Bundesland? (Gelesen: 5.173 mal)
Sunsally
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04.06.2005 um 13:24:25
 
Ach Ihr Lieben.....bitte nicht schimpfen, dass ich ich nur melde, wenn ich ein Problem habe... :anbet

Es geht um das leidig Thema Ehefähigkeitszeugnis.

Wir wollten eigentlich am 1.7.05 heiraten, das der Termin nicht zu halten ist, haben wir akzeptiert.


Mein Schatz hat sowohl die australische Staatsbürgerschaft durch Geburt, als auch die Ungarische durch Abstammung. Er tritt jedoch als Australier auf. Sein unbefristeter Aufenthalt ist auch in diesem australischen Pass.
Er lebt seit seinem 12. Lebensjahr, also seit ca. 35 Jahren ununterbrochen in Deutschland.
Ich bin Deutsche und wir leben zusammen in Baden-Württemberg (sehr grenznah zu Bayern.)

Soweit zu den Rahmenbedingungen.

Wir dachten nun, alle Papiere für eine Eheschließung zusammen zu haben.
Er hatte sowohl in Deutschland, als auch in Ungarn schon einmal geheiratet. Von der deutschen Ehe haben wir einen beglaubigten Familienbuchauszug, von der Ungarischen ein rechtskräftiges Scheidungsurteil + Übersetzung in die deutsche Sprache.

Wir waren beim australischen Konsulat und haben uns dort ein CNI (Certificate of Non Impediment) geholt, was ja einer Ehefähigkeitsbescheinungung gleich zu setzen ist.

Nun wird diese Dokument aber nicht akzeptiert, da unser örtlicher Standesbeamter sagt, er brauche ein Ehefähigkeitszeugnis, in welchem genau dieses Wort in 7 Sprachen zu lesen ist.  öhm
Nun soll also beim OLG Stuttgart die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beantragt werden. Bearbeitungsdauer minimum 6 Wochen - und das natürlich jetzt vor der Urlaubszeit, die ja die ganze Sache nicht unbedingt beschleunigt.... Schockiert/Erstauntm

Nun meine diversen Fragen dazu:

  • Ist diese Regelung bundeseinheitlich, da er diese Befreiung bei seiner Heirat in Bayern nicht benötigte?
  • Wäre es legal, bzw. würde es uns weiterbringen, wenn einer von uns beiden einen Zweitwohnsitz im benachbarten Bayern anmelden würde, um dort die Eheschließung anzmelden?
  • Wird in Bayern mittlerweile auch eben genau dieses Ehefähigkeitszeugnis verlangt, oder ist das tatsächlich eine württembergische Regelung?
  • Sollte es tatsächlich zum OLG gehen, habe ich mir eine Liste ausgedruckt, was alles benötigt wird. Muss die Geburtsurkunde auch aktuell sein, bzw. muss die Übersetzung neu gemacht werden?
    Wir haben uns nämlich eine neue aus Australien kommen lassen (übrigens war die trotz Feiertag innerhalb von 6 Tagen hier!).
    Oder kann er seine Geburtsurkunde von 1989 mit der damaligen Übersetzung vorlegen.
    Es ist einfach eine Kostenfrage, denn für das Geld was wir mittlerweile schon für seine Papiere ausgegeben haben, richten andere die halbe Hochzeit aus!  :stampf:


Ich weiss, dass sind viele Fragen auf einmal, aber ich bin langsam echt richtig unglücklich, weil ich mir einbilde, dass man uns ständig Steine in den Weg legt.
Es wär sooooooooooooooooo lieb von Euch, wenn Ihr mir bei meinen Fragen weiterhelfen könntet.

Viele liebe Grüße
danke
Sunsally

P.S.:
Der Hammer war dann noch, dass der örtliche Standesbeamte nicht mehr möchte, dass wir mit irgendwelchen Fragen zu ihm kommen, sondern erst dann wieder, wenn wir heiraten. Er sagten fast wörtlich, er könne unseren Krempel nicht mehr sehen und wir würden zu viele Informationen brauchen..... Smiley
Ganz ehrlich möchte ich dort auch nicht mehr unbedingt getraut werden.
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ronny
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Antwort #1 - 04.06.2005 um 18:59:58
 
Hallo sunsally

Zitat:
Ist diese Regelung bundeseinheitlich


Ganz eindeutig ja! Das PStG ist eine bundeseinheitliche Regelung und gilt in BW wie in BY gleichermaßen, obwohl sich BY manchmal wie befreundetes Ausland verhält  grin

Zitat:
Thema Ehefähigkeitszeugnis


Ist oben bei den
FAQ´s
 beschrieben.

Zitat:
muss die Übersetzung neu gemacht werden?


Natürlich, es kann nicht die alte Übersetzung mit der neuen Urkunde verbunden werden, das andere wäre die Frage , ob die alte Urkunde ausreichen könnte.
Aber das ist eine Frage die nur der Standesbeamte entscheidet.


Zitat:
was ja einer Ehefähigkeitsbescheinungung gleich zu setzen ist


Nein , das Certificate ist im Grunde nur eine Ledigkeits- bzw. Eheunbedenklichkeitsbescheinigung. Es ist nicht dem Ehefähigkeitszeugnis gleichzusetzen.

Zitat:
von der Ungarischen ein rechtskräftiges Scheidungsurteil + Übersetzung in die deutsche Sprache


Wurde diese ausl. Entscheidung bereits im Inland anerkannt, s.auch bei den FAQ´s, sonst sollte die Anerkennung gleich im Rahmen des Befreiungsverfahrens mit erledigt werden.

Zitat:
Wäre es legal, bzw. würde es uns weiterbringen, wenn einer von uns beiden einen Zweitwohnsitz im benachbarten Bayern anmelden würde, um dort die Eheschließung anzmelden?


Es wäre legal und auch ohne Zweitwohnsitz über eine sog. Ermächtigung möglich, an jedem Ort in DE zu heiraten, aber...

es ändert nichts an der Befreiungsgeschichte, weil diese überall in DE genauso nötig ist.

Es würde sogar mehr kosten, weil ggf. eine doppelte Prüfung der Unterlagen erforderlich wird. Eine Scheinanmeldung des Wohnsitzes würde ggf. zu anderen Problemen führen.

Grüße
Ronny Zwinkernd


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Sunsally
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Antwort #2 - 04.06.2005 um 20:10:06
 
Hallo Ronny,

erst mal danke für Deine Ausführungen.

Das Urteil liegt im Moment zwecks Anerkennung beim Landratsamt.
Das ist aber auch eine Story für sich. Ich hab nämlich besagten Standesbeamten im Januar gefragt, ob bzw. wo wir die ungarische Scheidung in Deutschland anerkennen lassen müssen.
Damals erhielt ich die Antwort, dass es nicht nötig sei, und er lediglich das Scheidungsurteil mit Übersetzung benötige.
Langsam denke ich echt, der will mich auf den Arm nehmen..... motz

Ich werde auf jeden Fall nächste Woche aufs bayerische Standesamt gehen und mich mal erkundigen, was die gerne von uns hätten.
Aber ich denke auch, dass wir um die Befreiung nicht rum kommen, weil wir die Eheschließung ja trotzdem in BW anmelden müssen.

Dass ich dann in Bayern ein 2. Mal Gebühren entrichten muss , damit muss ich wohl leben, aber wie gesagt, von diesem Beamten möchte ich bei meiner hoffentlich einzigen Ehe echt nicht getraut werden.

Aber hab ich Dich richtig verstanden, das muss dann in Bayern auch alles noch einmal geprüft werden?

Na, bis ich heirate, hab ich wohl weiße Haare und gehe am Stock.... :nix

Hut
Sunsally
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