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Auftenhaltsgenehmigung> Einreise in andere Län (Gelesen: 1.358 mal)
DeepMood
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Auftenhaltsgenehmigung> Einreise in andere Län
30.06.2005 um 12:02:55
 
Hallo an alle Mitglieder,

nach einiger Zeit des interessierten Lesens in diesem
wichtigen Forum habe ich eine Frage an euch, sorry! Zwinkernd
Meine Frau hat die russische Staatsbürgerschaft und eine
Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, soweit so gut.
Wie sieht es allerdings mit Reisen in andere Länder aus?  Fragezeichen
Muß ich an jeder Grenze erst nachfragen ob sie uns reinlassen,
oder gibt es irgendwelche grundsätzlichen Regelungen?
Schengen Staaten, Großbritannien, USA, etc?
Wo kann ich weitergehende Informationen finden?
Vielen Dank für eure freundliche Unterstützung.

(Sollte meine Frage hier falsch positioniert sein,
bitte ich dies einem unerfahrenen Newbie nachzusehen)
:anbet
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Mick
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Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re:  Auftenhaltsgenehmigung> Einreise in andere Län
Antwort #1 - 30.06.2005 um 12:17:22
 
Zitat:
Hallo an alle Mitglieder,

nach einiger Zeit des interessierten Lesens in diesem
wichtigen Forum habe ich eine Frage an euch, sorry! Zwinkernd
Meine Frau hat die russische Staatsbürgerschaft und eine
Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, soweit so gut.
Wie sieht es allerdings mit Reisen in andere Länder aus?  Fragezeichen
Muß ich an jeder Grenze erst nachfragen ob sie uns reinlassen,
oder gibt es irgendwelche grundsätzlichen Regelungen?
Schengen Staaten, Großbritannien, USA, etc?
Wo kann ich weitergehende Informationen finden?
Vielen Dank für eure freundliche Unterstützung.


Hi,
in die anderen Schengenstaaten darf sie ohne weiteres
für 90 Tage pro Halbjahr zu Besuchszwecken einreisen.
Für EU-Länder, die nicht zu den Schengenstaaten gehören,
gilt die Visumspflicht. Ggf. kann sie ein solches an der
Grenze erhalten, wenn sie Dich begleitet und die Ehe an
der Grenze nachgewiesen wird. Ich würde es aber nicht
drauf ankommen lassen und in diesem Fall ein Visum bei
der Botschaft/beim Konsulat einholen.

Für alle anderen Länder würde ich mich dann mal vor Reise-
antritt bei den jeweiligen Vertretungen in Deutschland er-
kundigen. Es würde wohl den Rahmen hier sprengen, alle
Varianten aufzählen zu wollen.

Zitat:
(Sollte meine Frage hier falsch positioniert sein,
bitte ich dies einem unerfahrenen Newbie nachzusehen)
:anbet


Naja, da es nicht um nationales, aber auch nicht nur um
EU- oder Schengenrecht geht, lassen wirs mal einfach hier Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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