Eine Spanische Staatsangehoerigkeit die jedes Jahr neu beantragt werden muss
existiert nicht. Als Deutsche geniesst sie hier volle freizuegigkeit, kann allerdings muss aber nicht eine sogenannte residencia beantragen diese wird fuer 5 Jahre erteilt
mit dieser erhaelt man z.B. Rabatt auf Inlandsfluegen, Faehren etc.
Fuer eine eventuelle Scheidung sollte hier wohl Spanisches Recht gelten, und da eine
Scheidung im beiderseitigen Einvernehmen nach der Schilderung des sachverhalts
wohl kaum in Frage kommt wird es wohl zu einer Streitfallscheidung kommen.
Wenn Die Ehefrau kein Geld fuer einen Anwalt hat, kann ihr das Gericht einen
sogenannten abogado de oficio zuteilen dieser sit kostenfrei allerdings muss
sie nachweisen dass sie mittellos ist letzte Steuerreklaerung etc.
Wenn der Ehemann sie psychisch misshandelt wuerde ich Anzeige erstatten,
die spanische Justiz ist in dieser Hinsicht sehr effizient, es wuerde zu einem
Prozess in kuerzester Zeit 5-6 Tage kommen, allerdings muss diese Misshandlung
bewiesen werden und dies duerfte nicht ganz einfach sein, und mittlerweile hat es sich auch herumgesprochen dass nicht wenige Frauen ihre Maenner nur anzeigen
um die Scheidung zu beschleunigen. Sollten sie Misshandlungen nachweisen
koennen, wird das Gericht dem Mann verbieten sich seiner Frau zu naehern evtl
muesste er sogar die gemeinsame Wohnung rauemen.
es gibt hier wie auch in Deutschland sehr gute Beratungsstellen.
Von der Idee mit den Kindern nach Deutschland zu gehen kann ich nur abraten
dieser Schuss ginge nach hinten los.
was fuer eine Rente hat sie denn beantragt