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Scheidung in Spanien - Kinder? (Gelesen: 2.050 mal)
Carmen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung in Spanien - Kinder?
28.06.2005 um 14:14:11
 
Folgende Situation:
Meine Schwester (deutsche Staatsbürgerschaft) hat vor 12 Jahren in Deutschland einen Spanier geheiratet.  Vor 9 Jahren ist sie mit ihm nach Spanien gegangen. Die beiden haben 2 Kinder, 9 und 12 Jahre alt. Die Kinder haben sowohl die deutsche als auch die spanische Staatsbürgerschaft.
Mittlerweile sind die Zustände in der Ehe untragbar geworden. Meine Schwester ist krank, zu 65% schwerbehindert und muß sich neben diversen Beschimpfungen ständig anhören, daß sie nur von dem Geld ihres Mannes leben würde. Sie selbst findet in Spanien keine Arbeit. Einige Male hat sie bei spanischen Behörden eine Rente beantragt, aber ihre Anträge werden unbesehen abgeschmettert, weil sie neben der spanischen Staatsbürgerschaft (die sie jedes Jahr neu beantragen muß) noch immer ihre deutsche besitzt.
Kürzlich hat ihr Mann ihr die Vollmachten für das gemeinsame Konto entzogen, und ihr wird das Haushaltsgeld nun zugeteilt. Sie hat große Schwierigkeiten, von diesem Geld für die Kinder und sich angemessene Ernährung und Kleidung zu bestreiten. Auch weiß sie nicht, wie sie zum Arzt kommen kann, wenn sie weder Geld für Benzin noch für öffentliche Verkehrsmittel bekommt.
Noch mußte meine Schwester keine körperliche Gewalt über sich ergehen lassen, aber sie hat Angst, daß das als nächstes kommt. Vor allem hat sie Angst um die Kinder. Mehrfach hat ihr Mann ihr gesagt, wenn es ihr nicht passe, könne sie ja gehen, aber die Kinder werde er behalten. Er selbst zeigt seinen Kindern gegenüber zunehmend Desinteresse, aber er setzt sie als Druckmittel ein. Er ist inzwischen 63 Jahre, gesundheitlich ein wenig angeschlagen, und er macht immer häufiger deutlich, daß ihm seine Familie recht lästig ist. So geht er tagsüber oft einfach fort, um seine Ruhe zu haben.
Am Ende des Jahres möchte meine Schwester mit den Kindern nach Deutschland kommen, um ihre (=meine) Eltern und mich zu besuchen. Sie spielt mit dem Gedanken, gar nicht mehr nach Spanien zurückzukehren, um von Deutschland aus eine Ehescheidung voranzutreiben. Da sie in Spanien kein eigenes Einkommen hat, kann sie sich auch dort keine eigene Wohnung nehmen, um sich von ihrem Mann räumlich zu trennen. Hier in Deutschland könnten meine Eltern und ich ihr helfen.
Nach welchem Recht könnte eine Scheidung vollzogen werden? Macht sie sich wegen Kindesentführung strafbar? Was kann sie tun, um das zu vermeiden?
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Guenter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 28.06.2005 um 16:21:14
 
Ja, sie macht sich der Kindesentziehung schuldig, wenn sie die Kinder ohne Zustimmung ihres Mannes mit nach D nimmt. Alle wichtigen Erziehungsfragen (und hierzu zählt eine Auslandsreise) können in einer Ehe nur gemeinsam getroffen werden.
Der einzig mögliche Weg ist der, vor einem spanischen Gericht eine Sorgerechtsentscheidung zu ihrem Gunsten zu erstreiten. Im Übrigen hat sie Anspruch auf ein angemessenes Haushaltsgeld und kann dieses ebenfalls gerichtlich erstreiten.
Auch in Spanien gibt es soziale Beratungsstellen, die konkrete Beratung geben können. Im Internet mal mit google suchen! weinend
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Ralf
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Antwort #2 - 28.06.2005 um 16:30:28
 
Zitat:
..., weil sie neben der spanischen Staatsbürgerschaft (die sie jedes Jahr neu beantragen muß) noch immer ihre deutsche besitzt. ....


Dies halte ich mal für grundsätzlich falsch. Eine Staatsangehörigkeit muss niemals jedes Jahr neu beantragt werden, man hat sie oder eben nicht. Evtl. ist hier eine Art Aufenthaltsgenehmigung für Spanien gemeint, allerdings dürfte sie in Spanien nach EU-Recht ohnehin Freizügigkeit genießen.
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #3 - 29.06.2005 um 09:25:36
 
Eine Spanische Staatsangehoerigkeit die jedes Jahr neu beantragt werden muss
existiert nicht. Als Deutsche geniesst sie hier volle freizuegigkeit, kann allerdings muss aber nicht eine sogenannte residencia beantragen diese wird fuer 5 Jahre erteilt
mit dieser erhaelt man z.B. Rabatt auf Inlandsfluegen, Faehren etc.

Fuer eine eventuelle Scheidung sollte hier wohl Spanisches Recht gelten, und da eine
Scheidung im beiderseitigen Einvernehmen nach der Schilderung des sachverhalts
wohl kaum in Frage kommt wird es wohl zu einer Streitfallscheidung kommen.
Wenn Die Ehefrau kein Geld fuer einen Anwalt hat, kann ihr das Gericht einen
sogenannten abogado de oficio zuteilen dieser sit kostenfrei allerdings muss
sie nachweisen dass sie mittellos ist letzte Steuerreklaerung etc.

Wenn der Ehemann sie psychisch misshandelt wuerde ich Anzeige erstatten,
die spanische Justiz ist in dieser Hinsicht sehr effizient, es wuerde zu einem
Prozess in kuerzester Zeit 5-6 Tage kommen, allerdings muss diese Misshandlung
bewiesen werden und dies duerfte nicht ganz einfach sein, und mittlerweile hat es sich auch herumgesprochen dass nicht wenige Frauen ihre Maenner nur anzeigen
um die Scheidung zu beschleunigen. Sollten sie Misshandlungen nachweisen
koennen, wird das Gericht dem Mann verbieten sich seiner Frau zu naehern evtl
muesste er sogar die gemeinsame Wohnung rauemen.

es gibt hier wie auch in Deutschland sehr gute Beratungsstellen.

Von der Idee mit den Kindern nach Deutschland zu gehen kann ich nur abraten
dieser Schuss ginge nach hinten los.


was fuer eine Rente hat sie denn beantragt Fragezeichen Fragezeichen Fragezeichen
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Carmen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 29.06.2005 um 11:59:18
 
Vielen, vielen Dank für Eure Beiträge bisher,

das hilft mir sehr, das Thema von vorn bis hinten in einem anderen Licht zu sehen.

Lieber Ralf, das mit der Staatsbürgerschaft stimmt so nicht ganz, da hast Du recht. Wie Hartmut geschrieben hat, handelt es sich um eine "residenca", eine Aufenthaltsgenehmigung, und die muß sie tatsächlich jedes Jahr im September neu beantragen.

Lieber Hartmut, den genauen Begriff der Rente muß ich noch erfragen. Jedenfalls hat meine Schwester vor Jahren erfahren, daß sie wegen ihrer 65%igen Schwerbehinderung eine Rente beantragen kann und hat dies kürzlich auch zum dritten Mal getan - und dabei wieder gesehen, daß der ausgefüllte Fragebogen nicht mal genau durchgelesen wurde, was an einer Abweisung nichts ändert. Auch wurde ihr geraten, die spanische Staatsbürgerschaft doch anzunehmen.

Also nochmal: Ganz vielen Dank an Euch!
Carmen
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #5 - 29.06.2005 um 20:23:39
 
Hallo Carmen,

das mit der residencia kann so nicht stimmen, erstens ist sie als Deutsche nicht mehr
verpflichtet diese ueberhaupt zu beantragen (Real Decreto  183 aus dem jahre 2003)
und wenn sie diese doch beantragt wird sie fuer 5  Jahre erteilt.
Eine jaehrliche Neubeantragung waere z.B.. erforderlich fuer Ehepartner aus Drittstaaten
die sich von dem EU Buerger getrennt haben bzw. geschieden sind.


Saludos
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