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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Auftenhaltsgenehmigung> Einreise in andere Län https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1120125775 Beitrag begonnen von DeepMood am 30.06.2005 um 12:02:55 |
Titel: Auftenhaltsgenehmigung> Einreise in andere Län Beitrag von DeepMood am 30.06.2005 um 12:02:55
Hallo an alle Mitglieder,
nach einiger Zeit des interessierten Lesens in diesem wichtigen Forum habe ich eine Frage an euch, sorry! ;-) Meine Frau hat die russische Staatsbürgerschaft und eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, soweit so gut. Wie sieht es allerdings mit Reisen in andere Länder aus? :fragz: Muß ich an jeder Grenze erst nachfragen ob sie uns reinlassen, oder gibt es irgendwelche grundsätzlichen Regelungen? Schengen Staaten, Großbritannien, USA, etc? Wo kann ich weitergehende Informationen finden? Vielen Dank für eure freundliche Unterstützung. (Sollte meine Frage hier falsch positioniert sein, bitte ich dies einem unerfahrenen Newbie nachzusehen) :anbet |
Titel: Re: Auftenhaltsgenehmigung> Einreise in andere Län Beitrag von Mick am 30.06.2005 um 12:17:22 schrieb am 30.06.2005 um 12:02:55:
Hi, in die anderen Schengenstaaten darf sie ohne weiteres für 90 Tage pro Halbjahr zu Besuchszwecken einreisen. Für EU-Länder, die nicht zu den Schengenstaaten gehören, gilt die Visumspflicht. Ggf. kann sie ein solches an der Grenze erhalten, wenn sie Dich begleitet und die Ehe an der Grenze nachgewiesen wird. Ich würde es aber nicht drauf ankommen lassen und in diesem Fall ein Visum bei der Botschaft/beim Konsulat einholen. Für alle anderen Länder würde ich mich dann mal vor Reise- antritt bei den jeweiligen Vertretungen in Deutschland er- kundigen. Es würde wohl den Rahmen hier sprengen, alle Varianten aufzählen zu wollen. Zitat:
Naja, da es nicht um nationales, aber auch nicht nur um EU- oder Schengenrecht geht, lassen wirs mal einfach hier ;) |
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