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Endlich Zusage direkt von BzkReg telefonisch ja (Gelesen: 2.740 mal)
softimus
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Endlich Zusage direkt von BzkReg telefonisch ja
29.06.2005 um 15:59:55
 
hab heute endlich den guten Herren der Bezirksregierung erreicht, der bestätigt, daß meine Einbürgerung durch ist. Die Rechnungsabteilung stellt gerade die Rechnung.

Schade ist daß ich die vor 1 M erhaltene NE gleich mit Paß abgeben müssen werde.

Es ist m.E. doch nicht so schwer im Stoiber-Land. Das ganze hat nur 6 M gedauert.

cheers



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Ralf
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Antwort #1 - 29.06.2005 um 16:08:13
 
Na siehste, geht doch!  :paletti

Sag mal Bescheid, wenn du es schriftlich hast, bzw. die Urkunde in der Hand.

Zitat:
cheers

:prosst:
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softimus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag was ist nun mit Kind?
Antwort #2 - 30.06.2005 um 08:47:39
 
er war nicht im Antrag. Jetzt bin ich durch.
Was kann er nun machen? Einen eigenen Antrag oder was?


Softi
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ronny
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Antwort #3 - 30.06.2005 um 09:02:36
 
Zitat:
Was kann er nun machen?


Hallo softimus,

erstmal Glückwunsch, aber Du hast ja Deine Urkunde noch nicht.

Ist dein Sohn erst nach Antragstellung geboren?

Eine Miteinbürgerung Deines Sohnes wäre dann noch möglich, solange Du die Urkunde noch nicht erhalten hast.

Ich habe früher für solche Fälle vor Aushändigung der Urkunde einfach formlose Anträge auf Miteinbürgerung bereitgehalten und dann auf die Urkunde des Kindes gewartet.

Unsere Einbürgerungsbehörde hat in solchen Fällen sehr schnell eine Urkunde für das Kind ausgestellt.

Frag einfach bei der Bezirksregierung nach, ob das noch geht und warte mit der Entgegennahme der Einbürgerungsurkunde ab.

Grüße
Ronny  Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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softimus
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Antwort #4 - 30.06.2005 um 10:59:41
 
Hi Ronny,

   er ist vor der Antragstellung geboren.
   Ich möchte gern wissen, was ich nach der Aushändigung der Urkunde für ihn machen kann. Er kann meines Wissens auf keinen Fall eigenen Antrag stellen, weil er nur 3 Jahre alt ist.

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ronny
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Antwort #5 - 30.06.2005 um 11:07:26
 
Zitat:
Ich möchte gern wissen, was ich nach der Aushändigung der Urkunde für ihn machen kann. Er kann meines Wissens auf keinen Fall eigenen Antrag stellen, weil er nur 3 Jahre alt ist


Ich glaube es auch,  aber Ziffer 8.1.3.3 der VwV zum StAG könnte eine Lösung sein (gibt dazu einen Thread), und eben die von mir vorgeschlagene Miteinbürgerung bevor du die Urkunde erhältst.

Oder hast Du sie schon ? Dann ist dieser Zug weg.

Grüße
Ronny
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Antwort #6 - 30.06.2005 um 11:15:33
 
Moin!

Ich empfehle auch, die Miteinbürgerung zu beantragen, auch wenn dies deine eigene Einbürgerung verzögert. Das ist erstens billiger, weil die Miteinbürgerung nur 51 Euro kostet, außerdem sind die Chancen wesentlich besser,  dass das Verfahren erfolgrech endet.
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softimus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #7 - 30.06.2005 um 12:23:25
 
da ich in 2 wochen umziehen werde, scheint ein Antrag für meinen sohn nicht sinnvoll zu sein.

Kann er eigenen Antrag unter Bezugnahme auf mich stellen, nachdem ich meine Urkunde erhalten habe?


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Ralf
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Antwort #8 - 30.06.2005 um 12:44:03
 
Zitat:
da ich in 2 wochen umziehen werde, scheint ein Antrag für meinen sohn nicht sinnvoll zu sein.

Doch, immer. Die Unterlagen würden dann an die dann zuständige Behörde weitergeleitet werden.

Zitat:
Kann er eigenen Antrag unter Bezugnahme auf mich stellen, nachdem ich meine Urkunde erhalten habe?

Für Unter-16-Jährige muss der Antrag sowieso von den Eltern gestellt werden.
Problem: Eine Mit-Einbürgerung kann nicht nachträglich beantragt werden, sondern nur, solange das Verfahren der Eltern bzw. des Elternteils noch nicht abgeschlossen ist.
Ein Anspruch nach § 10 erfordert 8 Jahre Aufenthalt, und den kann ein Dreijähriger schwerlich haben.
Was bleibt, wäre eine reine Ermessensentscheidung, wohl nach Nr. 8.1.3.3 StAR-VwV, und das beinhaltet zu viele Unsicherheiten, so dass dies nur als Notnagel empfohlen werden kann.

Wenn deine eigene Einbürgerung nicht schon unbedingt jetzt erfolgen muss, sondern noch ein wenig Zeit hat, würde ich die Miteinbürgerung immer vorziehen.
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