Zitat:da ich in 2 wochen umziehen werde, scheint ein Antrag für meinen sohn nicht sinnvoll zu sein.
Doch, immer. Die Unterlagen würden dann an die dann zuständige Behörde weitergeleitet werden.
Zitat:Kann er eigenen Antrag unter Bezugnahme auf mich stellen, nachdem ich meine Urkunde erhalten habe?
Für Unter-16-Jährige muss der Antrag sowieso von den Eltern gestellt werden.
Problem: Eine
Mit-Einbürgerung kann nicht nachträglich beantragt werden, sondern nur, solange das Verfahren der Eltern bzw. des Elternteils noch nicht abgeschlossen ist.
Ein
Anspruch nach § 10 erfordert 8 Jahre Aufenthalt, und den kann ein Dreijähriger schwerlich haben.
Was bleibt, wäre eine reine Ermessensentscheidung, wohl nach Nr. 8.1.3.3
StAR-VwV, und das beinhaltet zu viele Unsicherheiten, so dass dies nur als Notnagel empfohlen werden kann.
Wenn deine eigene Einbürgerung nicht schon unbedingt jetzt erfolgen muss, sondern noch ein wenig Zeit hat, würde ich die Miteinbürgerung immer vorziehen.