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Voraussetzungen zur Einbürgerung (Gelesen: 4.711 mal)
Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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17.06.2005 um 02:22:46
 
Mir sind zahlreiche "Deutsche" bekannt, welche die deutsche Sprache nicht einmal ansatzweise sprechen können.
Wie verträgt sich das mit den Einbürgerungsgrundsätzen ?
Seitens des Reg.-Präs. wurde meine Frau wiederholt angesprochen, warum sie nicht die
D-Staatsangehörigkeit beantrage.
Mein Einwand, daß sie noch Sprachdefizite hätte, wurde als unwichtig abgetan.
Originalton: "Die Kenntnis der deutschen Sprache ist kein Kriterium zur Erlangung
                    der D-Staatsangehörigkeit." (!?)  




Man kann also heute nicht mehr davon ausgehen, daß der Inhaber eines deutschen Passes auch der deutschen Sprache mächtig ist.
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Samfro
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Antwort #1 - 17.06.2005 um 07:34:53
 
Zitat:
"Die Kenntnis der deutschen Sprache ist kein Kriterium zur Erlangung 
                    der D-Staatsangehörigkeit." (!?)

wenn man das auf die einbürgerung bezieht, ist die aussage falsch. :richter

schau mal dort nach:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/sprachkenntnisse.htm
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Ralf
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Antwort #2 - 17.06.2005 um 11:03:08
 
Zitat:
Mir sind zahlreiche "Deutsche" bekannt, welche die deutsche Sprache nicht einmal ansatzweise sprechen können.


Wahrscheinlich handelt es sich hierbei um Personen, die vor dem 1.1.2000 nach dem bis dahin geltenden Recht eingebürgert worden sind. Nach den damaligen §§ 85/86 AuslG waren Sprachkenntnisse nicht gefordert.
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gomezdavila
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Antwort #3 - 17.06.2005 um 12:06:21
 
Ehegatten und Abkömmlinge von Spätaussiedlern nach §7 BVFG erwerben auch unter bestimmten Voraussetzungen die D-StA ohne Sprachkenntnisse.
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Wie wir einst unter den Verbrechen gelitten haben,&&so leiden wir heute unter den Gesetzen
 
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Saxonicus
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Antwort #4 - 17.06.2005 um 21:09:56
 
Die Aussage ist sehr wohl richtig. In meiner unmittelbaren Nachbarschaft wohnt eine
Familie aus Sri Lanka, deren Kinder hier zwar geboren, aber deren Sprachkenntnisse
mangelhaft sind. Der Vater spricht auch nicht besonders gut deutsch (auch deutsch lesen und schreiben kann er nicht), die Mutter spricht überhaupt nicht deutsch.
Aber alle haben einen deutschen Pass, aber mit der deutschen Kultur nichts am Hut.

Da bin ich richtig stolz auf meine Frau. Obwohl sie bereits seit 23 Jahren hier lebt, hält sie an ihrer SL-Staatsangehörigkeit fest und ist keine Passdeutsche. Nachteile hat sie dadurch auch keine.
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snaker
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 20.06.2005 um 13:03:39
 
Hallo,

ich bin seit 21 Jahren in Deutschland und habe auch keinen deutschen Pass. Bin verheiratet und habe 4 Kinder. Arbeite und bezahle Steuern in Deutschladnd seit über 10 Jahre. Habe auch keine Probleme als Ausländer ind Deutschland.

Ich bin der Meinung, dass jeder Mensch seine Identität und seine Wurzeln nicht verraten sollte.
Ich werde nie den dt. Pass beantragen, weill ich mich in keiner Weise deutscher fühle und deutscher fühlen möchte.

Gruss
SNAKER
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Ralf
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Antwort #6 - 20.06.2005 um 13:15:03
 
Nun, nach den Angaben in deinem Profil bist du ja EU-Bürger, da gibt es ja sowieso so gut wie keine Nachteile.

Aber was Einbürgerung mit Verrat zu tun haben soll, wird wohl dein Geheimnis bleiben. Italiener werden übrigens unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert (Gegenseitigkeit).
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snaker
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 20.06.2005 um 14:04:38
 
In meinem Fall hast du Recht, aber was ist mit dem nicht EU Ausländer, die ihrem Paß abgeben müssen ? Schlimm daran ist, dass einige doch den Paß behalten können (Sportler, Übersiedler usw... ) und andere nicht. Einige müssen perfekt deutsch sprechen und schreiben und andere nicht. Und viele geben ihren Paß ab und bekommen sie den wieder (wie bei den Türken).

Meine Putzfrau ist Polin. Ihr Mann Polen Deutsche (Übersiedler). Sie und ihre Kinder haben seit 10 Jahre doppelpässe. Sonst wären sie nicht nach deutschland gekommen.

Irgend wann werden in der EU gleiche Gesetze für die Ausländerpolitik geben. In meinem Land (Italien) sind wir bereits ein bisschen offener.

Gruss
SNAKER
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Abu
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Antwort #8 - 20.06.2005 um 14:06:01
 
Zitat:
Hallo,

ich bin seit 21 Jahren in Deutschland und habe auch keinen deutschen Pass. Bin verheiratet und habe 4 Kinder. Arbeite und bezahle Steuern in Deutschladnd seit über 10 Jahre. Habe auch keine Probleme als Ausländer ind Deutschland.

Ich bin der Meinung, dass jeder Mensch seine Identität und seine Wurzeln nicht verraten sollte.
Ich werde nie den dt. Pass beantragen, weill ich mich in keiner Weise deutscher fühle und deutscher fühlen möchte.

Gruss
SNAKER


Vor ein paar Monaten hat sich das aber noch anders angehört:
Zitat:
Hallo zusammen,

bin EU Bürger, und möchte Deutscher werden.

???

Abu
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snaker
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 20.06.2005 um 14:16:11
 
Hallo Abu,

es war eine allgemeine Frage. Meine Frau wollte, dass ich einen dt. Pass beantrage. Deswegen hatte ich hier im Forum einige Fragen gestellt. Hat sich danach die Sache für mich erledigt.
Gruss
SNAKER
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Ralf
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Antwort #10 - 20.06.2005 um 14:19:01
 
Zitat:
In meinem Fall hast du Recht, aber was ist mit dem nicht EU Ausländer, die ihrem Paß abgeben müssen ?

Es gibt durchaus auch Nicht-EU-Staaten, deren Bürger unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden, weil zum Beispiel eine Ausbürgerung nach dem Heimatrecht gar nicht möglich ist oder von unzumutbaren Bedingungen abhängig gemacht wird, näheres siehe § 12 StAG.

Davon mal abgesehen, sollte man davon ausgehen, dass eine Einbürgerung ein uneingeschränktes Bekenntnis zum deutschen Staat ist, und nicht etwa nur ein besserer Aufenthaltstitel.

Zitat:
Schlimm daran ist, dass einige doch den Paß behalten können (Sportler, Übersiedler usw... ) und andere nicht.

Was ist daran schlimm?

Zitat:
Einige müssen perfekt deutsch sprechen und schreiben und andere nicht.

Perfekt muss dies keiner beherrschen, und für einige Personengruppen gibt es Vergünstigungen, das ist insoweit richtig.

Zitat:
Und viele geben ihren Paß ab und bekommen sie den wieder (wie bei den Türken).

... und sind dann Deutsche gewesen, wie hier im Forum und in § 25 StAG nachzulesen ist.

Zitat:
Meine Putzfrau ist Polin. Ihr Mann Polen Deutsche (Übersiedler). Sie und ihre Kinder haben seit 10 Jahre doppelpässe.

Für Übersiedler (gemeint sind wohl Spätaussiedler) gelten andere Regeln. Dies ist politisch gewollt. Auch handelt es sich hierbei nicht um Einbürgerungen.

Zitat:
Irgend wann werden in der EU gleiche Gesetze für die Ausländerpolitik geben. In meinem Land (Italien) sind wir bereits ein bisschen offener.

Mag sein, aber dieses Forum orientiert sich am geltenden Recht.
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mjay
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 30.06.2005 um 17:43:21
 
Hallo an Alle,

an das was der Snaker geschrieben hat, kann ich mich nur anschliessen. Da (Deutschland) wird leider mit zweierlei Mass gehandelt, einige dürfen, die anderen nicht (doppelte Staatsbürgerschaft) haben. Wo greift hier eigentlich das Grundgesetz? siehe Artikel 3 §1. Ich würde gern wissen.

Ob mir jemand das erklären kann?

Ich bin als Spätaussiedler nach D gekommen, aber mit der Begründung "nicht im deutschen Sinne erzogen", abgelehnt. Danach wollte ich die deutsche Staatsangehörigkeit (Einbürgerung) aufnehmen, aber nur unter der Voraussetzung, dass ich auf die andere verzichte.

Wieso bekommen solche sogennanten VIPs doch eine andere, ohne auf die deutsch verzichten zu müssen?

Hääte ich gern die Antworten, aus welcher Sicht auch immer.

Gruß
mjay
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Ralf
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Antwort #12 - 01.07.2005 um 01:02:20
 
Wo Äpfel mit Birnen verglichen werden, zieht Art. 3 GG nun mal nicht.
Das Gleichheitsgebot in Art. 3 bedeutet für die Verwaltung: Gleiche Sachverhalte sind gleich zu behandeln.
Wenn ich im Einbürgerungsverfahren Bürger verschiedener Staaten vergleiche, sind die Gegebenheiten nun mal nicht gleich, weil die Staatsangehörigkeitsgesetze der Herkunftsländer unterschiedlich sind.
Habe ich einen "Normalbürger" und z.B. einen Spitzensportler, sind sie ebenfalls nicht gleich, weil bei letzterem oft ein besonderes öffentliches Interesse an einer schnellen Einbürgerung gegeben ist. Dann tritt der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit manchmal zunächst zurück, der Verzicht wird dann aber oft nachgeholt.
Ebensowenig sind Spätaussiedler und Einbürgerungsbewerber vergleichbar, weil diese Sachverhalte in verschiedenen Gesetzen geregelt sind.

Zitat:
Ob mir jemand das erklären kann?

Gern geschehen. Zwinkernd
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