Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Abgelehnter Antrag (Gelesen: 5.619 mal)
Sunny
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 7
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abgelehnter Antrag
28.06.2005 um 14:37:58
 
Mein Mann (Ausländer) hat letztes Jahr einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Folgende Voraussetzungen der Einbürgerung von Ehegatten Deutscher waren erfüllt: Mir wurde bescheinigt, dass ich deutsche Staatsbürgerin bin; er ist seit 3 Jahren in Deutschland; er kann sehr gut deutsch, hat schon eine einjährige Ausbildung zum Altenpflegehelfer erfolgreich abgeschlossen und macht z.Zt. die Ausbildung zum Altenpfleger.
Dennoch ist der Antrag abgelehnt worden, mit der Begründung, dass er während seines Aufenthaltes in Deutschland vor unserer Ehe zweimal falsche Identitäten angenommen hatte (wofür er allerdings keine Anzeige/Strafe bekommen hat).
Er bedauert das inzwischen und machte das auch deutlich, aber die Einbürgerung wurde leider abgelehnt. Nun meine Fragen: Liegt diese Entscheidung der Regierung von Oberbayern im Ermessen des Sachbearbeiters oder ist es den Sachbearbeitern grundsätzlich vorgeschrieben, in solchen Fällen so zu entscheiden? Macht es Sinn, es nochmal zu versuchen oder sollten wir abwarten, bis die 8 Jahre bis zur regulären Einbürgerung verstrichen sind?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Samfro
Experte
****
Offline


ohne Worte!!!


Beiträge: 112
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abgelehnter Antrag
Antwort #1 - 28.06.2005 um 15:37:21
 
mich würde mal der genau wortlaut bzw. die genau begründung interessieren und auch die rechtsgrundlage dafür.
Zum Seitenanfang
  

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abgelehnter Antrag
Antwort #2 - 28.06.2005 um 16:45:55
 
Zitat:
mich würde mal der genau wortlaut bzw. die genau begründung interessieren und auch die rechtsgrundlage dafür.


Mich auch. Ggf. per IM oder E-Mail, Namen kannst du natürlich weglassen.
Ohne Kenntnis der Begründung kann die Frage jedenfalls nicht beantwortet werden.

Wahrsagerin
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Sunny
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 7
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abgelehnter Antrag
Antwort #3 - 28.06.2005 um 20:23:23
 
Hier der genaue Wortlaut des Schreibens (vom 2.9.2004):

"... eine Überprüfung Ihres Einbürgerungsantrages durch die Regierung von Oberbayern hat ergeben, dass Sie die Einbürgerungsvoraussetzungen nach § 9 StAG derzeit nicht erfüllen, da Sie in der Vergangenheit ein Asylverfahren unter falschen Personalien geführt haben ... steht es Ihnen selbstverständlich frei bei Erfüllung der Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung nach § 85 Ausländergesetz (in Ihrem Fall ab 13.09.2009) erneut einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen."

@Samfro: Wir hatten zumindest angenommen, dass dies die Ablehnung ist. Im Brief steht weiter noch, dass meinem Mann nahegelegt wird, den Einbürgerungsantrag zurückzunehmen, da sonst ein kostenpflichtiger Ablehnungsbescheid ergehen muss. Aber damit ist doch schon gesagt, dass die Sache ohnehin entschieden ist? Deshalb hat mein Mann dann den Einbürgerungsantrag zurückgenommen.  ???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
eishennig
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abgelehnter Antrag
Antwort #4 - 28.06.2005 um 23:14:24
 
Hallo Sunny,

das wird ja in dem von dir zitierten Teil des Briefes immer noch nicht ganz klar, aber wahrscheinlich wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Deinen Mann eingeleitet. Dann muss das Einbürgerungsverfahren ausgesetzt werden.
Deswegen, und weil eine Verurteilung bei der Beweislage zu erwarten ist, wurde die Rücknahme des Antrages empfohlen.

Ehrlich gesagt musste ich ziemlich die Augenbrauen hochziehen bei diesem Satz:
Zitat:
Er bedauert das inzwischen

Man kann bei der Identitätsverschleierung (Name und/oder Nationalität falsch) von Asylbewerbern eigentlich nicht mehr von Einzelfällen reden - das wird sehr bewußt, ganz kalkuliert und in Kenntnis der Strafbarkeit gemacht!

Weil man damit einen Aufenthalt in Deutschland erzwingen will (durch Verhindern einer Rückführung) und die deutschen Strafen meist so lasch sind, daß es sich lohnt.

Meistens wird bei mittelbarer Falschbeurkundung (§ 271 StGB) nämlich keine Freiheitsstrafe, sondern eine Geldstrafe verhängt - deren Tagessätze aber bei ehemaligen Asylbewerbern regelmässig sehr niedrig sind und faktisch von der deutschen Ehefrau abgestottert werden. Und die Vorstrafe bewirkt auch oft weder dauerhafte Probleme mit der Aufenthaltserlaubnis, noch eine regelmässige Ausweisung, noch verhindert sie langfristig eine Einbürgerung. Das bezieht sich jetzt auf die (fast schon als Standardlösung aus den Identitätsproblemen zu nennende) Situation nach der Eheschliessung mit einer Deutschen.

Ich habe allerdings gehört in Bayern werde neben der mittelbaren Falschbeurkundung auch der Leistungsbetrug (Asylbewerberleistungen) verfolgt. Da müsste dann neben der Strafe auch noch die unrechtmässig bezogene Leistung (bspw. 300€/ Monat Asylverfahren unter falscher Identität) zurückgezahlt werden.

Jemand der zweimal(!) seine Identität verschleiert und sich vom deutschen Steuerzahler ein teures Asylverfahren inklusive Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld, Krankenversicherung bezahlen lässt und dann, nachdem sein Aufenthalt gesichert ist, das "inzwischen bedauert", hinterlässt doch einen bitteren Nachgeschmack ...

:sauer:
eishennig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sunny
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 7
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abgelehnter Antrag
Antwort #5 - 29.06.2005 um 08:13:56
 
Die Sache mit der falschen Identität ist inzwischen den Behörden seit 5 Jahren bekannt. Kann es da immer noch sein, dass ein Verfahren „in der Schwebe ist“?

Im übrigen kann ich nur sagen, dass du meinen Mann und mich nicht kennst und dir deshalb auch keine Beurteilung seines Charakters aufgrund einiger Schilderungen erlauben solltest.
Während seiner Asylzeit hat er übrigens rechtmäßig gearbeitet und Steuern bezahlt (war damals noch möglich) und ist für seine Wohnung selbst aufgekommen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abgelehnter Antrag
Antwort #6 - 29.06.2005 um 08:34:45
 
Zitat:
dir deshalb auch keine Beurteilung seines Charakters aufgrund einiger Schilderungen erlauben solltest.


Und wieso das nicht  explo

Erstens hast Du gefragt und mußt damit rechnen Antworten zu bekommen. Auch wenn sie Dir nicht passen.

Zweitens hat Eishennig IMHO völlig recht. Er kennt diese Geschichten auch länger und häufiger genau wie ich (der sich erst gar nicht äußern wollte).

Und drittens,  m.E. entscheidend
:
Zitat:
dass er während seines Aufenthaltes in Deutschland vor unserer Ehe zweimal falsche Identitäten angenommen hatte (wofür er allerdings keine Anzeige/Strafe bekommen hat).  


sag ich mal Glück gehabt, oder kommt noch

Zitat:
Asylzeit hat er übrigens rechtmäßig gearbeitet und Steuern bezahlt (war damals noch möglich) und ist für seine Wohnung selbst aufgekommen.


Wobei sich mir allerdings auch die Frage stellt, wieso das letztere charakterlich positiver sein soll. öhm

Straftat ist Straftat, sorry.  explo

Und das andere ist völlig normal, dass jemand für seinen Lebensunterhalt aufkommt. oder ?

Das Verfahren wird schweben, weil die Behörde prüft, ob überhaupt eine wirksame Eheschließung mit Dir vorgelegen hat. Ggf. kommt auch eine Nichtehe in Betracht oder eine Eheaufhebung wegen Scheinehe.
Strafverfahren wegen Identitätsbverschleierung die nicht eingestellt werden ( und bei mehrfacher glaube und hoffe ich dass es nicht eingestellt wird) können sich schon hinziehen.

Grüße
Ronny  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Samfro
Experte
****
Offline


ohne Worte!!!


Beiträge: 112
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abgelehnter Antrag
Antwort #7 - 29.06.2005 um 08:35:39
 
eine ablehnung ist es noch nicht. sonder der ratschlag den antrag zurückzunehmen da laut ebh die voraussetzungen nicht erfüllt sind.

nur ich verstehe nicht waraufhin die ablehnen wollen. die identität deines mannes ist doch jetzt geklärt. steht da noch was genaueres in dem brief?
Zum Seitenanfang
  

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!
 
IP gespeichert
 
Sunny
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 7
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abgelehnter Antrag
Antwort #8 - 29.06.2005 um 08:45:38
 
Nein, sonst steht da leider nichts. Auch auf telefonische Nachfrage bei der zuständigen Dame von der Regierung von Oberbayern wurde der Grund genannt, der auch im Brief steht: Asylverfahren unter falschen Personalien wäre ein Hinderungsgrund.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sunny
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 7
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abgelehnter Antrag
Antwort #9 - 29.06.2005 um 08:56:22
 
@Ronny
Ich sage ja nicht, dass ich die damaligen Aktionen meines Mannes gutheiße, im Gegenteil… Und du hast Recht, dass eine Straftat eben eine Straftat ist.
Aber ich bin der Meinung, dass man seine Einstellung auch ändern kann und jeder eine zweite Chance verdient. Mein Mann hat seitdem nichts Gesetzeswidriges mehr getan und wird es auch nicht mehr tun.

Ich dachte, die Prüfung der Wirksamkeit der Eheschließung ist bei uns längst erledigt, schließlich haben die Behörden damals dafür 9 Monate gebraucht, in denen mein Mann nach der Hochzeit nicht nach Deutschland wiedereinreisen durfte.
Er hat ja auch schon die unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Kann das sein, wenn noch ein Verfahren schwebt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abgelehnter Antrag
Antwort #10 - 29.06.2005 um 09:08:10
 
Zitat:
Er hat ja auch schon die unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Kann das sein, wenn noch ein Verfahren schwebt?


Wenn das mit den verschleierten Identitäten bereits bekannt war, wird die Prüfung abgeschlossen sein.

Möglicherweise habe ich und ggf. Eishennig auch etwas heftig reagiert, aber diese Geschichten sind bei mir fast täglich an der Tagesordnung.
Und da wirst Du einfach empfindlicher für die Versuche an diesen Sachverhalten etwas relativieren zu wollen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abgelehnter Antrag
Antwort #11 - 29.06.2005 um 09:53:51
 
Zitat:
Straftat ist Straftat, sorry.


... Aber für eine Einbürgerung nur hinderlich, wenn deswegen eine Verurteilung erfolgte.

Aus dem bisher geschilderten Sachverhalt kann ich keinen Ablehnungsgrund entnehmen.

Die Begründung Zitat:
"... da Sie in der Vergangenheit ein Asylverfahren unter falschen Personalien geführt haben ... "
dürfte rechtlich nicht haltbar sein.

M.E. sollte der Antrag nicht zurückgenommen werden.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Sunny
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 7
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abgelehnter Antrag
Antwort #12 - 29.06.2005 um 10:14:35
 
Leider hat mein Mann den Antrag im Herbst schon zurückgenommen, weil wir annahmen, dass das Ganze mit der Aufforderung zur Antragsrücknahme schon entschieden war. Da ist also wahrscheinlich nichts mehr zu machen, oder?

Er hat jetzt überlegt, es noch einmal von vorn zu versuchen. Wenn er das tut und dasselbe herauskommt, wie könnte man dann vorgehen? Antrag nicht zurücknehmen und ggf. klagen?
Oder von vornherein nach der Rechtsgrundlage für die Ablehnung fragen?

Wie ist eigentlich § 11, 2 zu verstehen („Ein Anspruch auf Einbürgerung nach § 10 besteht nicht, wenn 2. tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass der Einbürgerungsbewerber Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben oder die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, es sei denn, der Einbürgerungsbewerber macht glaubhaft, dass er sich von der früheren Verfolgung oder Unterstützung derartiger Bestrebungen abgewandt hat, oder …). Wir dachten, dass der Ablehnungsgrund „falsche Identität“ vielleicht darunter fällt. Ist das möglich?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abgelehnter Antrag
Antwort #13 - 29.06.2005 um 10:28:35
 
Zitat:
Leider hat mein Mann den Antrag im Herbst schon zurückgenommen, weil wir annahmen, dass das Ganze mit der Aufforderung zur Antragsrücknahme schon entschieden war. Da ist also wahrscheinlich nichts mehr zu machen, oder?

Nun ja, dann ist das Verfahren durch Antragsrücknahme bereits erledigt, aber er kann natürlich jederzeit einen neuen Antrag stellen.

Zitat:
Er hat jetzt überlegt, es noch einmal von vorn zu versuchen. Wenn er das tut und dasselbe herauskommt, wie könnte man dann vorgehen? Antrag nicht zurücknehmen und ggf. klagen?

Im Falle einer Ablehnung steht jedem der Rechtsweg offen, das heißt: Klage vor dem Verwaltungsgericht. In einigen Bundesländern ist vorher noch ein Widerspruchsverfahren erforderlich. Welches Rechtsmittel jeweils zulässig ist ergibt dich aus der Rechtsbehelfsbelehrung.

Zitat:
Oder von vornherein nach der Rechtsgrundlage für die Ablehnung fragen?

Die Rechtsgrundlage sollte sich aus einem Ablehnungsbescheid ergeben.

Zitat:
Wie ist eigentlich § 11, 2 zu verstehen („Ein Anspruch auf Einbürgerung nach § 10 besteht nicht, ...
Wir dachten, dass der Ablehnungsgrund „falsche Identität“ vielleicht darunter fällt. Ist das möglich?

Dies bezieht sich zwar nur auf Einbürgerungen nach § 10 StAG, aber aus den Verwaltungsvorschriften ergibt sich im Prinzip für die Ermessenseinbürgerung das Gleiche. Gemeint sind hier verfassungsfeindliche Bestrebungen, z.B. Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen oder terroristishen Organisation. Eine frühere falsche Identität fällt jedenfalls nicht darunter.

Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Sunny
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 7
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abgelehnter Antrag
Antwort #14 - 29.06.2005 um 13:35:58
 
Danke Ralf; ich denke, wir werden wohl nochmal einen Anlauf starten … (diesmal etwas besser informiert).

Vielen Dank an alle für die Infos!

Viele Grüße, Sunny
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema