Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einbürgerung Ausbürgerung Einbürgerung (Gelesen: 7.048 mal)
kirsche17
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung Ausbürgerung Einbürgerung
28.06.2005 um 01:34:19
 
Ich hab ein echtes Problem.
Ich bin hier in Deutschland geboren,
mit einer´Vietnamesischen Staatsangehörikeit.

Ich habe ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft gestellt.
Die ausländerbehörde möchte nun eine Ausbürgerung von Vietnam.

Die Vietnamesiche Botschaft jedoch,
hat keine Daten über mich,
um mich Auszubürgern,
und ohne Ausbürgerung bekomme ich keine Deutsche Staatsangehörigkeit.

Nun meinte mein Anwalt,
dass es so ist,
dass ich mich erst mal in Vietnam Einbürgern muss,
um mich dann wieder Auszubürgern,
um mich dann für die Deutsche Staatsangehörigkeit einzubürgern .

Das kann doch echt nciht sein oder ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alandan
Full Member
***
Offline


Erst mit anderen Menschen
ist Mensch ein Mensch


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Ausbürgerung Einbürgerung
Antwort #1 - 28.06.2005 um 01:12:19
 
dass ich mich erst mal in Vietnam Einbürgern muss,
um mich dann wieder Auszubürgern,
um mich dann für die Deutsche Staatsangehörigkeit einzubürgern .


Ah neeeeeeee!  :dom

Das erinert mich daran, daß ich zwei mal aus dem bundesgebiet ausreisen musste um am gleichen tag wieder einzureisen um überhaupt ne AG zu bekommen...

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alandan
Full Member
***
Offline


Erst mit anderen Menschen
ist Mensch ein Mensch


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Ausbürgerung Einbürgerung
Antwort #2 - 28.06.2005 um 01:16:26
 

aber ich glaube, daß du defacto statenlos bist! lasst dich nicht zur einbürgerung zwingen so einfach, denn ich wurde auch gezwungen mich einzubürgern, und jetzt habe ich nur probleme.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gomezdavila
Full Member
***
Offline


The law is an ass. (Charles
Dickens)


Beiträge: 53
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Ausbürgerung Einbürgerung
Antwort #3 - 28.06.2005 um 08:24:23
 
Die wichtigste Frage ist, ob Du die vietnamesische Staatsangehörigkeit besitzt. Das richtet sich nach vietnamesischem Recht, wird Dir also hier kaum jemand zuverlässig sagen können. Es hängt von der StA der Eltern ab, evtl. vom Geburtsort. Du solltest Dich mal bei der Botschaft erkundigen, ob es in Vientam so etwas gibt wie hier in D das Verfahren zur Feststellung der StA.  Letztlich werden nämlich nur die viet. Behörden verbindlich sagen können, ob Du die viet. StA besitzt.

Besitzt Du sie nicht, ist eine Einbürgerung nach Vietnam restlos überflüssig.  Dann bist Du wahrscheinlich staatenlos (ich kenne die notwendigen Einzelheiten Deiner Familie und Deines Lebenslaufes nicht). Besitzt Du die viet. StA, ist eine Einbürgerung erst recht völlig überflüssig und Du solltest die Entlassung beantragen, um Mehrstaatigkeit zu vermeiden.  Wobei zu prüfen ist, welches Verfahren das viet. Recht da kennt. Nach meinen Unterlagen gibt es die Möglichkeit des Verzichts. 

Die zweite Frage ist dann, ob ggf. nach deutschem Recht die Hinnahme der Mehrstaatigkeit in Betracht kommt.

Ich sehe Dein Problem als ein praktisches (wird die Botschaft überhaupt etwas tun?), danach als ein viet.-rechtliches.
Zum Seitenanfang
  

Wie wir einst unter den Verbrechen gelitten haben,&&so leiden wir heute unter den Gesetzen
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Ausbürgerung Einbürgerung
Antwort #4 - 28.06.2005 um 08:43:55
 
Zitat:
Die Vietnamesiche Botschaft jedoch,
hat keine Daten über mich, um mich Auszubürgern,...


Hallo!
Dies bedeutet ja noch lange nicht, dass du die vietnamesische Staatsangehörigkeit nicht besitzt. Wenn bei deiner Geburt deine Eltern vietnamesische Staatsangehörige waren, bist du dies automatisch auch. Evtl. gehst du mal zusammen mit deinen Eltern zur Botschaft oder nimmst Unterlagen von ihnen mit.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Samfro
Experte
****
Offline


ohne Worte!!!


Beiträge: 112
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Ausbürgerung Einbürgerung
Antwort #5 - 28.06.2005 um 12:08:44
 
nur mal so interessehalber: was für einen pass hast du?
Zum Seitenanfang
  

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Ausbürgerung Einbürgerung
Antwort #6 - 28.06.2005 um 12:13:05
 
Zitat:
nur mal so interessehalber: was für einen pass hast du?


Hi Samfro,
in einem anderen Thread schrieb sie, dass sie ein Reisedokument
besaß, welches jetzt bei der ABH liegt. Sie hat eine Fiktionsbe-
scheinigung (Aufenthaltstitel gilt als fortbestehend).
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Ausbürgerung Einbürgerung
Antwort #7 - 28.06.2005 um 12:32:34
 
Dann nehme ich mal an, dass die Eltern hier als Flüchtlinge anerkannt sind und ihr hier geborenes Kind daher nie bei den vietnamesischen Behörden angemeldet haben.

Sind die Eltern evtl. inzwischen eingebügert (wenn ja: warum wurde die Fragestellerin nicht miteingebürgert)?

Auf jeden Fall dürften die Eltern wohl Nachweise über ihre eigene vietnamesische StA besitzen, womit dann auch die Entlassung der Fragestellerin möglich sein sollte.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Ausbürgerung Einbürgerung
Antwort #8 - 28.06.2005 um 13:26:18
 
Zitat:
defacto statenlos


Ein Blick ins Gesetz verhindert Geschwätz  Zwinkernd

Der Status der Eltern (als Kontingentflüchtling etc.) zum Zeitpunkt der Geburt ist egal. Es kommt auch nicht auf die Registrierung bei der Auslandsvertretung der SRV an. Gem Art 6 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom  28.06. 1988 erwirbt ein Kind,  dessen Eltern beide Vietnamesen sind, immer die vietnamesische Staatsangehörigkeit;  unabhängig vom Ort der Geburt.

Bei wenigstens einem vietnamesischen Elternteil trifft das Gleiche zu, wenn der andere staatenlos ist.

Nur bei gemischtnationalen Eltern und einem gleichzeitigen Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit durch Geburt wird der Erwerb der vietnamesischen Staatsangehörigkeit vom Geburtsort oder dauernden Aufenthalt der Eltern abhängig gemacht.
Aber selbst wenn die Eltern keinen dauernden Aufenthalt in VN haben und die Geburt im Ausland stattfindet und das Kind der gemischtnationalen Eltern auch durch Geburt eine andere Staatsangehörigkeit erwerben kann, besteht noch ein Optionsrecht. Es gibt eigentlich kaum eine Möglichkeit der VN-Staatsangehörigkeit zu entgehen  grin

Diese Aussage Zitat:
daß du defacto statenlos bist!
ist daher v.Q.  Daumen runter

Grüße
Ronny  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Alandan
Full Member
***
Offline


Erst mit anderen Menschen
ist Mensch ein Mensch


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Ausbürgerung Einbürgerung
Antwort #9 - 28.06.2005 um 14:29:35
 
roni, ich habe gesagt de facto und nicht: de jure

so ein problem hate ich ja auch, ich war de facto statenlos bis ein land ( zwischen 5 länder, die in betracht kamen) bereit war mich einzubürgern.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Ausbürgerung Einbürgerung
Antwort #10 - 28.06.2005 um 17:49:43
 
Hallo Alandan,

erkläre mir doch mal bitte den Unterschied zwischen de facto und de jure staatenlos...

Danke,


Blaise
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
Alandan
Full Member
***
Offline


Erst mit anderen Menschen
ist Mensch ein Mensch


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Ausbürgerung Einbürgerung
Antwort #11 - 29.06.2005 um 01:52:55
 
de facto staatenlos ist mann wenn man offiziel keine nationalität besitzt . Gründe dafür sind verschieden oft kommen sie vor wenn sich ein staat auflöst oder wenn nationalität unklar ist.

Ein beispiel:

Ein Junge aus Jugoslawien lebt seit seinem fünftem Lebensjahr in D.
Nach dem Zerfall Jugoslawien war er 7 jahre de facto statenlos.
Er wollte sich in D einbürgern, aber zuvor musste sich ausbürgern. Aber aus was?

Mutter aus Slowenien aber eine ethnische Kroatin
Vatter aus Mazedonien aber ein etnischer Turke
Er (nur) geboren in Bosnien, und 4 jahre in Montenegro gelebt

Länder die in betracht kamen:

Slowenien ( hat's abgelehnt da er nie in Slowenien glebt hat)

Kroatien ( hat's abgelehnt da er in Kroatien weder geboren noch gelebt hat, noch war er  komplett  ein etnischer Kroate)

Bosnien ( hat's abgelehnt, da nur dürch geburt im Transit kein anspruch auf nationalität besteht)

Montenegro (hat's abgeleht da nur 4 jahre aufentahlt in MN nicht ausreichen)

Mazedonien (hat's abgelehnt, da er nie in Mazedonien gelebt hat)

Türkei  interessierte nicht ein halbethnischen Turke der nichtmal türkisch kann

Im letzen moment ( nach 7 jahren) entschliest sich Bosnien ihn einzubürgern fals kein anderes land es tut. Das ist nicht so überaschend, und ging es um geschäft: einbürgern, gleich ausbürgern und geld kassieren. Deutsche formalismus befriedigt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Ausbürgerung Einbürgerung
Antwort #12 - 29.06.2005 um 12:17:52
 
Hallo,

Zitat:
de facto staatenlos ist mann wenn man offiziel keine nationalität besitzt


Dann ist man auch de jure staatenlos    grin

Zitat:
Gründe dafür sind verschieden oft kommen sie vor wenn sich ein staat auflöst oder wenn nationalität unklar ist.


Wenn die Nationalität, sprich die Staatsangehörigkeit, unklar ist, bedeutet das eben nicht staatenlos, sondern eben nur nicht geklärt.

Gerade in den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien muss man oft prüfen, ob die betroffene Person die Staatsangehörigkeit eines dieser Staaten besitzt.

Ich haben in vielen Fällen erlebt, dass die Personen tatsächlich eine Staatsangehörigkeit besaßen. Dafür war dann auch keine Einbürgerung erforderlich, sondern lediglich eine Registrierung. In einigen Fällen besaßen die Personen unglücklicherweise sogar mehrere Staatsangehörigkeiten.

Es gibt keine de facto Staatenlosigkeit unabhängig vom Gesetz. Denn nur im Gesetz wird über Erwerb und Verlust der Staatenlosigkeit entschieden. Manchmal dauert es eben länger, bis das herausgefunden wird.

Blaise
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Ausbürgerung Einbürgerung
Antwort #13 - 29.06.2005 um 13:55:17
 
Zitat:
ronny, ich habe gesagt de facto und nicht: de jure


Bleibt für den Ausgangsfall eh ohne Belang, ob de facto oder de jure  grin

Gesetzliche Grundlage ist das Staatsangehörigkeitsrecht von VN und das sieht eben die von mir bereits geschilderten Fälle vor. Das ist Fakt, VN nimmt sie als seine Staatsangehörige de jure in Anspruch, sie muß sich nur als Bürgerin melden, wenn nicht bereits eine automatische Meldung durch das deutsche Standesamt erfolgt ist. Hab das nicht parat, ob es eine Melde-/ Mitteilungspflicht gibt.

Das Zitat:
sondern lediglich eine Registrierung
wäre allenfalls noch zu erledigen, um den Nachweis des Besitzes einer de jure erworbenen Staatsangehörigkeit zu erhalten.

Jetzt wird der Unterschied klar ?  grin

Grüße
Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema