Hallo Manal,
leider ist es so, dass viele Rechtsanwälte aufgrund der vielen Gesetzesneuerungen nicht vollständig informiert sind. Ich denke also, Du hast da eine Falschinformation erhalten.
Naja,
beantragen kannst Du die Staatsangehörigkeit, aber ob Dein Antrag dann angenommen und bearbeitet wird, ist fraglich, wenn die Voraussetzungen für eine Einbürgerung noch nicht erfüllt sind.
Erkundige Dich doch einfach mal nach einem Integrationskurs und nach den Kosten. Wenn das nicht so teuer ist, mach' doch einfach den Kurs. Damit beweist Du den Behörden erst recht, dass Du integrationswillig bist und dass es Dir wirklich ernst ist mit der Staatsbürgerschaft und dem Bleiberecht, denn Du kannst die Teilnahmebestätigung für den Int.Kurs vorweisen.
in § 5 der Integrationskursverordnung heißt es:
Zitat:(3) Bei der Entscheidung über die Zulassung ist die Integrationsbedürftigkeit des Ausländers zu berücksichtigen. Ausländer, die an einem Integrationskurs teilnehmen möchten, um die erforderlichen Sprachkenntnisse für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder für eine Einbürgerung zu erwerben, sowie Ausländer, die einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs hatten, aber aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen an einer Teilnahme gehindert waren, sind bei der Zulassung vorrangig zu berücksichtigen.
(Hervorhebungen von mir). Du hast also meines Erachtens gute Chancen, kurzfristig einen Kursplatz zu erhalten.
Und wie sagte mal jemand so schön:
Es ist besser, Du hast etwas, das Du nicht brauchst, als
Du brauchst etwas, das Du nicht hast . . .Viele Grüße
Janna