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Befugniss alt >>Aufenthaltserlaubniss neu?? (Gelesen: 1.925 mal)
peku
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16.05.2005 um 17:25:11
 
Hallo,

eine Jugendliche hat von der Stadt X eine Aufenthaltsbefugniss noch gültig bis Ende 2006.(Befugnissgrund: Leben bei Ihrer Mutter dioe mit einem deutschen verheiratet ist)
Befugniss da damals der Nationalpass abgelaufen die Befugniss ist ein eigenes dokument mit Lichtbild.
Nun hat die Jugendliche endlich einen neuen Nationalpass erhalten.Gleichzeitig ist seit 6 Monaten die Familie in die Stadt Y umgezogen.
Frage: Muss Sie eine komplett neue AE beantragen oder gilt die alte Befugniss bis zum Abkaufdatum fort und muss in den neuen pass übertragen werden??
Frage. ist dafür die Behörde an der Stadt X (Ausstellung der Befugniss)oder der Stadt Y (jetziger Wohnsitz) zuständig??
gruss peku
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Mick
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Antwort #1 - 16.05.2005 um 20:05:54
 
Hi Peku,
der Ausweisersatz wurde erteilt, da kein Pass vorlag. Nun
liegt einer vor, die Erteilungsvoraussetzungen sind entfallen.
Ich würde den Pass vorlegen, die Befugnis wird dann als AE
in den Pass übertragen. Das Ganze natürlich bei der "neuen"
ABH.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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peku
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Antwort #2 - 17.05.2005 um 13:24:28
 

na dann gut Mick werden versuchen hier in Berlin was zu erreichen

gruss peku
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