i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Befugniss alt >>Aufenthaltserlaubniss neu??
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1116257111

Beitrag begonnen von peku am 16.05.2005 um 17:25:11

Titel: Befugniss alt >>Aufenthaltserlaubniss neu??
Beitrag von peku am 16.05.2005 um 17:25:11
Hallo,

eine Jugendliche hat von der Stadt X eine Aufenthaltsbefugniss noch gültig bis Ende 2006.(Befugnissgrund: Leben bei Ihrer Mutter dioe mit einem deutschen verheiratet ist)
Befugniss da damals der Nationalpass abgelaufen die Befugniss ist ein eigenes dokument mit Lichtbild.
Nun hat die Jugendliche endlich einen neuen Nationalpass erhalten.Gleichzeitig ist seit 6 Monaten die Familie in die Stadt Y umgezogen.
Frage: Muss Sie eine komplett neue AE beantragen oder gilt die alte Befugniss bis zum Abkaufdatum fort und muss in den neuen pass übertragen werden??
Frage. ist dafür die Behörde an der Stadt X (Ausstellung der Befugniss)oder der Stadt Y (jetziger Wohnsitz) zuständig??
gruss peku

Titel: Re: Befugniss alt >>Aufenthaltserlaubniss neu??
Beitrag von Mick am 16.05.2005 um 20:05:54
Hi Peku,
der Ausweisersatz wurde erteilt, da kein Pass vorlag. Nun
liegt einer vor, die Erteilungsvoraussetzungen sind entfallen.
Ich würde den Pass vorlegen, die Befugnis wird dann als AE
in den Pass übertragen. Das Ganze natürlich bei der "neuen"
ABH.

Titel: Re: Befugniss alt >>Aufenthaltserlaubniss neu??
Beitrag von peku am 17.05.2005 um 13:24:28

na dann gut Mick werden versuchen hier in Berlin was zu erreichen

gruss peku

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.