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wer kann mir helfen? (Gelesen: 2.377 mal)
amomar00
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag wer kann mir helfen?
19.05.2005 um 11:05:35
 
mein freund hat asyl in Baden württenberg ich wohne aber in rheinland pfalz was könnnen wir tun damit er mich ohne probleme besuchen kann.gestern wollte er mcih beschen wurde im zug von der polizei zurück nach baden wü. geschickt.hoffe mi8r kann jemand helfen das ist doch nicht normal oder.?ich drehe noch durch.bitte hilft mir
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 19.05.2005 um 11:42:36
 
Gibt es da nicht so etwas wie "Urlaubsscheine", die ein Asylbewerber beantragen kann, wenn er sich von dem ihm zugeteilten Wohnort entfernen möchte und die ihn dann zum Reisen an einen anderen Ort (wohl nur an einem ganz bestimmten, auf dem Urlaubsschein vermerkten Datum) berechtigen?

Er sollte mal seinen Sachbearbeiter danach fragen.
Vielleicht könnte er auch mal das Stichwort "Umverteilungsantrag" ansprechen und beantragen, dass ihm ein Wohnort in BaWü zugewiesen wird. Zur Umverteilung gibt es schon einen anderen Thread hier im Forum.

Auf gar keinen Fall sollte er ohne schriftliche Erlaubnis der Behörden seinen ihm zugewiesenen Wohnort verlassen. Das kann mächtig Ärger geben!

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Djamila
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Beiträge: 233

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.05.2005 um 12:29:53
 
Hallo anomar 00,
sieh bitte auf hier auf Seite 2 nach unter " Gebühren für Urlaubsscheine". Da kannst du viel über dieses leidige Thema Verletzung der sog. Residenzpflicht erfahren.
Ein Tipp wäre noch: Die Einladung einer/s  Deutschen kann "Wunder" beim zuständigen Sachbearbeiter bewirken, wie oft und wie lange hängt leider vom Ermessen des Bearbeiters oder der Bearbeiterin ab.
Nach meiner Erfahrung kann das bis zu 14 Tagen Urlaub führen, aber nicht so oft, sonst reagiert die ABH mit ihrer "Fürsorgepflicht" gegenüber dem Betroffenen oder verwehrt die Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
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Djamila
 
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Djamila
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Beiträge: 233

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 19.05.2005 um 12:47:23
 
Erhält der Betroffene keinen Urlaubsschein bzw. richtig

Erlaubnis zum vorübergehenden Verlassen des Bereiches der Aufenthaltsgestattung/Duldung/Folgeantragsduldung ausgestellt amxxxx, erteilt vonxxxxbisxxxx mit Ortsangabe xxx und Zweck des Besuches xxxx
mit Hinweis:
1. ....gilt nur in Verbindung mit Aufenthaltsgestattung/Duldung
2. Ein Verbleiben außerhalb des Bereiches der Aufenthaltsgestattung/Duldung über die erlaubte Zeit hinaus

kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden.

d.h. Im Falle Pkt. 2 und ohne Erlaubnis erst recht :

ausgestellt durch die jeweilige Staatsanwaltschaft :

Strafvollstreckungssache gegen Sie:
Tatvorwurf : Verstoß gegen das Asylverfahrensgesetz

siehe §§ 58 Abs.1/85/86 des Asylverfahrensgesetzes (siehe Gesetze)


Freiheit ist nicht grenzenlos und wo kämen wir denn hin, wenn jeder reisen kann, wohin er will ?

Sorry !

Viele Betroffene sammeln und zahlen in Raten, und das im positiven Fall.
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Djamila
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 19.05.2005 um 12:57:54
 
Auch hier mal wieder:

[bgcolor=Blue]
wählt doch BITTE einen aussagekräftigeren Betreff!
[/bgcolor] Smiley

Hier wär z.B. angebracht:
[hint]
Wohnsitzauflage bei Asyl
. Oder Umzug bei Asyl usw... [/hint]

Macht es alles etwas leichter, die evtl. nur zu bestimmten Themen
lesen oder/und antworten.  [beifall=beifall.gif]
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