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Auszug/Scheidung was nun? (Gelesen: 1.128 mal)
King1977
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09.05.2005 um 13:28:42
 
Hallo ich bin neu hier und hätte mal ein paar Fragen
Es ist folgender Fall. Ich ein deutscher Staatsbürger bin seit 2 Jahren und 3 Wochen mit einer Ukrainerin verheiratet. Wir haben keine Kinder. Vorige Woche hat sie mich verlassen nach dem ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert wurde. Darum möchte ich mich jetzt Scheiden lassen. Nach dem ich heute auf der ABH nachgefragt habe wie es jetzt weiter geht hat man mir gesagt das sie wahrscheinlich wieder ausreisen muß. Ich dacht immer das das Trennungsjahr mitzählt oder zumindest ihre Lehrstelle, sie muß noch 2 Jahre lernen. Aber das Zählt ja wahrscheinlich doch nicht. Stimmt es das die Fristen nicht ausreichen das sie hierbleiben darf
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ronny
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Antwort #1 - 09.05.2005 um 13:36:12
 
Zitat:
Stimmt es das die Fristen nicht ausreichen das sie hierbleiben darf


Hallo,

schau mal in den § 31 AufenthG oben bei  www.info4alien.de/images/top_gesetze.gif .

So wie sich die Geschichte bis jetzt anhört, hat Deine Frau bereits jetzt ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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King1977
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Antwort #2 - 09.05.2005 um 13:57:40
 
Ja sie hat ein eigenständiges. Aber was heißt das jetzt? Kann sie nur noch ein Jahr bleiben? Ich verstehe das alles nicht!
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ronny
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Antwort #3 - 09.05.2005 um 14:07:52
 
Zitat:
Kann sie nur noch ein Jahr bleiben?


Nein es bedeutet, dass ihre AE bis zur Erfüllung der Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis jeweils für ein Jahr verlängert werden wird, solange sie keinen Ausweisungstatbestand erfüllt.

Grüße
Ronny  Zwinkernd
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