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Ablauf Heirat mit Thai in Deutschland (Gelesen: 4.804 mal)
dirke98
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ablauf Heirat mit Thai in Deutschland
22.04.2005 um 01:48:01
 
Hallo,

ihr seit ein tolles Forum. Umso mehr ich jedoch in den verschiedenen Themen lese kommen mir aber auch immer mehr Fragen.

Aber vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

In meinem konkreten Fall beabsichtige ich ( Deutscher ) meinen thailandische Freund ( zur Zeit in Thailand ) zu heiraten.  Nach Rücksprache mit dem Standesamt brauchen wir zur Begründung der Lebenspartnerschaft Geburtsurkunde , Ledigkeitsbescheinigung vom Heimatort und Zentralregiester, Wohnortbestätigung und Reissepass von meinem Freund ( Unterlagen liegen ihm in Thailand vor )sowie hier in Deutschland eine Aufenthaltsbestätigung. Übersetzung der thailändischen Unterlagen sollte in Deutschland erfolgen. Eine Legalisation der Unterlagen ist nach der Aussage vom Standesamt ersteinmal nicht notwendig. Zur Beantragung sollen beide Partner persönlich im Standesamt anwesend sein.

Nun zu meinen Fragen wie wir am besten vorgehen. Um den Antrag in Deutschland zu stellen dachte ich das es am besten noch einmal mit einem Touristenvisum nach Deutschland kommt und wir beim Standesamt den Antrag stellen und einen Termin machen.
Er nach denn 3 Monaten mit Touristenvisum wieder zurück nach Thailand fliegt um dann in Thailand das Visum zur Eheschließung beantragt.

Macht das so Sinn ?, bzw. es stellen sich mir folgende Fragen:

muss man zur Beantragung für ein Visum immer noch eine Bestätigung haben aus der vom Standesamt hervorgeht das alle Unterlagen eingereicht sind, sowie der geplante Termin zur Eheschließung, bzw. Eintragung der Lebenspartnerschaft.

Kann es Probleme geben in Deutschland mit einem Touristenvisum eine Aufenthaltsbescheinigung vom zuständigen Ordnungsamt zu bekommen?

Ist es richtig das , sofern vom Standesamt nicht benötigt auf die Legalisation der Unterlagen verzichtet werden kann ( auch später bei der Visumsbeantragung ) Ein wichtiger Punkt, da anscheinend eine Legalisation der Unterlagen mehrere Monate dauern kann.

Bekommt man die Unterlagen im Original vom Standesamt zurück, da diese doch sicherlich bei der Beantragung des Visums zur Eheschließung benötigt werden.

Ich weiss also nicht mehr weiter:

Die eine Alternative wäre also er kommt mit einem Touristenvisum und wir bereiten soweit alles vor, machen einen Termin und er fliegt wieder zurück um ein Visum zur Eheschließung zu beantragen. Die Frage dabei ist ob er, um alle Unterlagen zu haben auch die Aufenthaltsbescheinigung vom Ordnungsamt bekommt. Wenn nich hätten wir wohl das Problem das nich alle Unterlagen zusammen sind und der Aufwand umsonst war.

Die zweite Alternative:
alle Unterlagen sind zusammen und wir könnten kurzfristig in Deutschland heiraten. Für das Standesamt ist es wichtig das er legal in Deutschland ist und die Aufenthaltsbscheinigung hat. Es ist nicht relevant das er noch mit Touristenvisum eingereist ist. Was könnte im schlimmsten Fall nach der Heirat passieren, bzw. könnte eine Ausweisung erfolgen wenn die Ausländerbehörde merkt, daß wir beabsichtigen zu heiraten?

Und noch die dritte Alternative:Gleich in Thailand das Visum zur Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft mit den oben genannten Unterlagen beantragen, obwohl keine Terminbestätigung vom Standesamt vorliegt.

Ich wäre echt dankbar wenn es Erfahrungen bzw, Ideen gibt wie wir am besten Vorgehen. Besten Dank schon einmal im voraus.








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DerVerzweifelte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #1 - 22.04.2005 um 09:56:41
 
Hallo.
Ich werde dieses Jahr auch meine thailändische Freundin heiraten. Ich habe mich auch sehr viel mit diesem Thema auseinandergesetzt, und habe beschlossen einfachheitshalber in Thailand zu heiraten.

Meine Erfahrung mit dem Touristenvisum ist nicht sehr gut. Sie hat einmal eins bekommen, beim zweiten Versuch wurde es abgelehnt, wie üblich ohne Begründung. Also es ist nicht so einfach ein Touristenvisum zu bekommen. Nach Aussage des Reisebüros über den ich den Antrag gemacht habe, macht es nach Ablehnung keinen Sinn mehr es erneut zu versuchen.

Um in Deutschland zu heiraten, musst Du ein ausreichendes Einkommen, sowie ein ausreichenden Wohnraum nachweisen. (Visum zur Eheschließung). Erkundige Dich wie hoch das Einkommen und wie groß der Wohnraum sein muss. Falls es nicht ausreicht, macht es keinen Sinn zu versuchen in Deutschland zu heiraten.

Das Touristenvisum wird meines Erachtens auf keinen Fall genehmigt, wenn es zur Eheschließung in Deutschland benutzt werden soll. Visumsmißbrauch.

Wenn Du in Thailand heiratest, kannst Du nach der Hochzeit einne Familienzusammenführung in Deutschland beantragen. Auf diese hat jeder Deutsche einen Rechtsanspruch. Auch wenn das Einkommen, oder der Wohnraum nicht ausreichend sein sollte.

Du solltes prüfen, ob überhaupt eine Trauung in Deutschland für Dich möglich ist.

Wenn ja, würde ich in Thailand zu einem renomierten Reisebüro, dass sich auf Visumangelegenheiten spezialisiert hat, wenden. Das kostet zwar etwas, aber es erspart Dir viel Zeit, Ärger, Lauferei und ggf. auch Geld.


Viel Erfolg.


Gruss Rolf
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dirke98
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 22.04.2005 um 21:06:31
 
Das mit dem heiraten in Thailand ist bei einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft leider nich möglich. Ausreichend Geld und Wohnraum nachzuweisen sollte in unserem Fall nicht das Problem sein. 

Aber ich weiss nun immer noch nicht ob wir gleich ein Heiratsvisum ohne Termin vom Standesamt beantragen können. Weiss hier jemand weiter.???
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 22.04.2005 um 21:16:45
 
Zitat:
Weiss hier jemand weiter


Hallo,

ich denke mal schon. Ein Termin beim Standesamt(oder der zuständigen Behörde je nach Bundesland) ist keine zwingende Erteilungsvoraussetzung.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 23.04.2005 um 18:47:48
 
Hallo,

das Touristenvisum halte ich nicht für eine so gute Idee, da bei der
Beantragung eines Visums grundsätzlich der Einreiszweck angegeben
werden soll.
Ein Visum zur Eheschließung ist ein zustimmungsbedürftiges Visum
und es wird vor der Einreise nötig sein bei der zuständigen ABH vorzusprechen.
Dort wird i.d.R. eine Verpflichtungserklärung für 3 Monate abgenommen
und der Einreise zugestimmt, wenn sonst nicht dagegen spricht.
In den 3 Monaten sollte allerdings geheiratet werden, denn eine Verlängerung
ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.

Gruß  Augenrollen
Bruno
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Reyhan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 23.04.2005 um 21:38:54
 
Zitat:
Zur Beantragung sollen beide Partner persönlich im Standesamt anwesend sein.


..ich habe zwar keine Erfahrung mit Thailand, aber mein Mann musste damals eine sogenannte " Beitrittserklärung " unterschreiben, damit ich die Eheschliessung beim Standesamt anmelden konnte.

Vielleicht einen Versuch wert.

Viele Grüße

Reyhan
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..immer mit der Ruhe !
 
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Tazman
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #6 - 24.04.2005 um 14:01:18
 
Hallo,

leider kann ich Dir kein Rezept geben, damit es mit der Einreise klappt, nur ein paar Tips.
Ein Besuchervisum halte ich für fast unmöglich. Sobald man durchblicken lässt das man ein gemeinsames leben aufbauen möchte (näheres kennenlernen oder Heiraten) wird das Besuchervisum abgelehnt.  Aber wie soll man jemanden einladen ohne dieses zu erwähnen. Bei meiner Verlobten (damals noch nicht) wurde das Besuchervisum 2 mal abgelehnt. Beim 2. mal war ich mit in der Deutschen Botschaft in Thailand. Nach der Ablehnnung habe ich noch mal "persöhnlich" mit denen geredet und er sagte mir was wir brauchen ist ein kennenlernvisum und das gibt es nicht. Die einzige möglichkeit ist ein Visum zum zwecke der Eheschliessung. Verusuchen würde ich es aber trotzdem, da der Aufwand nicht so gross ist, aber seid bitte nicht entäuscht wenn es abgelehnt wird. Das Visum zum zwecke der Eheschießung ist sicher besser für euch, nur ist der Aufwand erheblich größer und die Bearbeitungszeit auch länger (2-3 Monate). Die Dokumente dafür würde ich im jeden Fall legalisieren lassen, da es eigentlich egal ist was der Standesbeamte fordert weil das Ehefähigkeitszeugniss woanders erteilt wird und wenn die eine Legalisierung fordern ist der aufwand die nachträglich zu legalisieren erheblich größer. Im nachhinein kann ich nur sagen, lieber jetzt ein wenig zeit und geduld mitbringen, man spart sich dadurch einiges an entäuschungen ........ eine Heirat mit einem Besuchervisum kann ich nicht empfehlen.

MfG Tazman
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anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 24.04.2005 um 14:55:35
 
Die Frage, die sich mir jedoch stellt, ist, ob die thailändischen Behörden überhaupt bereit sein werden, für eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Dokumente auszustellen, d.h., ob man die Möglichkeit hat, ein "Hochzeitsvisum" zu beantragen.
Anne
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #8 - 24.04.2005 um 23:25:58
 
Zitat:
Die Frage, die sich mir jedoch stellt, ist, ob die thailändischen Behörden überhaupt bereit sein werden, für eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Dokumente auszustellen, d.h., ob man die Möglichkeit hat, ein "Hochzeitsvisum" zu beantragen.
Anne

Man muß den thailänd. Behörden ja nicht auf die Nase binden, daß es sich um eine gleichgeschlechtliche Beziehung handelt.
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 25.04.2005 um 09:36:27
 
Hallo,

interessante Infos gibt es auch auf diesen Seiten, einfach mal rumstöbern:

http://typo3.lsvd.de/
http://www.lsvd.de/bund/ratgeber/auslaender.html

eishennig
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druzan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 05.05.2005 um 13:43:48
 
Hi,

ich bin z.Z. arbeitssuchend und habe dementsprechend kein grosse einkommen udn da wuerde mich mal interessieren, ob ich meine (thai) freundin dann ueberhaupt hier in deutschland heiraten kann? bevor jetzt vorurteile kommen, nein ich bin nicht ueber 40 und dick und habe sie mit geldwedeln kennengelernt (sorry falls ich das sage, aber man hoert sowas allzu oft  Traurig )
was anderes was mich einfach interessieren wuerde ist, ob eine eintragung einer lebenspartnerschaft (also gleichgeschl. beziehung) auch ein daueraufenthaltsvisum ermoeglicht. z.B. wenn ich jetzt eine lebenspartnerschaft mit nem thai mann eintragen lasse, ob er dann mit mir zusammen in deutschland leben darf?
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #11 - 09.05.2005 um 15:09:58
 
Zitat:
ich bin z.Z. arbeitssuchend und habe dementsprechend kein grosse einkommen udn da wuerde mich mal interessieren, ob ich meine (thai) freundin dann ueberhaupt hier in deutschland heiraten kann?


Bei einer Heirat in D muß der Lebensunterhalt des ausländischen Verlobten bis zur Heirat gesichert sein. Normalerweiser muß der deutsche Verlobte eine Verpflichtungserklärung abgeben und in diesem Zusammenhang ein ausreichendes Einkommen nachweisen.

Falls das Einkommen nicht ausreichend ist, könnte auch bestehendes Vermögen herangezogen werden oder ein Dritter könnte die VE abgeben.

Abu

P.S.

Zitat:
meine (thai) freundin

Zitat:
was anderes was mich einfach interessieren wuerde ist, ob eine eintragung einer lebenspartnerschaft (also gleichgeschl. beziehung) auch ein daueraufenthaltsvisum ermoeglicht. z.B. wenn ich jetzt eine lebenspartnerschaft mit nem thai mann eintragen lasse, ob er dann mit mir zusammen in deutschland leben darf?

??? Vielleicht solltest Du Dir erst einmal klar über Deine sexuelle Orientierung werden...
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