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Familienzusammenführung vermasselt??? (Gelesen: 1.935 mal)
cheyenne3105
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung vermasselt???
05.05.2005 um 15:24:41
 
Unsere Situation ist die Folgende: Mein "Mann" (Ghanese, wir sind nicht verheiratet) und ich haben eine gemeinsame Tochter (2 Jahre). Wir sind seit 4 Jahren zusammen, er hat jedoch kein Visum für Deutschland (nie gehabt, nur für Frankreich und ist dann per Zug hier "gelandet") aber auch keinen Eintrag im Pass oder ähnliches. Er ist ein völlig "unbeschriebenes Blatt", ist nie mit dem Gesetz in Verbindung gekommen. Unsere Story habe ich hier von Anfang an diskutiert. Wie auch immer, um endlich alles zu legalisieren, sind wir den einzigen bzw. besten Weg gegangen, wir sind gemeinsam nach Ghana gereist. Am Flughafen (das haben wir bei einer Ausreise nicht erwartet und auch nicht bedacht) ist mein Mann beim Einchecken nach seinem Aufenthaltstitel in Deutschland gefragt worden. Wir hatten im Januar 05 einen neuen Pass machen lassen, sodass überhaupt keine Stempel drin waren und die nette Dame den Bundesgrenzschutz zu Rate zog. Fazit war, man interviewte meinen Mann, dieser sagte, er sei nur auf der Durchreise gewesen, um mit mir und seiner Tochter gemeinsam nach Ghana zu reisen (er hatte auch nur einen One-way-flight). Man sagte, wir sollten 300,-- Euro zahlen, für die Gerichtskosten, der Rest würde eventuell an mich zurückgezahlt werden. Man hat eine Kopie seines Passes gemacht, aber er hat keinen Eintrag bekommen. Man bezog sich auf § 153. Wir waren erstmal geschockt, doch konnten eh nicht zurück. In Ghana hat er dann bei der Deutschen Botschaft die Sorgerechtserklärung abgegeben und einen Interviewtermin bekommen. Ich habe meinerseits die von mir erklärte Sorgerechtsstellungnahme in Deutschland gemacht und der Botschaft in Ghana vorgelegt. Unser Antrag auf Familienzusammenführung liegt der Botschaft vor.
Seit heute bin ich nun aus Ghana zurück und im Briefkasaten liegt eine Vorladung des BGSI an mich, mit der Aufforderung die Geburtsurkunde meiner Tochter sowie meinen Ausweis mitzubringen. Ich weiß nun nicht wie ich mich verhalten soll. Natürlich hat mein Mann die Vaterschaftsanerkennung hier in Deutschland unterzeichnet und ich fürchte nun, dass man davon ausgeht, dass er bereits länger hier illegal war. Das wollten wir ja umgehen. Inwieweit verhalte ich mich bei der Vorladung und beeinflusst diese Situation die Chance seiner Einreise??
Thxs a lot
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 05.05.2005 um 15:53:36
 
Hallo Cheyenne3105,

mit einem Aufenthaltstitel für Frankreich durfte sich der drittstaatenangehörige Ghanaer maximal 3 Monate im Bundesgebiet aufhalten (Art. 21 oder 18 SDÜ). Wenn es tatsächlich nur ein Schengenvisum gewesen sein sollte, dann läge wohl ein unerlaubter Aufenthalt seit Ablauf des Visums vor.

Ergo: Bei der Ausreise wurde ein unerlaubter Aufenthalt festgestellt. Demnach wurde wohl eine Sicherheitsleistung (300 Euro) aufgrund von §
132
oder
127a
  StPO vereinnahmt.

Ob das Verfahren tatsächlich nach §
153
ff. StPO eingestellt werden wird, liegt in der Entscheidung der Staatsanwaltschaft bzw. mit Zustimmung des Gerichts.

Vermutlich liegt der Ermittlungsvorgang noch beim Ermittlungsdienst des BGS und es soll ermittelt werden, ob tatsächlich eine Vaterschaft des Ghanaers vorliegt, was einen Anspruch nach §
28
  Abs. 1 Ziff. 3 AufenthG hätte nach sich ziehen können und sich strafmildernd auswirken kann.

M.E. wäre aber durchaus ein unerlaubter Aufenthalt von 2 Jahren und 9 Monaten rein theoretisch unterstellbar.

BTW: Solange das Strafverfahren offen ist und die Ausländerbehörde davon Kenntnis hat, dürfte wohl kein zustimmungspflichtiges Visum für den dauerhaften Aufenthalt zur Familienzusammenführung erteilt werden (§
79
  Abs. 2 AufenthG).

Vielleicht sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden?

Doc  Ärgerlich
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Chun
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.05.2005 um 17:11:22
 
wäre es denn nicht vernünftig nun die Karten offen auf den Tisch zu legen?

Zitat:
Am Flughafen (das haben wir bei einer Ausreise nicht erwartet und auch nicht bedacht) ist mein Mann beim Einchecken nach seinem Aufenthaltstitel in Deutschland gefragt worden.


sorry, das ist nicht nachvollziehbar, da du bereits in deinem ersten Thread von Mick auf die Problematik hingewiesen worden bist.....  !!!  oder vielleicht sollten die Antworten der Experten sorgfältiger gelesen werden. öhm

viel Glück
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cheyenne3105
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 05.05.2005 um 19:08:55
 
Ihr habt natürlich Recht!! Wir hatten einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der uns genau diese Empfehlung gab, nähmlich Ausreisen, Antrag stellen und dann einen ordentlichen Aufenthaltstitel bekommen. Problem ist oder war, dass mein Mann in Italien gelebt hat (ohne Visum), was der Anwalt auch wusste. Ausreise sollte von dort sein. Da unsere Tochter aber im Januar sehr krank wurde, ist er zu uns gekommen, um mit uns auszureisen, ich habe keinen Unterschied zwischen Deutschland und Italien gesehen. Etwas blauäugig wahrscheinlich. Was heißt denn "Karten auf den Tisch legen"? Ich möchte einfach nur mit meiner Familie zusammenleben!! Ich weiß dass er keinen Titel hatte und wir selber Schuld sind, ja!! Trotzdem, läuft denn immer alles auf Asyl hinaus. Er ist Web- und Grafikdesigner, ein recht guter, hat einen Hochschulabschluss, wir haben nichts im Sinn, außer endlich ganz normal zusammenzuleben! Es muss doch einen Weg geben! Sorry, bin ehrlich gesagt recht verzweifelt, mein Mann weiß noch gar nichts von seinem Glück!!
Thxs
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Chun
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 05.05.2005 um 21:59:51
 
Zitat:
Was heißt denn "Karten auf den Tisch legen"?


das heisst bei der Vorladung die Wahrheit sagen - und nicht weiterhin Sachen behaupten wie er wäre auf der Durchreise gewesen  Ärgerlich
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cheyenne3105
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 05.05.2005 um 22:38:57
 
Meine Intention ist sicher genau diese, jedoch habe ich Angst vor den Konsequenzen. Bevor ich das Kind bekommen habe, war ich Assist. des CEO einer AG, wir haben so ziemlich jeden Weg beleuchtet um legal zusammenzuleben. Mein Mann hätte sich super ums Kind kümmern können, ich habe ein Büro zuhause, er hätte also dort seine Aufträge erledigen können. Leider ist nicht alles so gelaufen, da wir überhaupt keinen Weg gesehen haben, jetzt ist meine Tochter 2 Jahre alt und vor 6 Monaten habe ich ich oder eher hat mein Arbeitgeber im Einverständnis mit mir, meinen Vertrag gekündigt, weil ich einfach nicht mehr beruflich quer durch Deutschland reisen kann. Ich habe also Angst, das wir noch länger warten müssen und letztendlich unsere gemeinsame Existenz ganz von Neuem aufgebaut werden muss. Kein leichtes Angehen, wenn man bereits fest "im Sattel" saß. Nenn mir die Konsequenzen. 2 Jahre warten, bis er einreisen darf?? Anwaltskosten etc. Wir wissen einfach nicht weiter und ich habe ehrlich gesagt auch nicht den Eindruck als würde mich unser Rechtsanwalt gut beraten. Nur welcher tut das?? Ich bin kein Profi in Einreisedingen!! Also habe ein wenig Nachsicht, vielleicht kannst Du mir einiges an Infos geben. Vielen Dank dafür + Gruß
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